Hartz IV Unterhalt bei Kind?
Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zur Unterhaltspflicht bei folgender Familienkonstellation. Eine Frau hat mit einem Mann zwei Kinder und arbeitet ganz normal. Zusammen haben sie zwei Kinder, eins davon ist bereits volljährig und macht ein FSJ und verdient 330€ im Monat. Das andere Kind ist 16 Jahre alt und geht noch zur Schule. Beide Eltern leben getrennt von einander und die Tochter lebt bei der Mutter und der Sohn 50% bei dem Vater und 50% bei der Mutter. Der Vater ist Hartz 4 Empfänger. Bei welchem Einkommen muss die Mutter nun wie viel Unterhalt für das Kind zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Bei der Mutter lebt ein Kind, der Vater H4 kann nicht zahlen. Ist das Kind minderjährig und sie nicht verheiratet, kann sie UV beantragen, ansonsten hat das Kind ja Einkommen.
Für das Kind, das 50/50 lebt, gibt es für beide keinen Unterhalt und kein Unterhaltsvorschuss, da die Eltern ja hälftig die Kosten teilen. In diesem Fall trägt jeder selbst die Kosten, bzw. wer H4 erhält, kann beim Amt Zuschuss beantragen.
Wenn der Sohn eigenes Einkommen von 330,00 € hat plus dem Anteil an der BG beim Vater, ist sein Unterhaltsbedarf wahrscheinlich gedeckt.
Es kommt dann auf das Einkommen der Mutter an, ob sie ÜBERHAUPT Unterhalt leisten muss. Sie unterhält ihn ja schließlich auch zu 50 % mit Sachleistungen.
Ist der Sohn das Kind mit dem eigenen Einkommen?
Ist der Sohn denn beim (nicht leistungsfähigen) Vater gemeldet? Dann ist die Mutter ihm gegenüber ist die Mutter unterhaltspflichtig (Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle). Sie hat dabei einen Freibetrag von 1080 Euro.
Das Jobcenter wird diesen Unterhalt auch auf die Leistungen anrechnen.
Das der Sohn zur Hälfte auch bei der Mutter lebt (Wechselmodell) ist in den Unterhaltsregelungen des BGB gar nicht berücksichtigt.
Hier könnten Mutter und Vater sich auf erwachsener Ebene einigen ;-)
Die Tochter hat während des FSJ keinen Unterhaltsanspruch, weder von Mutter noch vom Vater.
Stimmt das wird aus meiner Frage nicht deutlich.
Nein die Tochter.