Unterhalt, Vater wohnt bei Mutter, Wohnvorteil?

2 Antworten

Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, Wohnungsgewährung) sind regelmäßig nicht als Einkommen zu berücksichtigen, es sei denn die Berücksichtigung entspricht dem Willen des zuwendenden Dritten. Im Mangelfall kann jedoch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit eine Anrechnung derartiger Leistungen auch gegen den Willen des Zuwendenden erwogen werden.  

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Aus Ausschnitt aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien! Somit ist es im ersten Schritt erstmal egal ob er Miete zahlen muss oder nicht...

Wichtig wäre erstmal zu wissen wie sein bereinigtes Netto überhaupt ist und ob er damit den Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen kann.

Wenn er die Vaterschaftsanfechtung nicht macht, ist das sein persönliches Pech und ggf. auch dein Pech, wenn er mit zwei Kindern zum Mangelfall wird. Andererseits muss er alles in seiner Macht stehende tun um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Sollte sich herausstellen, dass er nun den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dann solltest du dich um einen Anwalt kümmern um mit ihm durchzusprechen, ob es Sinn macht gerichtlich gegen ihn vorzugehen. Für das Nichtzahlen von Miete wärst du dann beweispflichtig! Du kannst dir bei geringem Einkommen also einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit zum Anwalt gehen. In den Raum geworfene Beschuldigungen diesbezüglich würde ich allerdings unterlassen! Denn es wäre ein einfaches für die Mutter schnell einen Untermietvertrag auszufüllen. Die Vorgehensweise solltest du also nicht eigenmächtig treffen, sondern dir anwaltlichen Rat dazu holen!

Woher weißt du, dass er sich nicht in anderer Form an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligt. Vlt. zahlt er Lebensmittel?

Gib du an, was du meinst zu wissen beim Jugendamt und er wird seine Version berichten. Beide Kinder sind gleichgestellt, d.h. ggf. muss der Unterhalt angepasst werden.

Ellaeasy 
Fragesteller
 27.10.2019, 15:34

Weil seine Mama für alles aufkommt finanziell, er geht nur arbeiten, er ist wenn dann mal bei uns einkaufen gewesen, aber nie für seine Mama und wenn dann von ihrem Geld. Er zahlt nur den Internetanschluss. Er meinte gerade er ist bereit diese 265 zu bezahlen. Kann man das auch ohne Jugendamt klären?laut Tabelle wäre der Betrag genau was er zahlen müsste, ich wollte das nur beim Jugendamt festlegen lassen, falls es mal zu einem großen Streit kommt.Im Netz habe ich gerade gelesen das man sich auch so einigen kann ohne Jugendamt und er mir den Unterhalt überweisen kann. Ich bin mir nicht sicher gerade was ich tun soll,wenn er einmal anfängt diesen Betrag zu zahlen und den plötzlich aus welchen Gründen auch immer einstellt, habe ich doch weiterhin Anspruch darauf und kann den beim Jugendamt geltend machen oder?

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Ellaeasy 
Fragesteller
 27.10.2019, 15:43

Er will es einfach nicht angeben.... Habe mich mittlerweile beruhigt wieder, mir ist nur wichtig das er für die kleine sich mit finanziell beteiligt und das ich da auch Sicherheit habe.gehen morgen trotzdem zum Jugendamt. Er meint er ist auch unter dem. Selbstbehalt bereit den vollen Betrag zu zahlen. Nur wirft das dem. Jugendamt nicht fragen auf, wenn schon laufende Unterhaltszahlungen an das andere Kind laufen und die sich ja nur auf 200 belaufen. Weil er damals meinte mehr kann er nicht zahlen.

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