Muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen als Student?

4 Antworten

Eine abschließende Bewertung wird hier wohl kaum stattfinden können, vielleicht hilft dir aber folgende Abwägung um die Gesamtkonstellation selbst besser bewerten zu können:

Nach Paragraph 1603 BGB unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Du hast also alles Zumutbare zu unternehmen, um den Unterhalt deiner Kinder abzusichern. Diese Verpflichtung ist auch sehr restriktiv. Bei Auzubis oder Studenten, die sich noch in der Erstausbildung befinden, gehen die meisten Unterhaltsvorschussstellen so vor, dass sie die erbachten Leistungen als Ausfallleistungen ansehen, wenn du regelmäßig deiner Auskunftspflicht nachkommst, das Studium in der Regelstudienzeit abschließt und nach Abschluss eine Tätigkeit aufnimmst, die den Unterhalt abdeckt. Dies liegt hier nicht vor. Du könntest dich zwar zunächst auf Leistungsunfähigkeit berufen, es ist aber fraglich, wie weit das Verfahren dahingehend vorangetrieben wurde seitens UV-Stelle (Titelerwirkung usw.). Auch könnte die UV-Stelle einwenden, dass man dir fiktiv Leistungsfähigkeit unterstellen könnte, da du ja bereits einmal 2000 Euro gezahlt hast. Oder man legt es entsprechend als konkludentes Anerkenntnis der Schuld aus, da du Zahlung vorgenommen hast.

Ich denke, es ist das ratsamste mit der UV-Stelle zu sprechen, ggf. ein Vergleich zu schaffen. Ansonsten solltest du den ganzen Fall (wirklich alle Vorgänge in diesen 3 Jahren) einem Fachanwalt vorzustellen. Dieser kann entsprechend auch die kleineren Details ergründen, die hier fehlen.

Um welches Staatsexamen geht's? Jura oder Lehramt?

Aber wenn ich es richtig verstanden habe geht es doch um den Unterhaltsvorschuss zwischen dir und der Ex. Da ihr euch darauf privat geeinigt habt müsstest ihr einen Aufschub auch selber klären. Aber gar nicht zurückbezahlen zu müssen ist wohl sehr utopisch :-)

chrisschross09 
Fragesteller
 28.02.2020, 18:52

Lehramt. Nun ich war immerhin über die gesamte Zeit als Student gemeldet.

Bei meiner Informationssuche bin ich nun darauf gestoßen, dass man für Zeiträume nicht aufkommen muss, in denen man zahlungsunfähig war.

die private Einigung erfolgte erst kürzlich vor einigen Monaten

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Gameslam123  28.02.2020, 18:55
@chrisschross09

Ja ok sry so viel Ahnung hab ich davon dann auch nicht. :-)

Aber welchen Job findet man, der so gut bezahlt ist, ohne 1. Staatsexamen oder wars das 2.? Würde mich echt interessieren?

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Der Unterhaltsvorschuss lief in etwa über 3 Jahre.

In der Zeit hattet ihr nicht zusammen gewohnt?!

Da du die ganze Zeit über Student warst und damit nicht leistungsfähig, solltest du gar nichts zurück zahlen müssen. Hat dich nun die Unterhaltsvorschusskasse angeschrieben?

Für deine Kinder wären es allerdings derzeit 369 + 424 Euro an Unterhalt. Davon sind jeweils 102 (halbes Kindergeld abzuziehen). Dein Selbstbehalt liegt bei 1160 Euro.

Bei einem Nettoeinkommen in Höhe von 1900, abzüglich 5 % Pauschale macht das:

1805 - 589 Euro = 1216 Euro

Aber wenn sie nur 300 Euro möchte... Allerdings bekommt sie dann auch keine staatlichen Zuschüsse, da du leistungsfähig bist.

chrisschross09 
Fragesteller
 28.02.2020, 19:04

Danke für die exakte und ausführliche Antwort.

Ja, in den 3 Jahren haben wir nicht zusammen gewohnt

Zur Rückzahlung: Ich habe Aufgrund schlechter Beratung bis jetzt im Glauben gelebt ich müsste für diese 3 Jahre nachträglich aufkommen. Ich habe daher nicht regelmäßig meine Immatrikulationsbescheinigungen zugesendet, sondern nur 2 mal, wo explizit nach diesen gefragt wurde. Ich habe sogar einmal einen Betrag von 2000€ zwischenzeitlich bezahlt.

Ich befürchte, dass es nun von Seiten des Jugendamts heißt ich hätte laufend die Bescheinigungen einsenden müssen um die Rückzahlung zu umgehen.

