Zahlt Jobcenter wenn Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt wurde? Da Vater unbekannt ist?

1 Antwort

Wenn die Unterhaltsvorschussleistung nach Paragraph 1 Abs. 3 UVG abgelehnt wurde, kann eine (teilweise) Anrechnung bei den Leistungen des SGB II nicht erfolgen. Nach Paragraph 5 Abs. 3 SGB II müsste die Leistung von der Unterhaltsvorschussstelle nicht abgelehnt werden, sondern nach Paragraphen 60 ff SGB I versagt oder entzogen werden. Dies kann die Unterhaltsvorschussstelle nicht, da sie ihre spezielle Norm (Paragraph 1 Abs. 3 UVG) anwenden muss. Es gilt Lex specialis derogat legi generali (spezielleres vor allgemeinen Recht). Daher kann die Unterhaltsvorschussstelle nur ablehnen, nicht aber versagen oder entziehen. Entsprechend kann das Jobcenter nichts anrechnen, da die Voraussetzung "versagen" oder "entziehen" wäre.

Ajhub 
Fragesteller
 30.01.2022, 14:19

Vielen Dank für die komplexe Antwort. Das klingt als ob sie auf jeden Fall rechtlich Bestand hat.

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