Unterhaltsvorschuss und anteiliges Schulgeld?

4 Antworten

Die Kinder gehen also mit Einwilligung des Vaters auf die Privatschule? Und die Unterhaltsvorschusskasse wurde bislang nie darüber informiert, dass er da Geld in Bar zusteckt?

Dann hast du auf jeden Fall ein Problem! Denn der Unterhaltsvorschuss ist vorrangig zu betrachten. Und wenn es Geld vom Kindsvater gibt, dann bekommst du von dort weniger... Denn der Staat muss keine Privatschule finanzieren...

Das er dir bislang Geld bar gegeben hat, kannst du zur Not noch abstreiten (auch wenn dies schon Sozialbetrug ist). Aber mit der regulären Überweisung sieht es dann anders aus...

Etwas unverständlich, warum die Kinder dann Privatschulen besuchen können, wenn kein Geld vorhanden ist! Oder finanzierst du das selbst bzw. der neue Ehemann?

Aber wie dem auch sei: man kann das Ganze nicht einfach deswegen umgehen, indem man "Sonder- oder Mehrbedarf" zahlt, aber den regulären Unterhalt nicht...

DeepBlack247 
Fragesteller
 06.07.2020, 12:45

Ja natürlich hat er den Schulen zugestimmt. Ohne seine Unterschrift hätten sie nicht dorthin gehen können.

Ich finanziere es quasi allein. Wobei das mit dem hälftigen Schulgeld vorher abgesprochen war mit ihm.

0
Kessie1  06.07.2020, 13:57
@DeepBlack247

Schön und gut. Aber wenn er keinen Unterhalt zahlen kann, wie kommt man da auf die Idee, er würde sich am Schulgeld beteiligen (können)?

Zuerst kommt der Unterhalt. Dann kann man sich drüber unterhalten ob noch Geld für Mehr- und Sonderbedarf vorhanden ist. Und wie gesagt: der Staat zahlt einen "Vorschuss". Das bedeutet: ist Geld da, wollen die es wieder...

Im eigenen Interesse solltest du die Zahlungen bei der Unterhaltsvorschusskasse angeben. Zum einen kann er dich dann dort nicht "anschwärzen" und zum anderen läufst du nicht Gefahr wegen Sozialbetrug eins reingewürgt zu bekommen.

1
Kessie1  06.07.2020, 14:09
@DeepBlack247

Dennoch solltest du umgehend die Unterhaltsvorschusskasse informieren, damit die sein Einkommen prüfen. Und ihnen auch sagen, dass du Geld bekommen hast von ihm, aber er dies doch eigentlich an die weitersenden müsste... stell dich einfach doof und mache einen auf überrascht. Vor allem macht es mögliche angaben von ihm, er habe dir doch Geld in Bar gegeben unglaubwürdig.

Normalerweise unterstütze ich so was in keinster Form, aber er bereichert sich auch auf meine Kosten. Denn wir Steuerzahler zahlen den Unterhalt seiner Kinder, obwohl er ja doch Geld zu haben scheint.

0

Nach Punkt 1.5.6 der Durchführungsrichtlinie des Unterhaltsvorschussgesetzes sind Unterhaltszahlungen ausschließlich Einkünfte des Berechtigten infolge von Zahlungen an ihn, auch wenn diese zweckgebunden sind.

Das heißt egal, ob der Unterhaltspflichtige die Zahlung als Schulgeld oder Unterhalt betitelt, sind die Zahlungen grundsätzlich als Unterhaltszahlungen im Sinne des UVG.

Da hier nicht das Verhältnis zwischen Kind und Unterhaltspflichtigen zu sehen ist, sondern zwischen dem öffentliche-rechtlichen Verhältnis Kind und Behörde. Das UVG dient ausschließlich der Sicherung des laufenden Unterhalts und im Sinne des Nachrangigkeitsprinzips ist eine Anrechnung vorzunehmen.

Rein zivilrechtliche hat der Vater auch ein Bestimmungsrecht nach Paragraph 366 BGB. Er kann also bestimmen, auf welche Schuld seine Zahlung anzurechnen ist. Dies wäre aber auch nur in der Betrachtung des Verhältnisses zwischen ihm und dem Kind relevant und hat zunächst nichts mit der öffentliche-rechtliche Leistung nach dem UVG zu tun.

Am besten also did Behörde über die Zahlungen informieren, um einem Bußgeldverfshren nach Paragraph 6 und 10 UVG bzw. einem Strafverfahren zu entgehen.

DeepBlack247 
Fragesteller
 08.07.2020, 09:13

Danke. Ich nehme die Zahlung nicht an. Habe sie zurück überwiesen.

Dann muss er direkt das Geld an die Schule überweisen. Das interessiert dann wieder nicht.

0

Egal wie das Geld genannt wird, das da fließt.... es wird auf das UVG angerechnet!

Der Staat zahlt nicht für Privatschule, da staatliche Schule völlig ausreichend ist! Auch als "Sonderbedarf"

Besucht das Kind eines getrennten Elternpaares eine Privatschule, so können die Kosten dafür als so genannter Mehrbedarf beim Unterhalt geltend gemacht werden. BEACHTE: Beim Unterhalt.... aber nicht beim UVG!

Was ihr bisher betrieben habt,ist de jure Sozialbetrug.

DeepBlack247 
Fragesteller
 06.07.2020, 14:04

Danke für eure Antworten. Ich habe ihm das Geld zurück überwiesen. Ich habe keine Lust auf Stress.

0

Er bezahlt jetzt Unterhalt, also fällt der Unterhaltsvorschuß weg.

Das Schulgeld mußt du dann Privat von ihm fordern.

DeepBlack247 
Fragesteller
 06.07.2020, 12:42

Nein. Er zahlt keinen Unterhalt. Er überweist das anteilige Schulgeld und nennt es einfach Unterhalt. Das Schulgeld ist ja bei weitem nicht so hoch, wie der Unterhalt wäre oder der Vorschuss jetzt ist.

0
berlina76  06.07.2020, 12:45
@DeepBlack247

Da er es unter dem Stichwort Unterhalt überweist, ist es Unterhalt und kann an den Unterhaltsvorschuß angerechnet werden.

Zudem, er kann keinen Unterhalt zahlen, aber den Anteil für die Privatschule schon? Das ist sehr unglaubwürdig.

Ja das Amt wird die ganze Sache in frage stellen.

0