Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?
Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.
5 Antworten
Wenndu Gesetztesgrundlagen möchtest.
1) Grundgesetz --> Eigentum verpflichtet....
Jede(r) hat sein Eigentum zu schützen und zu Wahren. Gleiches gilt für Gefahrenabwehr ( Verkehrssicherungspflicht)
2) BGB --> eine Vielzahl von Stellen. Dort u.a. geregelt, dass entstehende Sämlinge aus deinem Garten in einem Anderen garten nicht ein Problem sind sondern die des Eigentümers des anderen Garten. Wenn er den Baum nicht will, zieht er ihn heraus fertig.
Anders ist es, wenn ein baum auf deinem Grundstück so nahe an der Grenze steht und durch die Wurzeln das Nachbargrundstück beeinträchtigt wird ( Boden wird uneben, Gartenmauer wird beschädigt, Rasen kann nicht wachsen weil ständig Nadeln aus der Fichte fallen.... IN diesem Fall bist du Schadensersatzpflichtig. Inwieweit das dazu führt, dass du zur Entfernung des Baumes gezwungen werden kannst ist fraglich. Bäume ab einem gewissen altern haben in verschiedenen Schutzgesetzen einen Sonderstatus.
Überwachsendes Gras am Zaun ist erst einmal auch Sache des Nachbarn, wenn er das nicht will. Hat er einen Zaun und deine Hecke macht Ihn kaputt bist du handlungspflichtig. Ist es dein Zaun kannst du machen was du willst. Es ist ja dein Eigentum, das kaputt geht.
Die Grenzfeststellung kannst du über das Katasteramt beantragen ( ist aber recht teuer) der Billigere Weg ist es, beim Katasteramt einen Paln einzusehen und die Maße abzuschreiben. Dann vor Ort im Groben erst einmal die Dimensionen abmessen.
Unerschlossene Wege (Feldwege) stehen auch im Eigentum von jemandem (oft die Gemeinde) diese ist für die Begehbarkeit dieser Wege verantwortlich. Auf Grund der obliegenden Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde kann siedir vorschreiben ( im öffentlichen Interesse) deinen Bewucht in Richtung des Weges zurückzuschnreiden. Oder die Gemeinde macht es und stellt die Arbeit bei dir in Rechnung.
Ganz am Ende hast du mit dem Grundstück Arbeit, denn.... Eigentum verpflichtet! GG Art.14 Abs. 2 :-)
Naja das mit der Grundstücksgrenze könnte man schon feststellen, man geht zur Gemeinde schaut in den Flurplan und misst die Abstände zur Wegekreuzung usw. natürlich muss man die Flursteine suchen, denn die sitzen meist tiefer als die jetzige Bodenoberfläche. Ich habe auch mehrere Grundstücke von meinen Eltern übernommen, als erstes suchte ich mal nach den Grenzsteinen, das macht natürlich Arbeit und ist mühsam.
Also man sollt Bäume so auf seinem Grundstück pflanzen, dass die Krone innerhalb des eigenen Grundstücks endet, das gilt auch für die Wurzeln. Wenn du bei dir die Wurzeln entfernst, werden ja die Ausläufer die zum Nachbarn gehen, gekappt und sterben ab. Den Zustand den dein Grundstück hat, sollte man erst gar nie aufkommen lassen und was seither nicht gemacht wurde, musst du eben jetzt nachholen und gerade rücken. Dir würde es sicher auch nicht gefallen, wenn dein Nachbargrundstück eine Wildnis wäre und alles auf dein Grundstück wuchert.
Ich würde einen Baggerbetrieb mit der Entfernung des Gestrüpps und der Wurzeln beauftragen und den Aushub fachgerecht entsorgen lassen, natürlich sollte dieses Unternehmer evtl. die Auffüllung und Einebnung der Grater übernehmen.
Ich bin glücklich, dass ich meine Grundstücke in einem normalen Zustand habe und diesen Zustand auch erhalten kann.
weil Du weiter unten nach "Gesetzesverweis" gefragt hast:
hilft Dir http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm weiter?
was genau meinst Du mit Ableger? Sämlinge? = Allein Problem des Nachbarn, das sind eigenständige Bäume, die bei ihm wachsen... oder meinst Du wurzelnde (oberirdisch liegende) Äste von Deinem Baum aus? = würde ich als Überhang von Zweigen einstufen... bei (nachweisbarer) Wurzelbrut wäre ggf. zu prüfen, ob das unter Wurzelüberhang fällt... bin da aber nicht sicher...
Du brauchst von deinem Gehölz auf der anderen Seite gar nichts abschneiden. Die Besitzerin der Pferdewiese DARF auf ihrer Seite zurückschneiden. Diese Arbeiten darf sie dir nicht in Rechnung stellen, weil du dich auf Gewohnheitsrecht berufen kannst. Sie muss sogar darauf achten, dass deine Bäume nicht geschädigt werden. Unser Recht schützt das Grün.
Mach gar nichts, die Wurzeln müssen nicht entfernt werden. Die verfaulen irgendwann einfach
Ich meinte Saemlinge, die Seite hat mir geholfen, vielen Dank!