Gegnerischen Anwalt ablehnen wegen Befangenheit?
Meine inzwischen volljährige Tochter verlangt jetzt Unterhalt (kein Thema, steht ihr zu). Kann ich jedoch ihren Anwalt ablehnen? Es ist der Anwalt, der meinen Ex-Mann bei Scheidung, Unterhaltsforderung etc. vertreten hat.
13 Antworten
Natürlich nicht. Ein Anwalt soll auf der Seite seines MAndanten stehen, er muss befangen sein ;)
Nein, das kannst Du nicht. Der Anwalt ist ja seinem Mandat nach verpflichtet die Interessen deiner Tochter zu vertreten. Das hat gar nichts mit Befangenheit zu tun. Das könntest Du noch nicht einmal dann, wenn dein Ex-Mann selber dieser Anwalt wäre. Er trifft ja keine Entscheidungen, das macht ein Richter. Nur den könntest Du als befangen ablehnen, wenn es sich z.B. dabei um deinen Ex-Mann handeln würde.
Natürlich nicht. Keiner verlangt, dass du den gegnerischen Anwalt mögen musst.
... nö, nur wenn er in Deiner Sache tätig wurde, so lese ich die Spielregeln.
Und wenn das Kind BAföG bekommt/bekommen könnte, gibt es auch keinen Unterhalt mehr.
Versteh ich das richtig? Deine Tochter verklagt dich zur Unterhaltszahlung? Und den Anwalt willst du nicht haben?!
Das ist als ob du deine Tochter wegen Befangenheit ablehnst.
Geht Unterhaltszahlung nicht auch ohne Gericht?
Sicher ginge das … von mir aus auf jeden Fall. Ich habe sie letztes Jahr schon um Mitteilung ihrer Kontonummer gebeten, um ihr monatlich Geld zu überweisen - darauf ist sie nicht eingegangen. Leider steht sie sehr unter dem Einfluss meines Ex-Mannes. Auf Bitten meinerseits, sich doch mit mir mal an einen Tisch zu setzen, kam nur die Bemerkung - es gäbe hierzu keine Notwendigkeit. Sie möchte alles gesetzlich korrekt über den Anwalt dokumentiert haben.