Die ex meines Mannes will mein Geld für Unterhalt?

4 Antworten

Durch die Heirat und Haushaltsersparnisse wenn Du dann wieder berufstätig bist, kann sich das bereinigte Nettoeinkommen vom Mann erhöhen und somit dann auch die Zahlung an die Ex.

Auch der Selbstbehalt kann durch die Einsparungen entsprechend abgesenkt werden, damit er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle für das Kind zahlen kann.

Er könnte je nach individuellen Umständen sogar dazu verpflichtet werden, sich einen Nebenjob zu suchen, bis zu 48 Stunden wäre das theoretisch pro Woche möglich, damit er damit dann zumindest den Mindestunterhalt zahlen kann.

Alles weitere wurde dir ja schon ausführlich und korrekt von @ Kessie 1 erklärt !

Dein Gehalt/Lohn hat nichts mit dem Deines Mannes zu tun und dementsprechend mit den Forderungen dessen Ex

Kessie1  22.04.2024, 19:31

Das ist nicht korrekt! Denn alleine die Steuerklassenänderung bringt schon Vorteile für den Unterhaltsverpflichteten, genau wie die Haushaltsersparnis und ggf. sogar die Anrechnung eines fiktiven Einkommens.

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Nein kann sie nicht. Es zählt ausschließlich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteil

Heiratet der unterhaltspflichtige Elternteil erneut, ist das Einkommen des neuen Ehepartners nicht zu berücksichtigen. Es zählt ausschließlich, was der unterhaltspflichtige Elternteil verdient. Lebt er mit dem neuen Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt und trägt auch der neue Partner zum Familienunterhalt bei, muss sich der unterhaltspflichtige Elternteil gewisse Ersparnisse anrechnen lassen, die sein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöhen können.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-aendert-sich-unterhalt-rente-wenn-ex-partner-neu-heiratet-210718.html#:~:text=Kein%20Kind%20darf%20dabei%20bevorzugt,was%20der%20unterhaltspflichtige%20Elternteil%20verdient.
Kessie1  22.04.2024, 19:29
muss sich der unterhaltspflichtige Elternteil gewisse Ersparnisse anrechnen lassen, die sein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöhen können.

Und genau das ist der Knackpunkt! Und wenn man ihm dazu noch ein fiktives Einkommen anrechnet, dann ist er ggf. auch in der Lage den Mindestunterhalt zu erbringen.

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Kravitter123 
Fragesteller
 22.04.2024, 19:44
@Kessie1

Einkommensnachweis ist dem Jugendamt wie der Anwältin der ex vorgelegt

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Kessie1  22.04.2024, 20:22
@Kravitter123

Und? Es geht darum, wen sie vor Gericht ziehen sollte, man ihm ein fiktives Einkommen unterstellen kann!

Was genau ist daran nicht zu verstehen?

Entscheidung BGH!

Aus diesen Grundsätzen folgt nach Auffassung des BGH, dass bei nicht ausreichendem Einsatz der Arbeitskraft fiktiv erzielbare Einkünfte zu berücksichtigen und auch mögliche Nebenverdienste einzubeziehen sind (BGH, Urteil v. 3.12.2008, XII ZR 182/06).
Erfülle der Unterhaltsschuldner seine Pflicht zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht, so seien stets sowohl die daraus erzielbaren fiktiven Einkünfte als auch die aus einer zumutbaren Nebentätigkeit erzielbaren fiktiven Einkünfte zusammenzurechnen.
Die Beschäftigungschance muss real sein
Die Grenzziehung ist nach Auffassung der BGH-Richter da anzusetzen, wo eine reale Beschäftigungschance des Unterhaltspflichtigen nicht besteht (BGH, Beschluss v. 22.1.2014 XII ZB 185/12; BGH, Beschluss v. 19.6.2013, XII ZB 39/11). Nach Auffassung des BGH-Senats haben die Gerichte in solchen Fällen streng darauf zu achten, dass ein fiktives Einkommen nur zugerechnet wird, nachdem das Gericht die reale Möglichkeit der Erzielung eines solchen Einkommens überprüft hat. Die Anforderungen dürften auch nicht überspannt werden und seien immer unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu prüfen.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhaltspflicht-und-pflicht-zur-nebentaetigkeit_220_284796.htm

Es ist und bleibt eine Einzelfall Entscheidung. Und ein Richter vorm Familiengericht, wenn sie vor Gericht zieht, wird es dann in eurem Fall prüfen! Glaub es oder lasse es!

