Gehalt einbehalten?

3 Antworten

Ohne jegliche Rücksprache ist zwar nicht so toll vom Arbeitgeber und rechtlich ziemlich sicher anfechtbar, aber menschlich kann ich schon verstehen. Es ist doch goldklar, dass „dein Freund“ die ausstehende Summe sonst nicht mehr zurückzahlen würde und es auch nicht könnte. Wenn der Arbeitgeber schon mit der Februar-Abrechnung anfängt, den Lohn zu kürzen, tut er das wahrscheinlich, weil der ausstehende Betrag noch so hoch ist, dass er es auf drei Monatsgehälter verteilt kürzen muss. Das wiederum bedeutet, dass die Leihe des Betrages ja noch nicht so lange her sein kann. Ich schätze mal, wenn „dein Freund“ aktuell vielleicht 900 Euro verdient, und davon bei Monatsgehältern Februar, April und Mai jeweils 600 Euro einbehalten werden, dann heißt das dass noch 1800 Euro ausstehen, und dass er bei 100 Euro monatlich gerade mal seit 2 Monaten zurückzahlt.... Das wäre dann der beliebte „Geld leihen und sich dann schnell rar machen“-Move... ach ja, niiiiemals nie irgendjemandem Geld leihen, leider.

heurekaforyou  14.03.2021, 04:54
Es ist doch goldklar, dass „dein Freund“ die ausstehende Summe sonst nicht mehr zurückzahlen würde und es auch nicht könnte.

Diese, noch dazu durch nichts bewiesene Unterstellung ist einfach eine Frechheit!

Der Gesetzgeber nennt es "Üble Nachrede".

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warai87  14.03.2021, 05:46
@heurekaforyou
durch nichts bewiesene

Du hast ja selbst geschrieben, dass er durch die Kürzung seines Lohns seine Kosten nicht mehr bezahlen kann, und dass er die Arbeit krankheitsbedingt kündigt, und dass er selbst mit Einkommen schon nur 100 Euro monatlich zurückzahlen konnte. Diese Hinweise deinerseits sind absolut ausreichend für die Vermutung.

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heurekaforyou  14.03.2021, 13:17
@warai87

Was du hier behauptest stimmt doch auch hinten und vorne nicht!

  • dass er die Arbeit krankheitsbedingt kündigt,
  • dass er selbst mit Einkommen schon nur 100 Euro monatlich zurückzahlen konnte.

Richtig ist: Nichts dergleichen habe ich geschrieben!

Vielleicht liest du dir noch einmal meine Antwort durch!

Du schreibst:

Diese Hinweise deinerseits sind absolut ausreichend für die Vermutung.

Hältst du diese Aussage für eine Vermutung? - Ich nicht!

Es ist doch goldklar, dass „dein Freund“ die ausstehende Summe sonst nicht mehr zurückzahlen würde.......

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warai87  14.03.2021, 13:57
@heurekaforyou

Alles klar, du bist gar nicht der Fragesteller. Ich bezog mich natürlich nur auf das, was der Fragesteller schrieb, vielleicht liest du dir seine Frage nochmal durch.

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xXNick1903Xx 
Fragesteller
 14.03.2021, 14:19
@warai87

In der Fragestellung steht das er aufgrund der Krankheit und das Hilfe Bedürfnis seiner Eltern kündigt bzw zurück in seine Heimat geht 🤔???!!!!

Dazu war er vorher (bis 02.2021) Azubi und bekommt jetzt natürlich mehr Geld... als Azubi konnte er natürlich nur 100€ zurückzahlen aber es rechtfertigt keineswegs das Vorgehen seines Chefs.. denn es gibt einen schriftlichen Vertrag zwischen beiden 🙄

Bitte lesen, Hirn einschalten, überlegen und dann äußern... oder einfach nichts mehr schreiben - dummes geballer!

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warai87  14.03.2021, 14:36
@xXNick1903Xx

Ja, hab ich doch auch geschrieben, „krankheitsbedingt gekündigt“, was ist das Problem?

