Unterhaltsvorschuss, steht er mir zu?

2 Antworten

Mit Unterhaltsvorschuss kannst du eigentlich nur Leistungen meinen, die du nach dem UVG von der Gemeinde erhältst, und zwar nach festen Sätzen, die nur alle Jubeljahre mal erhöht werden. Da ist es völlig egal, ob und wieviel der Kindesvater verdient, es ist Sache der Gemeinde, ob und wie sie sich das geld von dem Erzeuger zurückholt. wenn bei dem nichts zu holen ist (Pfändungsgrenze momentan 1160 EUR), hat sie eben Pech gehabt, aber die Brüder haben einen langen Atem und vergessen schon keinen. Diese Risikoverlagerung ist eigentlich der Hauptzweck des UVG. Wenn die Tante von der Gemeinde trotzdem meint, es gäbe kein Geld, dann soll sie einen entsprechenden Ablehnungs- bzw., wenn bisher gezahlt wurde, Aufhebungs- bescheid erlassen, gegen den zur Not gerichtlich vorgegangen werden kann. Wer sich da telefonisch abspeisen läßt, ist selber schuld.

Ennovy210 
Fragesteller
 28.11.2020, 22:13

Vielen Dank für die Antwort. Mit mir hat die gute Frau ja nicht mal telefoniert, sondern mit meinem Freund. Sie meinte dann wohl zu ihm, dass ich die jenige wäre, die das Geld zurück zahlen soll. Da verstehe ich aber ehrlich gesagt nicht, was das soll. Jedenfalls hab ich auch nichts schriftlich oder so und hab bisher auch weiterhin die 165€ bekommen.

0

Du solltest versuchen, beim Jobcenter ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen. Frag einfach nach.

https://www.betanet.de/hilfe-zum-lebensunterhalt.html

Unterhaltsvorschuss ist ausgeschlossen, weil kein gewolltes Getrenntleben vorliegt. Ihr wollt ja im Grunde zusammen leben und euch nicht trennen.