Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss?

2 Antworten

Für Kinderzuschlag muss man auch ein entsprechendes Monatseinkommen haben, bei alleinerziehenden min. 600 Euro und bei Paaren min. 900 Euro Brutto.

Das muss man schon 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung haben und selbst wenn man das erfüllen würde, käme Kinderzuschlag nur dann in Betracht, wenn man mit seinem anrechenbarem Einkommen + evtl. Wohngeld den Grundbedarf der Familie nach dem SGB - ll, also unter Bürgergeld vom Jobcenter decken könnte.

Wenn Du denkst das da etwas nicht stimmt, dann lege einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch ein.

Du kannst Widerspruch mit einer entsprechenden Begründung gegen das Behördenschreiben einlegen, wenn Du meinst, dass da was nicht richtig ist.