Unterhaltsvorschuss Rückzahlung rechtens?

2 Antworten

Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.
Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.

https://www.anwalt.org/unterhaltsvorschuss/#r%C3%BCckzahlung

Sie haben ihm das Konto gepfändet aufgrund einer Jugendamtsurkunde? Oder weil er dort irgendeinen Wisch unterschrieben hat?

Ist er dagegen angegangen oder hat er es so hingenommen? Und was haben sie denn gepfändet, wenn er nur Azubigehalt hat?

LydiaDonner  28.06.2021, 14:05

Die können alles pfänden, wenn er kein Pfändungsschutzkonto hat.

Das sollte schleunigst umgewandelt werden.

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Ennovy210 
Fragesteller
 28.06.2021, 16:18

Die hatten einfach ein Schreiben geschickt, dass die das Konto pfänden. Unterschrieben hat er nichts. Er hat dann ein P-Konto einrichten lassen, weil er ja Miete bezahlen musste etc. Einen Teil seines Azubigehaltes haben sie gepfändet

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Ennovy210 
Fragesteller
 28.06.2021, 16:18

Die hatten einfach ein Schreiben geschickt, dass die das Konto pfänden. Unterschrieben hat er nichts. Er hat dann ein P-Konto einrichten lassen, weil er ja Miete bezahlen musste etc. Einen Teil seines Azubigehaltes haben sie gepfändet

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Ennovy210 
Fragesteller
 28.06.2021, 16:22

Gibt es irgendwo eine Vorlage im Internet, wo man das nochmal hinterlegen könnte, dass er in der Ausbildung ist und auch zu diesem Zeitpunkt eine eigene Wohnung hatte etc.?

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Kessie1  28.06.2021, 16:41
@Ennovy210

Ich wüsste jetzt von keiner Vorlage. Aber er soll sich dringend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen! Und mit denen die ganze Angelegenheit nochmals besprechen.

Es muss ja irgendeine Grundlage für die Pfändung geben. Denn normalerweise kann und muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen, wenn er in Ausbildung ist und somit nicht leistungsfähig ist.

Das hätte er sich da mal schriftlich bestätigen lassen sollen... Aber wie dem auch sei: aus der Ferne kann man natürlich schlecht beurteilen was da jetzt genau los ist.

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Nein, wenn er nicht genug verdiente, muss er den nicht zurückzahlen.

Hat er am Ende etwas unterschrieben, dass ERR freiwillig zurück zahlt?

Hat er Einkommensnachweise an das Jugendamt geschickt?

Ennovy210 
Fragesteller
 28.06.2021, 14:02

Einkommensnachweise hatte er jedesmal geschickt, die fordern einen ja 1x im Jahr auf. Ob er was unterschrieben hat weiß ich gar nicht, muss ich ihn heute Abend mal fragen

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LydiaDonner  28.06.2021, 18:16
@Ennovy210

Damit ist er nicht leistungsfähig und muss nichts zurück zahlen.

Er soll sein Konto schnell in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

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LydiaDonner  28.06.2021, 18:17
@Ennovy210

Damit ist er immer noch nicht leistungsfähig.

Er hat einen Selbstbehalr von 1160€.

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Ennovy210 
Fragesteller
 02.07.2021, 16:29
@LydiaDonner

So ein Konto hat er schon länger, schon bevor wir wieder zusammen gezogen sind. Die Tage hat er auf seiner Abrechnung gesehen, das sie sein Urlaubs- und Coronageld pfänden wollen. Davon wusste er nicht mal was

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