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Von Experten Roland Sperling und isomatte bestätigt

Selbstverständlich kann sie erwarten, dass er trotz neuer Familie seiner Verpflichtung nachkommt ALLES dafür zu tun, dass er auch ihrem Kind den zustehenden Unterhalt zahlen kann.

Und da er nun mit neuer Steuerklasse profitiert und zudem insgesamt eine Haushaltsersparnis vorliegt, wenn auch du wieder arbeiten gehst, ist es nachvollziehbar, dass sie den Unterhalt entsprechend angepasst haben möchte. Und wenn er Pech hat, dann wird ihm sogar ein fiktives Einkommen unterstellt. Denn da er gesteigert erwerbsobliegend ist und ALLES tun muss um den Mindestunterhalt zu erbringen, würde auch geprüft werden, ob ihm zu seinem Hauptjob z.B. ein Nebenjob zuzumuten ist.

Wenn du also einen Mann mit "Altlasten" heiratest, dann bist du zwar nicht seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet, aber aufgrund der Ehe fließen natürlich die entsprechenden Vorteile die sich für ihn dadurch ergeben auch in die Berechnung ein.

Wärst du an ihrer Stelle würdest du wohl nicht anders handeln!

Es ist auch kein "Problem", sondern deutsches Recht!

Kravitter123 
Fragesteller
 22.04.2024, 19:38

Danke für deine Antwort.
trotzallem muss doch auf den Selbsterhalt geachtet werden… somit zahlt er soviel er kann.
der Unterhalt wurde Fachgemäß berechnet nach dem unser Kind geboren wurde und nach Heirat.
doch man ließt ja im Internet immer verschiedene Sachen wenn’s ums Gericht geht.

mal steht eben das ich als Frau nicht mit einberechnet werde und mal steht eben das ich für sein Kind aufkommen muss.

Mein Mann Arbeitet 40h also mehr arbeiten geht nicht.

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Kessie1  22.04.2024, 19:51
@Kravitter123

Ja, diesem Irrglauben bin ich früher auch erlegen ;-).

Selbstbehalt ist nicht in Stein gemeißelt und da die Düsseldorfer Tabelle auch keine Gesetzeskraft hat, wird man u.U. so lange "schön" gerechnet bis es passt!

Haushaltsersparnis: bedeutet gleich mal 100 EUR mehr. Arbeiten bis 48 Stunden die Woche sind drin und wenn er nicht gerade Schicht hat, dann kann er sonntags Zeitungen austragen oder sich einen Minijob suchen. Ergo: 538 EUR abzüglich Arbeitnehmerpausche von 50 EUR runter und zack gleich nochmal 488 EUR mehr. Und dann ist da noch die Steuerklasse! Er darf sich nicht mit der Klasse 5 berechnen lassen. Also nicht du 3 und er 5. Berechnet würde nach 4/4. Und wenn er dann eine Erstattung bekommt, weil man viele Kilometer zur Arbeit zurück legt, dann wird in der Regel Einfachheit halber ihm die Hälfte der Erstattung zugeschlagen... Ist zwar Quatsch, weil man im Grunde sauber rechnen müsste welcher Ehepartner nun welche Erstattung (oder auch Rückzahlung) zu verantworte hat, aber welcher Richter ist schon ein Finanzbeamter ;-).

Du siehst also: sie hat recht gute Aussichten, dass sich der Unterhalt für das gemeinsame Kind erhöht.

Und sie will ja auch nicht an dein Geld, wobei die neuen Frauen das immer gerne so sehen. Sie will (und das zu recht!) für ihr Kind das Beste rausholen.

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Kravitter123 
Fragesteller
 22.04.2024, 20:08
@Kessie1

Da bin ich absolut nicht deiner Meinung.
und Selbsterhalt ist fest und da kann niemand rankommen ;)

anhand deiner antworten kann man leider sehr viel Hass rauslesen was einem wirklich leid tun kann.

gute Besserung

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Kessie1  22.04.2024, 20:17
@Kravitter123

????

Ernsthaft jetzt?