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Kessie1  28.02.2020, 19:15
@chrisschross09

OK, aber du kannst ka nachweisen, dass du Student warst über die Jahre. Das Amt hatte dich zur Rückzahlung aufgefordert über die 2000 Euro? Hast du dort mal etwas unterschrieben?

Du solltest dich schnellstens mit dem Amt in Verbindung setzen und die Sache vor Ort klären. Zur Not würde ich eine Ratenzahlung vereinbaren in kleinen Raten von max. 50 Euro.

Hier habe ich etwas zum Thema gefunden:

https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,1328675

Das Problem an der Sache könnte sein, dass du die Regelstudienzeit weit überschritten hast...

Auch hier dazu die Problematik:

https://forum.isuv.de/index.php?thread/43432-ja-fordert-unterhaltsvorschuss-von-vor-%C3%BCber-3-jahren-zur%C3%BCck/

Wenn deine Ex allerdings jetzt zum Amt geht und Unterhaltsvorschuss beantragt, dann wird man auch feststellen, dass du leistungsfähig derzeit bist. Sie wird also nichts bekommen und ggf. direkt an dich heran treten, damit du den Mindestunterhalt zahlst.

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chrisschross09 
Fragesteller
 28.02.2020, 19:22
@Kessie1

Unterschrieben habe ich nichts. Jedoch habe ich ein Schreiben über die aktuelle Höhe des Schuldenstands bekommen und ( da ich ja im Glauben war ich müsste ohnehin bezahlen) schonmal 2000 überwiesen.

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Kessie1  28.02.2020, 20:24
@chrisschross09

OK, dann dürfte das Kind in den Brunnen gefallen sein... mit der Zahlung hast du die Forderung anerkannt. Aber dennoch solltest du dich mit dem Amt in Verbindung setzen. Am Besten schriftlich oder direkt mit Zeugen und um Ratenzahlung ersuchen.

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Griesuh  28.02.2020, 19:12

Unterhaltsvorschuß ist IMMER zurückzuzahlen. Sobald er ein festes, geregeltes Einkommen hat wird das Jugendamt an ihn herantreten.

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Kessie1  28.02.2020, 19:22
@Griesuh
muss Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?
Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein Unterhaltstitel vom Jugemdamt  oder vom Gericht vorlag, nach dem er hätte zahlen müssen und sich dennoch geweigert hat.
War er aber auf Grund von geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt an die Mutter gezahlt hat, nicht an das Jugendamt zurückzahlen.

https://www.datentransfer24.de/unterhalt-unterhaltsvorschuss.html

Deine Aussage ist nicht allgemein gültig! Aber hier fehlen einfach auch zu viele Hintergrundinfos um wirklich beurteilen zu können, ob er nun zurück zahlen muss oder nicht. Wobei die lange Studienzeit sicherlich ein K.O. Kriterium sein dürfte... Auch unklar was mit dem Amt seinerzeit vereinbart war, wann der Vorschuss geflossen ist (also in Zeiten der regulären Studienzeit) etc.

In vielen Fällen liegt es auch im Ermessensspielraum des Amtes.

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wushelse  29.02.2020, 10:26
@Griesuh

deine aussage ist falsch. da er nicht leistungsfähig war muss er nichts zurückzahlen.

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Griesuh  29.02.2020, 12:01
@wushelse

Nein. Eigene Erfahrung. Das Jugendamt kann, muss aber nicht die Gelder rückfordern. Das ist immer Einzelfall bezogen.( Eigene Erfahrung)

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wushelse  29.02.2020, 13:20
@Griesuh

wenn für den zeitraum keine leistungsfähigkeit vorlag, dann ist nichts zurückgefordert. das ist immer so und kein einzelfall. ausnahme ist, es gibt unregelmäßigkeiten und der unterhaltsschuldner kommt seinen nachweispflichten nicht nach. so kam kv in unserem fall während arbeitslosigkeit zu einem urteil mit titel und dieser wird gerade stück für stück nachgezahlt von kv an die unterhaltsvorschusstelle. das sind deine einzelfallentscheidungen.

hat sich kv nix zu schulden kommen lassen, erfolgt auch keine rückforderung.

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wenn du in der zeit des studiums kein einkommen hattest und somit leistungsunfähig warst, dann musst du auch nichts zurückzahlen.

bei einem einkommen von 1900 euro netto, liegt der unterhaltsbetrag für beide kinder natürlich beträchtlich höher und nicht nur bei 300 euro. du zahlst ja nicht mal genügend unterhalt für das ältere kind. hier sollte eine reele berechnung her.

deine schulden sind privatsache und die musst du mit dir selber ausmachen und abstottern, das ist den kindern völlig egal.