Unterhaltsvorschuss abgelehnt?

3 Antworten

Da kannst du von Glück sprechen wenn es bei der Einstellung des UVG - bleibt und nicht noch eine Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen und einer Anzeige wegen Betrugs folgt.

Für das Jugendamt ist die Geburt des 2 gemeinsamen Kindes ein Zeichen dafür, dass es tatsächlich zu keiner richtigen Trennung gekommen ist, es ist also nicht davon auszugehen, dass der Vater mit der Erziehung des / der Kinder nichts zu tun hat, zumal es auch nicht normal ist, wenn der Vater dann in der Woche 1 - 2 mal zu Besuch ist.

Du kannst dann nur den schriftlichen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt in Kopie beim Jobcenter einreichen, daraus sollte der Grund der Ablehnung ja ersichtlich sein.

Dann wird das Jobcenter nach deren Vorschriften verfahren, also die Leistungsfähigkeit prüfen, wenn das noch nicht passiert ist und bei NICHT LEISTUNGSFÄHIGKEIT bzw. nur teilweiser, den nicht gedeckten Bedarf für euch als Aufstockung zahlen.

Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten.

Der kann am ehestens beurteilen, welche Unterhaltsleistungen Dir zustehen oder ggf. nicht zustehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Alternativ kannst Du Dich auch eine Beratungsstelle, z.B. an eine Familienberatungsstelle vor Ort wenden.

Das Geld, den Vorschuss, zahlen WIR Steuerzahler für dich. Und wir haben das Recht, finde ich, dass man mit uns fair und offen umgeht! Also verlange ich von einer Frau die ein Kind von einem Mann hat, dass sie den Mann zur Verantwortung zieht und zahlen lässt. Es ist nämlich EUER KIND und nicht meins!

Wenn diese Frau dann von dem Mann ein weiteres Kind bekommt, dann vermute nicht nur ich betrügerische Absichten und das ganze landet hoffentlich beim Staatsanwalt!

michaelmess  11.11.2020, 21:30

Kinder kriegen ist in Deutschland zum Glück nicht strafbar, auch wenn man dann Sozialleistungen in Anspruch nehmen muß.

Wenn ein zweites Kind kommt, ist das doch ein Zeichen, daß die Beziehung (noch) gar nicht kaputt ist.

Für das Kind ist es am Besten, wenn es mit Mutter und Vater zusammen leben kann. Jetzt zu verlangen, den Vater zu schröpfen, würde der jungen Familie vielleicht das Geld nehmen, was sie braucht, um in der Zukunft zusammen glücklich zu sein.

Eine Familienwohnung zu finden ist mit wenig Geld auch nicht einfach möglich, sicher auch ein Faktor, warum Paare oft unfreiwillig getrennt leben. Manchmal gibt es auch berufliche Gründe, warum man nicht sofort zusammenziehen kann, auch wenn man es gerne so schnell wie möglich machen würde, aber man muß erst noch einen neuen Job in der richtigen Stadt finden. Und dann eine Wohnung, die groß genug ist.

Wenn dann durch Unterhaltsvorschuß noch Verschuldung/Überschuldung droht, dann sind das düstere Aussichten, besonders für das Kind.

Für den Steuerzahler wäre es am Besten, wenn die junge Familie mit Geld unterstützt würde, um gemeinsam mit dem Kind zu leben und dann ein Elternteil in Ruhe ohne finanziellen Streß nach einem Job suchen kann, oder sich ausbilden lassen kann, um danach mit gutem Einkommen ohne Sozialleistungen leben zu können und auch Steuern zu zahlen.

Leistungen wie Unterhaltsvorschuß sind da in ihrer Auswirkung (Verschuldung/Überschuldung des Unterhaltspflichtigen, Schädigung der Beziehung und damit Förderung des Getrenntlebens) eher schädlich für den Steuerzahler, als daß sie etwas nützen würden.

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