Unterhaltsvorschuss einstellen bei regelmäßigen Kontakt mit Kindern; Vorschuss zurückzahlen trotz Studium?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Betreuung gibt es gerade seit gestern ein Grundsatzurteil. Das würde ich dem Guten beilegen mit dem Hinweis, dass du eben nicht 40% oder mehr mit betreust, wenn es denn so ist.

Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 % liegt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.

https://www.deubner-recht.de//news/familienrecht/details/artikel/unterhaltsvorschuss-bverwg-bestimmt-anteil-fuer-mitbetreuung.html

Und er hat dich in Verzug gesetzt? Ach da würde ich ihn darauf hinweisen, dass du aufgrund deines Studiums gar nicht in der Lage bist Unterhalt zu zahlen und somit auch nicht verpflichtet bist den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen, falls er darauf spekuliert.

Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen,
wenn er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein Unterhaltstitel
vom Jugemdamt oder vom Gericht vorlag, nach dem er hätte zahlen
müssen und sich dennoch geweigert hat.
War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit
nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss,
den das Jugendamt an die Mutter gezahlt hat, nicht an das Jugendamt
zurückzahlen.

https://www.datentransfer24.de/unterhalt-unterhaltsvorschuss.html

Natürlich bemüht sich die Unterhaltsvorschusskasse darum, die Belastung für den Steuerzahler gering zu halten. Der Gute ist aber m.E. etwas über das Ziel hinaus geschossen. Aber legitim ist es natürlich zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung durch dich stattfindet.

Ich habe keine Ahnung ob es rechtens ist, finde das Vorgehen aber nicht okay.

Ich würde an deiner Stelle zu nem Anwalt gehen, viele haben eine gratis Erstinformationsstunde, um mich zu informieren ob das so richtig ist und ob ihr etwas machen könnt.

Ich finde es gut, dass du dich trotz Trennung um die Kinder kümmerst. Das sollte nicht bestraft werden.