Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss?
Frage!
Ich habe für meine Tochter einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt, heute kam ein Schreiben, daß der Kinderzuschlag abgelehnt wurde! Die Begründung war, es würde sich mit dem Einkommen, sprich Unterhaltsvorschuss, decken! Meine Tochter bekommt 338€ Unterhaltsvorschuss! Habe letztes Halbjahr aber auch Unterhaltsvorschuss bekommen! Warum jetzt nicht mehr?
2 Antworten
Für Kinderzuschlag muss man auch ein entsprechendes Monatseinkommen haben, bei alleinerziehenden min. 600 Euro und bei Paaren min. 900 Euro Brutto.
Das muss man schon 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung haben und selbst wenn man das erfüllen würde, käme Kinderzuschlag nur dann in Betracht, wenn man mit seinem anrechenbarem Einkommen + evtl. Wohngeld den Grundbedarf der Familie nach dem SGB - ll, also unter Bürgergeld vom Jobcenter decken könnte.
Wenn Du denkst das da etwas nicht stimmt, dann lege einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch ein.
Du kannst Widerspruch mit einer entsprechenden Begründung gegen das Behördenschreiben einlegen, wenn Du meinst, dass da was nicht richtig ist.