Unterhaltsvorschuss zurück zahlen wenn man mit dem Kindsvater wieder ein Paar ist
Hallo Ihr Lieben hab mal eine frage wenn der Kindsvater zu wenig verdient um den vollen Unterhalt zu bezahlen muss ich ja Unterhaltsvorschuss beantragen wie ist das wenn ich mit dem Kindsvater wieder zusammen komme da brauch er ja kein Unterhalt mehr bezahlen wie ist das da mit dem Vorschuss den ich bekommen habe muss er den dem Jugendamt wieder zurück zahlen?
Vielen dank schon mal für die antworten
7 Antworten
Gehe bitte zum Anwalt aber der muss sich schon sehr gut mit Unterhaltssachen auskennen. Weil wenn dein Freund nix macht kommt direkt die Lohnpfändung und die Konto Pfändung da muss was passieren die versuchen alles für ans Geld zukommen. Und wenn er ja wenig verdient muss, du auch nur einen kleinen Teil beim Anwalt bezahlen ich kenne mich sehr gut damit aus ihr dürft nur nicht aufgeben, wo ich das schreiben, vom Jugendamt bekommen habe ich 3 tage später mein Konto schon direkt umgestellt auf ein Pfändungsschutzkonto umgestellt.
Hatte fast dasselbe Problem gehe bitte direkt zum Anwalt und lass es prüfen ich hatte eine Rückzahlung von vier Jahren erhalten also es waren fast 5000Euro bin direkt zum Anwalt und habe eine Abänderungsklage des titel gemacht und den Kindesunterhalt rückwirkend abändern lassen und musste dann nur 1100 Euro bezahlen muss auch dazu sagen war ein langer weg aber es hat sich gelohnt ... und es ist nicht mehr so das der Vater der dumme ist der immer schön zahlen muss.
Das wird er zurückzahlen müssen. Müsste er auch wenn ihr nicht wieder zusammen wärt und er eine Arbeit gefunden hätte. Das Jugendamt gibt ihm sozusagen ein Darlehnen für sein Kind. Verschenken tun die nichts
er hat ja auch jetzt arbeit nur das er nicht viel verdient was ist wenn der verdienst so bleibt muss er es trotzdem zurückzahlen egal wie ?
Das kommt darauf an, ob der KV leistungsfähig war.
Eine Rückzahlung hat absolut nichts damit zu tun, dass ein getrenntes Paar wieder zusammenzieht.
Geleisteter Unterhaltsvorschuss muss immer vom Kindesvater zurückgezahlt werden!
Die Kontrolieren aber immer wieder nach, darauf kannste Wetten, schon oft genug gehört. Auch nach mehreren Jahren noch.
es gilt immer der Zeitraum, in dem der UV gezahlt wurde. wenn er da nicht leistungsfähig war, muss er nix zurückzahlen.
Nee, das stimmt doch nicht! Nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. Wenn keine vorhanden war muss auch nicht zurückgezahlt werden.