Unterhaltsvorschuss einstellen bei regelmäßigen Kontakt mit Kindern; Vorschuss zurückzahlen trotz Studium?
Guten Tag liebe Community,
ich habe ein Anliegen bzgl. des Unterhaltsvorschusses.
Ich habe mit meiner Ex-Freundin zwei Kinder und befinde mich derzeit im Master-Studium, welches ich Ende 2024 beenden werde.
Meine Ex-Freundin bezieht derzeit Bürgergeld und ich vor knapp drei Jahren neben uns eingezogen (ich wohne die gesamte Zeit über bei meiner Mutter), da diese Wohnung günstig ist und genug Platz für sie und die Kinder bietet.
Unsere Tochter wurde im August 2020 und unsere Tochter im Februar 2023 geboren. In der Zwischenzeit waren wir getrennt und hatten jeweils einen anderen Partner. Anfang 2022 haben wir dann wieder zueinander gefunden, wo dann auch unser Sohn entstand.
Allerdings hat das leider nicht so funktioniert wie wir es uns vorgestellt haben und die erneute Trennung folgte im Sommer diesen Jahres. Nun wird meiner Ex-Freundin wieder Unterhaltsvorschuss gewährt. Hierzu habe ich meinen Studentenstatus stets belegt und meine Finanzielle Situation offengelegt (zuletzt im Mai). In der Mitteilung, dass ihr der Unterhaltsvorschuss gewährt wird befindet sich der Hinweis, dass ich vom zuständigen Ansprechpartner in Verzug gesetzt werde.
Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass wir ein Paar seien und setzt sie dadurch telefonisch unter Druck.
Zudem habe ich heute erfahren, dass der Sachbearbeiter meiner Ex-Freundin zum wiederholten Male telefonisch gesagt hat, dass wenn ich unsere Kinder regelmäßig sehe, ihr kein Unterhalts Vorschuss gewährt werden kann, was aus meiner Sicht gar nicht sein kann, da sie weiterhin als alleinerziehend gilt. Zudem finde ich, dass durch diese Aussage deutlich wird, dass ihm das Wohl der Kinder egal ist. Dadurch hat meine Ex-Freundin Angst, dass sie den Vorschuss nicht erhält und hat auch zugegeben, aus diesem Grund den Kontakt zu den Kindern einzuschränken.
Zudem hat der Mitarbeiter des Amtes meine Ex-Freundin aufgefordert, einen Brief zu schreiben, wo drin steht wie oft ich meine Kinder sehr. Zudem hat sie bereits unterschrieben, dass wir getrennt sind.
Nun bin ich am überlegenen einen Anwalt einzuschalten, wollte aber zuvor noch mal eure Meinungen und Tipps anhören, was ich aus eurer Sicht tun kann. Ich habe Angst, dass der Kontakt zu meinen Kindern durch die Vorgehensweise des Sachbearbeiters weiter eingeschränkt wird, was ich mit allen Mitteln verhindern möchte. Wie bereits erwähnt werden diese Aussagen nur telefonisch getätigt, das einzige was schriftlich kam ist die Mitteilung, dass ich in Verzug gesetzt wurde.
Ich habe schon überlegt, den Unterhalt selbst zu zahlen, dies ist mir in meiner aktuellen Situation nicht möglich und ich habe dem Amt bereits mitgeteilt, direkt nach dem Studium ins Berufsleben einzusteigen und dann auch für den Unterhalt aufkommen werde.
Daher die Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ist das Verhalten des Sachbearbeiters rechtens?
Ich bin dankbar über jegliche antworten und hoffe, diese Situation schnellstmöglich ändern zu können.
2 Antworten
Zur Betreuung gibt es gerade seit gestern ein Grundsatzurteil. Das würde ich dem Guten beilegen mit dem Hinweis, dass du eben nicht 40% oder mehr mit betreust, wenn es denn so ist.
Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 % liegt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.
Und er hat dich in Verzug gesetzt? Ach da würde ich ihn darauf hinweisen, dass du aufgrund deines Studiums gar nicht in der Lage bist Unterhalt zu zahlen und somit auch nicht verpflichtet bist den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen, falls er darauf spekuliert.
Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen,
wenn er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein Unterhaltstitel
vom Jugemdamt oder vom Gericht vorlag, nach dem er hätte zahlen
müssen und sich dennoch geweigert hat.
War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit
nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss,
den das Jugendamt an die Mutter gezahlt hat, nicht an das Jugendamt
zurückzahlen.
https://www.datentransfer24.de/unterhalt-unterhaltsvorschuss.html
Natürlich bemüht sich die Unterhaltsvorschusskasse darum, die Belastung für den Steuerzahler gering zu halten. Der Gute ist aber m.E. etwas über das Ziel hinaus geschossen. Aber legitim ist es natürlich zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung durch dich stattfindet.
Ich habe keine Ahnung ob es rechtens ist, finde das Vorgehen aber nicht okay.
Ich würde an deiner Stelle zu nem Anwalt gehen, viele haben eine gratis Erstinformationsstunde, um mich zu informieren ob das so richtig ist und ob ihr etwas machen könnt.
Ich finde es gut, dass du dich trotz Trennung um die Kinder kümmerst. Das sollte nicht bestraft werden.