Prüfer ist ehemaliger Ausbilder. Ist er befangen?

3 Antworten

Ja, das kannst Du. Du hast ein Recht auf eine faire und unabhängige Prüfung. Wenn der Prüfer unbefangen ist, wird er Dir einen anderen Prüfer zuweisen lassen. Andernfalls kannst Du das vor der Prüfung sagen, denn Du musst gefragt werden.

Zitat IHK-Emden:

Dies folgt aus dem Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs.1 Grundgesetz) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs.3 Grundgesetz). Die Mitwirkung eines befangenen Prüfers an der Prüfung stellt einen Verfahrensfehler dar, der zur Rechtswidrigkeit der Prüfung führt. Rügt der Prüfling die Befangenheit oder legt er gegen den Prüfungsbescheid erfolgreich Widerspruch ein, führt dies zu einer Aufhebung der Prüfung.

Setz dich umgehend mit der Kammer in Verbindung und schildere den Fall. Jetzt kann noch problemlos getauscht werden, sodass du am vorgesehenen Termin von einem anderen Prüfungsausschuss geprüft wirst.

Wenn du den Prüfer erst zu Beginn der praktischen Prüfung ablehnst (was dein gutes Recht ist), muss vermutlich erst ein neuer Termin festgesetzt werden. Das ist für dich ja auch eher ungünstig.

Mache dir keine sorgen er darf an deine Prüfung gar nicht als dein Ausbilder teilnehmen auch solltes du mal mit der Kammer reden den mann kann dich nicht einfach nach der Probezeit kündiegen wen du nichts angestellt hast! Deswegen kannst du auch direkt bei der Kammer nachfragen!

Aber er ist nicht dein prüfer allein den das sind immer 3 prüfer!