Sorgerecht?

4 Antworten

Wenn Deine Exfreundin das alleinige Sorgerecht hat, schließt das das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein.

Es ist keine Vernachlässigung, wenn sie dafür gesorgt hat, dass sich in der Zeit ihrer Abwesenheit Personen ihres Vertrauens um die Kinder kümmern. Und telefonisch ist sie sicher auch für ihre Kinder erreichbar.

Giwalato

Da brauchst Du einen Anwalt, bestenfalls im Familienrecht spezialisiert.

Es geht um das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Letzteres ist am Wichtigsten, wenn das Sorgerecht geteilt werden sollte.

Aufgrund deiner Schilderung kann das nicht beantwortet werden, es muß vom Jugendamt geprüft werden und da werden beide Seiten angehört.

Es wird zum Wohle der Kinder entschieden und das ist nicht unbedingt der Elternteil der mehr verdient.

Harz4 gibt es nicht mehr, es heißt jetzt Bürgergeld. Vier Wochen im Ausland kann ich mir auch nicht vorstellen, wenn sie in den Leistungsbezügen ist, muß sie ja Ortsabwesenheit beantragen. Also irgend etwas stimmt bei deiner Schilderung nicht.

Lasse dich dich einfach beim Jugendamt beraten, vielleicht gibt es eine Möglichkeit mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

du nennst keine gründe warum ihr das sorgerecht entzogen werden sollte. warum forderst du nicht gemeinsames sorgerecht für dich ein?