Unterhaltsvorschuss?

2 Antworten

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres ist das Kind für evtl. Unterhaltsansprüche selber zuständig, dann endet ein möglicher Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, dass Kind kann dann nur noch hilfreiche Unterstützung für z.B. die Berechnung von Unterhalt bekommen, solange es das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Denn ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss ein möglicher Unterhaltsanspruch neu berechnet werden und zwar aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile und dann wird das Kindergeld von derzeit monatlich 250 € voll und nicht mehr nur hälftig wie z.B. bei minderjährigen Kindern die noch beim anderen Elternteil leben auf den möglichen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Der Unterhaltsanspruch kann auch bei minderjährigen Kindern schon vor Abschluss der Erstausbildung entfallen, wenn das Kind seinen Unterhaltsanspruch aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann.

Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn das minderjährige Kind auf Grund seiner Berufsausbildung oder einem anderen schwerwiegendem Grund nicht mehr bei den Eltern bzw. einem Elternteil leben könnte und eine gute Nettovergütung erhalten würde.

Denn derzeit läge dann der Unterhaltsanspruch bei 930 € im Monat, dann stünde dem Kind das Kindergeld von derzeit 250 € zu, dieses würde wie bei volljährigen Kindern dann voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Von der Nettovergütung kann das Kind pauschal 100 € Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, der Rest würde dann im Regelfall auf die 930 € angerechnet.

Würde das Kind also angenommen auf eine Nettovergütung von um die 800 € kommen, blieben etwa 700 € anrechenbare Nettovergütung und mit dem Kindergeld würde man auf um die 950 € kommen, damit würde dann ein möglicher Unterhaltsanspruch entfallen, wenn die Eltern überhaupt leistungsfähig sein würden.

Zudem müsste dann ggf.ein evtl. vorrangiger Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit, oder auch Bafög - in einer schulischen Ausbildung bzw. Studium geprüft werden.

SKJana 
Fragesteller
 08.10.2023, 18:48

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Unter der Annahme, dass mein Kind mit dem 18. Lebensjahr doch Unterhalt bekommen würde, habe ich die Rückmeldung so verstanden, dass der Unterhaltsanspruch von beiden Elternteilen getragen werden müsste. Habe ich das richtig verstanden?

Wie verhält es sich, wenn das Kind beim besser verdienenden Elternteil lebt und der andere Elternteil bisher nicht zahlen konnte? Heißt das, dass der besser verdienende Elternteil dann den Großteil des Unterhalts zahlen muss, obwohl das Kind dort wohnt?

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isomatte  09.10.2023, 07:29
@SKJana

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss der Unterhalt wie gesagt neu berechnet werden, dafür muss das Kind dann selber sorgen und das Kindergeld würde dann voll auf den möglichen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Wenn das Kind nichts macht, also sich nicht in Ausbildung oder Studium befindet, besteht auch erst einmal kein Anspruch auf Unterhalt und selbst wenn das Kind in Ausbildung wäre, käme es dann auf eine evtl. Vergütung der Ausbildung an, denn die würde dann im Regelfall auch wie das Kindergeld angerechnet, von der Nettovergütung blieben dann im Regelfall 100 € pauschaler Freibetrag.

Ist das andere Elternteil nicht leistungsfähig, wird natürlich nur das bereinigte Nettoeinkommen des anderen Elternteils berücksichtig, der dann ggf.über dem Selbstbehalt liegende Teil muss natürlich nicht in bar ans Kind gezahlt werden, der Unterhalt kann auch in Naturalien wie Unterbringung, Verpflegung usw. erbracht werden.

Der Selbstbehalt läge bei bereinigten 1370 € Netto bei Berufstätigkeit, sonst 1160 €, wenn das Kind noch unter 21 wäre und eine allgemeinbildende Schule besuchen würde, sonst läge dieser bei bereinigten 1650 € Netto, also wenn es z.B. eine Berufsausbildung machen würde.

Bitteschön

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Da Kinder ab 18 als Erwachsene betrachtet werden, sind sie voll geschäftsfähig und nunmehr selbst dafür verantwortlich, sich um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern zu kümmern.

Alles Gute für dich!

SKJana 
Fragesteller
 08.10.2023, 09:09

Vielen Dank

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