Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

11 Antworten

Falls er das Haus gemietet hat würde ich dir empfehlen den Vermieter einzuschalten. Sonst aber die Polizei..und es kommt drauf an ob er das Haus mietet oder gekauft hat. Solange der Vermieter das erlaubt und es nicht auf deinem Grundstück ist, kann die Polizei da auch nicht eingreifen.

dunanui 
Fragesteller
 31.05.2017, 14:18

Leider ist sein Sohn der Eigentümer und der ist noch schlimmer.

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verreisterNutzer  31.05.2017, 19:41

Was soll denn da bitte die polizei?
Die brombeeren verhaften, oder wie?

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Beutelkind  31.05.2017, 20:10
@verreisterNutzer

Eigentum verpflichtet zu ökologischer Vielfalt, denk ich mal so!
Das werden die Ordnungshüter ähnlich sehen.
Oder dem Fragesteller zu einer Heckenschere raten... :)

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Lass ihn doch. Es gibt keine Richtlinie ausser dem eigenen Geschmack und ökologische Kriterien. Letzteren Punkt erfüllt er gut und gehe davon aus, dass du dich an der erhöhten Artenvielfalt an Vögeln und Schmetterlingen erfreust.

Und ja ich weiss was ich schreibe, den ich wohne neben der Bahnböschung, die sieht gleich aus. Für mich ist es ok, und ich freu mich an den Brombeeren, die rüberwachsen sowie deren Blütenmeer. Die beste Methode ist die Triebe zurückzudrehen.

Ja, dies darf Dein Nachbar.

Du darfst lediglich auf Deiner Grundstücksseite den Überhang der Brombeeren ernten. Und Dich natürlich an der ökologischen Vielfalt erfreuen!

Er hat dafür zu sorgen, dass seine Pflanzen nicht auf dein Grundstück rüber wachsen. Du kannst das einklagen.

Niemand darf Dich daran hindern, das Gestrüpp zurückzuschneiden. Das ist leider auch schon so ziemlich alles.

BGB §1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

Einem Nachbarn zu "befehlen" er möchte seinen Garten auf Vordermann zu bringen, wird nichts werden.

Einzige Chance: dass Dein eigenes Pflanzengut Schaden nimmt, sich nicht mehr von den Wildranken des Nachbargartens trennen lässt, überwuchert wird.

Weiß nicht, ob ein Zaun mit Wurzelsperre im Erdreich helfen würde?

Ätzend sowas....

Grüße, ------>