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xXNick1903Xx 
Fragesteller
 14.03.2021, 14:37
@warai87

Er kündigt doch nicht krankheitsbedingt, wenn er aufgrund der Krankheit seiner Eltern kündigt 😂🤦🏼‍♂️

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warai87  14.03.2021, 22:29
@xXNick1903Xx

Ach so, dann habe ich das tatsächlich falsch verstanden. Hatte sich für mich so angehört, als ob er krank wäre und außerdem seine Eltern pflegebedürftig.

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xXNick1903Xx 
Fragesteller
 14.03.2021, 11:03

Also diese Antwort ist ja wirklich eine sehr üble Nachrede. Mein Freund hat sich in dem Unternehmen keinerlei Fehler geleistet, er war immer Anwesend, hat Überstunden geschoben und einen Nebenjob gehabt - um sein lächerliches Azubigehalt aufzubessern.

Er würde „eigentlich“ 1500€ Netto verdienen - 1200€ einfach einbehalten 🤔 - alles klar!

Mit dem verleihen von Geld mögen Sie recht haben aber solche Äußerungen über jemanden zu treffen - den sie nicht einmal ansatzweise persönlich kennen...

Er kann und würde den Vertrag zurückzahlen - hat dem Arbeitgeber ja sogar Angeboten den Vertrag vor dem ausscheiden aus der Firma nochmals erneut aufzusetzen oder ein Lastschriftverfahren zu unterzeichnen...

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warai87  14.03.2021, 14:17
@xXNick1903Xx
1200€ einfach einbehalten

Wie gesagt, rechtlich sicher eh nicht durchsetzbar. Menschlich verständlich; er will sein Geld, und zwar bevor er ihn nie wieder sieht und dem Geld in Form von Gerichtsverfahren hinterherrennen muss.

den sie nicht einmal ansatzweise persönlich kennen

...und der außerdem nicht namentlich genannt wird, betitelt als nicht identifizierbarer Freund von jemandem der ebenfalls selbst in einem anonymen Laienforum schreibt.

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Hallo Nick,

Nein. Das geht so natürlich nicht und dein Freund sollte nicht zögern, entschlossen gegen solche Machenschaften vorzugehen!

Die Begründung:

Nach deiner Beschreibung handelt es sich hier um zwei von einander unabhängige Verträge.

  1. Einen Arbeitsvertrag
  2. Einen Darlehensvertrag

Der Arbeitsvertrag:

  • Im Arbeitsvertrag wurde eine Lohnzahlung vereinbart.
  • Im Darlehensvertrag wurde eine Ratenzahlung von 100,- EUR vereinbart.

Die Klausel, wonach der Arbeitnehmer das Restdarlehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ein Mal zurückzahlen muss halte ich für unwirksam.

Der Arbeitgeber würde auf diese Weise die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte aushebeln. Kann dein Freund die 2.000,- EUR nicht zahlen, kann er auch sein Recht auf Kündigung des Arbeitsverhältnis nicht wahrnehmen?

Das Darlehen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Du schreibst:

...und die Zahlung des gesamten offenen Betrages bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das würde bedeuten, dass die sofortige Rückzahlung auch dann fällig würde, wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung ausspricht.

Ich sehe hier eine unzulässige Begünstigung durch den Arbeitgeber.

Nehmen wir einfach mal an, die Forderung der sofortigen Rückzahlung des Restdarlehens wäre nicht zu beanstanden.

Dann würde dies den Arbeitgeber trotzdem nicht berechtigen, den Betrag einfach vom Lohn des Arbeitgebers zu pfänden.

Zur Erfüllung des Arbeitsvertrags gehört die vereinbarte Lohnzahlung. Das der Arbeitgeber sich nicht über arbeitsrechtliche Bestimmungen hinwegsetzen kann, dürfte außer Frage stehen.

Außerdem darf der Chef dem Arbeitnehmer nicht einfach unterstellen, seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen zu wollen.

Solange der Arbeitgeber jeden Monat 100,- EUR bekommt, ist auch nicht schlechter gestellt als vorher.

Du schreibst:

Der Chef kürzte ohne jegliche Rücksprache mit dem Arbeitnehmer dessen Gehalt und überwies gerade einmal 300€.