Wo willst du denn Hass rauslesen und vor allem gegen wen? Es sind nun mal eigene Erfahrungen die mich damals bewogen haben mich intensiv mit Unterhaltsrecht zu beschäftigen! Aber du scheinst dann ja doch zu denen zu gehören, die gar nicht ernsthaft interessiert sind an den Fakten und der Rechtslage. Also wäre es jetzt auch müßig dir Urteile rauszusuchen...

und Selbsterhalt ist fest und da kann niemand rankommen

Und es sind genau solche Annahmen, die dann zu einem bösen Erwachen führen können! Denn je nach Richter und gegnerischem Anwalt wird man euch dann auch gerne verklickern was ich bereits schrieb: die Düsseldorfer Tabelle hat KEINE Gesetzeskraft. Was im übrigen auch klar und deutlich in der Tabelle selbst steht:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Aber mir ist es ehrlich gesagt auch herzlich egal was bei euch am Ende rauskommt.

Sie hat Anspruch auf den Mindestunterhalt und wenn sie schlau ist, wird sie auch alle Möglichkeiten ausschöpfen.

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Kravitter123 
Fragesteller
 22.04.2024, 20:29
@Kessie1

Da du dich ja so schön ausführlich damit beschäftigt hast weißt du ja such sicherlich weshalb der Selbsterhalt wichtig ist und zu beachten ist.

wenn er nicht beachtet wird und eine Summer zuzahlen ist die man normal nicht stemmen kann was passiert dann?

man verfällt in Schulden wird im Ernstfall Obdachlos, verliert also alles.

was hat dann die Ex davon? Richtig garkeinen unterhalt vom Kindesvater da er im Ruin lebt.

und genau deshalb ist der Selbsterhalt so wichtig und wurde deshalb eingeführt.

also super Infos hast du da erarbeitet.

leider fehlen dir die richtigen Infos um mir weiter helfen zukönnen.

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Kessie1  22.04.2024, 20:38
@Kravitter123

Sorry, aber du hast vom Unterhaltsrecht keine Ahnung und es sind auch nicht "meine" Infos, sondern unzählige Gerichtsurteile zum Thema. Aber wie gesagt: mir ist es egal ob du die Gesetzeslage verstehen möchtest oder nicht!

Und vielleicht habt ihr ja auch Glück und sie zieht nicht vor Gericht, sondern begnügt sich mit dem was das Jugendamt abnickt.

Oder sie hat einen pfiffigen Anwalt der sich gut auskennt.

Ach übrigens: solltest du dich dann doch mal für das Thema Unterhaltrecht interessieren, dann kann ich dir diese Seite eines Anwaltes wärmstens empfehlen:

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/unterhalt/erwerbsobliegenheit-eltern-kindesunterhalt.html#tatsaechlich-angemessen

Ansonsten haben wir auch hier im Forum einen Anwalt, der meine Aussagen gerne bestätigt!

Aber da du ja offensichtlich der Meinung bist, dass der Selbstbehalt unantastbar wäre, bleibe gerne bei deiner falschen Annahme.

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Roland Sperling  23.04.2024, 14:46
@Kravitter123

Ganz schön unverschämt! Du bittest hier um Antworten, weil du dich nicht selber auskennst. Aber wenn Dir die Antwort nicht passt, beschimpfst Du den Antwortgeber? Geht's noch?

Noch mal zur Klarstellung:

  1. Der Selbstbehalt kommt erst dann ins Spiel, wenn man nachweisen kann, trotz aller Anstrengungen nicht mehr verdienen zu können. Man muss also beweisen, dass ein Jobwechsel nichts bringt. Mann muss nachweisen, dass im Job keine Überstunden möglich sind. Und man muss beweisen, dass man keinen Nebenjob findet. Wer eine 40-Stunden-Woche hat, kann noch 8 Stunden Nebenjob pro Woche machen, denn gesetzlich sind bis zu 48 Wochenarbeitsstunden zulässig. Bevor alle diese Nachweise nicht erbracht sind, muss man an den Selbstbehalt gar nicht erst denken.
  2. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach den Lebensumständen. Wer mit einer anderen Person zusammenlebt, die eigenes Einkommen hat, hat einen geringeren Selbstbehalt als im Normalfall. Dafür gibt es auch einen guten Grund: Wer mit jemandem zusammenlebt, der eigenes Einkommen hat, hat weniger Kosten, als wenn er allein leben würde. Er kann also einen größeren Teil seines Einkommens für Unterhalt ausgeben. Mit Deinem Geld hat das gar nichts zu tun.
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