Hartz IV Unterhalt bei Kind?

3 Antworten

Bei der Mutter lebt ein Kind, der Vater H4 kann nicht zahlen. Ist das Kind minderjährig und sie nicht verheiratet, kann sie UV beantragen, ansonsten hat das Kind ja Einkommen.

Für das Kind, das 50/50 lebt, gibt es für beide keinen Unterhalt und kein Unterhaltsvorschuss, da die Eltern ja hälftig die Kosten teilen. In diesem Fall trägt jeder selbst die Kosten, bzw. wer H4 erhält, kann beim Amt Zuschuss beantragen.

Wenn der Sohn eigenes Einkommen von 330,00 € hat plus dem Anteil an der BG beim Vater, ist sein Unterhaltsbedarf wahrscheinlich gedeckt.

Es kommt dann auf das Einkommen der Mutter an, ob sie ÜBERHAUPT Unterhalt leisten muss. Sie unterhält ihn ja schließlich auch zu 50 % mit Sachleistungen.

Ist der Sohn das Kind mit dem eigenen Einkommen?

Tabletfan 
Fragesteller
 16.01.2018, 15:45

Stimmt das wird aus meiner Frage nicht deutlich.

Nein die Tochter.

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DasNeueProfil  16.01.2018, 17:25
@Tabletfan

Ist der Sohn denn beim (nicht leistungsfähigen) Vater gemeldet? Dann ist die Mutter ihm gegenüber ist die Mutter unterhaltspflichtig (Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle). Sie hat dabei einen Freibetrag von 1080 Euro.

Das Jobcenter wird diesen Unterhalt auch auf die Leistungen anrechnen.

Das der Sohn zur Hälfte auch bei der Mutter lebt (Wechselmodell) ist in den Unterhaltsregelungen des BGB gar nicht berücksichtigt.

Hier könnten Mutter und Vater sich auf erwachsener Ebene einigen ;-)

Die Tochter hat während des FSJ keinen Unterhaltsanspruch, weder von Mutter noch vom Vater.

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