Gut zu wissen:

Hätte dein Kumpel die Lohnkürzung bei Rücksprache akzeptiert?

Falls nicht, sollten solche Aussagen auch am besten nicht gemacht werden. Zum Beispiel, wenn es um Erklärungen, Widersprüche, usw. geht.

Es könnte eventuell der Eindruck entstehen, dass dein Freund den Restbetrag nur nicht zahlen kann, weil sein Chef ihn nicht rechtzeitig über die Lohnkürzung informiert hat.

Meine persönliche Meinung ist:

Das dein Freund das geliehene Geld zurückzahlen muss steht außer Frage.

Deshalb sollte er auch keinen Zweifel daran lassen, dass er die bisherige Ratenzahlung von 100,- EUR fortführen will, z.B. durch einen Dauerauftrag über 20 Monate.

Du schreibst:

Einige laufenden Kosten können somit nicht gezahlt werden.

Deshalb ist es ungeheuer wichtig, dass dein Freund schnell handelt!

Was muss/sollte dein Freund jetzt machen?

  • Der ungerechtfertigten Lohnkürzung widersprechen!
  • Und bitte nicht über WhatsApp, sondern am besten schriftlich oder wenigstens per E-Mail (Auf eine aussagekräftigen Betreff achten).
  • Dem Chef eine Zahlungsfrist von 3 Tagen setzen! (Bleibt diese Frist fruchtlos, hast du den Arbeitgeber mit Fristablauf in Verzug gesetzt. Das heißt: Ab jetzt könntest du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Kosten dem Arbeitgeber in Rechnung stellen.)
  • Wenn das Arbeitsverhältnis am 30. April endet, hat dein Freund bis dahin anteilig einen Urlaubsanspruch erworben. Bei 2 Urlaubstagen pro Monat wären das immerhin 8 Tage - die ihm zustehen.
  • Zahlungsempfänger, wie Vermieter, Energieversorger, Internetanbieter, usw. die aufgrund dieser Sache nicht bezahlt werden konnten, sollten informiert werden. Das erspart in der Regel Mahnungen und ggf. auch Gebühren.

Bei weiteren Fragen zum Thema oder Hilfe bei der Formulierung der Schreiben an den Chef, kannst du dich ja noch mal melden.

Viel Erfolg für deinen Freund
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
xXNick1903Xx 
Fragesteller
 14.03.2021, 11:06

WOW!

Eine Antwort wie man sie sich wünscht!

Der AN würde die geforderten restlichen Raten natürlich bezahlen wollen aber eine solche Art und Weise ist das allerletzte.
Der Arbeitgeber hat ihm das Geld damals ohne jegliches Verlangen ausgehändigt bzw. angeboten.

und jetzt so!?

Besten Dank für die Antwort!

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Meines Wissens darf der Arbeitgeber dies nicht, da es sich in diesem Fall um 2 unabhängige Verträge handelt.

(Arbeitsvertrag und Darlehen)

Gibt es auf dem Darlehen's Vertrag eine Klausel die dies erlaubt oder ist dort nur die allgemeine monatliche Rückzahlung erläutert?

Falls nicht, handelt der Arbeitgeber rechtswidrig.

xXNick1903Xx 
Fragesteller
 14.03.2021, 02:28

Bei dem Vertrag handelt es sich um einen formlosen Vertrag (Dreizeiler) ohne jegliche Klauseln.

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Awake93  14.03.2021, 02:40
@xXNick1903Xx

Na dann ist die Sache klar da es keinen Bezug auf den Arbeitsvertrag und die damit verbundene Lohnzahlung hat.

Er darf nicht eingenmächtig Lohn einbehalten.

Option A:. Arbeitgeber drauf ansprechen, Lohn einfordern / Nachzahlen lassen.

Falls er sich nicht drauf einlässt:

Option B:

(Arbeitsverhältnis ist sowieso bald beendet)

Mit rechtlichen Schritten Drohnen und zusätzlich entstandene Unkosten wie Mahngebühren etc zusätzlich in Rechnung stellen.

Option C: Anzeigen

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