Rückzahlung TVÖD vorzeitiges Abbrechen der Ausbildung?

2 Antworten

Nein, auf keinen Fall musst du irgendwas zurück zahlen, nur das mit der Kündigung ist je nachdem ob du in der Probezeit bist oder schon nicht mehr mit gewissen Fristen verbunden.

Du konntest evtl auch einen Aufhebungsvertrag ansprechen, dieser geht aber nur wenn beide Seiten (Du/Betrieb) einverstanden sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Verena920 
Fragesteller
 22.12.2020, 09:30

Hey danke für deine schnelle Antwort. Das erleichtert mir diese schwere Entscheidung schon etwas. Wie würde denn so ein Aufhebungsvertrag aussehen ?

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Pablo123393  28.12.2020, 07:29
@Verena920

Das würde ich einfach mal im Internet nachschauen, wie gesagt es muss im Einverständnis von beiden sein (Arbeitgeber muss dem auch zustimmen)

Das gute daran es kann sofort gemacht werden und ist nach der Unterschrift direkt gültig, dass heist wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt ist dein Arbeitsvertrag direkt aufgehoben, es kann aber sein das du deshalb kein arbeitslosen Geld bekommst, dadurch das du dem freiwillig zustimmst, dass musst du aber einfach mal googeln.

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Lieber erstmal überlegen was man anstatt macht. Nicht einfach kündigen, dann bekommt man auch kein Geld vom Jobcenter.