Hallo Ihr Lieben,
Ich stelle diese Frage nicht, weil es mich selbst betrifft, sondern aus reinem Interesse.
Nun zu meiner Frage (alle Namen sind bitte als rein fiktiv zu betrachten):
Oliver hat ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen. Er hat aus einer unbestrittenen, titulierten Forderung einen Betrag von 300,-- Euro zu bezahlen.
Das Urteil eines Amtsrichters ist rechtskräftig, Oliver hat keinen Einspruch eingelegt.
Der Gerichtsvollzieher ist Oliver bez. einer anderen Angelegenheit (auch eine Vollstreckung) bekannt.
Der Mann ist sehr launisch, reagiert ständig gereizt...
Oliver kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Gerichtsvollzieher ihn subjektiv bewertet (also arrogant, von oben herab), desgleichen nicht mit sich reden lässt....
Zumal es ja auch Befangenheitsanträge gegen Richter gab und gibt:
Kann Oliver den Gerichtsvollzieher (als Person) ablehnen, oder muss er da durch, sich mit diesem Mann/ dieser Person "abgeben zu müssen" ??
Es wäre schön, wenn mir jemand von Euch (Jurist??) diese Frage beantworten könnte. Dankeschön :))