Trennung vom Kindsvater?

4 Antworten

Der Unterhaltsvorschuss gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Er schließt den Anspruch des Kindes auf Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag und Wohngeld nicht aus. Er wird aber als vorrangige Sozialleistung auf diese Leistungen angerechnet.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93500/be926c73d8e2220b6d50909933a7eacd/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf

Beantragen kannst du es selbstverständlich. Es wird dann halt gekürzt um den Unterhaltsvorschuss. Bringt dich am Ende also nicht weiter.

Und das Jugendamt als solches hat ja auch nichts mit Unterhaltsvorschuss zu tun. Du musst also keine Beistandschaft einrichten um Unterhaltsvorschuss zu bekommen.

Und wenn der Kindsvater aus guten Gründen kaum leistungsfähig ist, dann muss er auch nichts zurück zahlen. Nur bei drei Kindern sollte er sich natürlich auch ausreichend um einen besser bezahlten Job bemühen oder einen Nebenjob annehmen, wenn das machbar ist. Wäre er aber erwerbsunfähig, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Beim Unterhaltsvorschuss "verlierst" du ja auch quasi das halbe Kindergeld.

Wenn du Geld beantragen willst, werden erst die Einkommensverhältnisse geprüft .. du kannst nicht freiwillig auf die zustehendes Geld verzichten und es dir woanders wiederholen.

Die werden schon darauf bestehen. Immerhin ist er in der Verantwortung.

Das ihr das mit dem Umgangsrecht geklärt habt, ist gut. Und solange zwischen Euch da keine Unstimmigkeiten gibt, ist das für das Jugendamt in Ordnung.

Allerdings würde ich mich an deiner Stelle anschauen, was dir (bzw. Deinem Kind) rechtlich gesehen zusteht. Wenn er mindestens den rechtlichen Unterhalt zahlt oder mehr, kannst du dem Jugendamt sagen, dass er seine Verpflichtungen einhält. Du solltest aber darauf bestehen, dass er es dir überweist. Falls er nicht das zahlt, was er zahlen muss, kannst du es nachweisen.

wenn er den gesetzlichen Unterhalt nicht zahlen will oder kann, bleibt dir ja nichts anderes übrig, als das Jugendamt einzuschalten. Ich meine, warum solltest du auf finanzielle Hilfen verzichten, die deinem Kind zustehen.