Wie genau formuliert man einen Brief an den Nachbarn, dessen Bäume in mein Grundstück ragen?

5 Antworten

Eine schöne Formulierung hast Du schon bekommen. Aber bitte an die Vogelschutzzeiten denken. Vom 1. März bis 30. September darf nicht gesäbelt werden! Deshalb die Frist zum 29. Februar setzen oder, wenn es jetzt zu spät sein sollte mit der Fristsetzung, erst ab 1. Oktober einsetzen. Damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite...

http://bonner-presseblog.de/2008/02/12/heckenschnitt-ab-1-marz-vorfahrt-fur-den-vogelschutz/

Schlage ihm eine gemeinschaftliche Aktion vor! Du hältst die Leiter, er arbeitet!

Lieber Nachbar,

Du erinnerst Dich sicher, dass wir vor einiger Zeit darüber gesprochen haben: Die Äste Deines Baumes xyz ragen meterweit in meinen Garten. Nun sollte die Sache endlich angepackt werden. Das Astwerk stört mich, weil ....

Ich möchte Dich bitten, bis zum 31. März 2012 den Baum zu beschneiden, andernfalls würde ich einen Gärtner damit beauftragen. Diese Kosten müsste ich Dir dann natürlich aufgeben.

(Wenn Du ein gutes Verhältnis zu dem Menschen hast(willst), kannst Du ihm ja anbieten, ihm dabei zu helfen. Musst Du aber nicht.)

Gruß Dein Nachbar

Christa251248  09.02.2012, 21:23

@Ispahan, sehr schöne Antwort, dabei wird jeder Nachbar gleich zur Baumsäge greifen.LG

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Hab ich alles schon gemacht, ihn gebeten, beredet usw. hilft alles nichts, er wird jedes Mal aggresiv.

Mimosa  10.02.2012, 10:37

§ 51- Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden

Einzelne Bäume, Sträucher, Rebstöcke sowie Spaliervorrichtungen und Pergolen, die den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Das gilt auch für Hecken mit einem geringeren Grenzabstand als 0,25 m. Hecken welche die aufgrund ihres Abstands zum Nachbargrundstück zulässige Höhe überschreiten, sind auf Verlangen des Nachbarn zurückzuschneiden. Die Verpflichtung zum Zurückschneiden muss nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März erfüllt werden. Der Anspruch aus Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften auf das Anpflanzen oder die Errichtung folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Bei Bäumen, Sträuchern und Rebstöcken, die zunächst als Heckenbestandteil gezogen wurden, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anpflanzung das Erscheinungsbild einer Hecke verliert. Für den Anspruch aus Absatz 2 gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Frist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Höhe der Hecke das nach diesem Gesetz zulässige Maß überschreitet. Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Anpflanzungen und Anlagen an der Grenze eines Wirtschaftsweges.

http://www.gartenakademie.rlp.de/internet/global/themen.nsf/2eca2af4a2290c7fc1256e8b005161c9/c7ae4794f44c64dbc1256f3a002ecbc3?OpenDocument

Die §§ unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sind aber ähnlich. Vor allem die Verjährungsfrist ist immer 5 Jahre. Also, wenn er meckrig ist, hast du besser auch etwas schriftliches in der Hand!

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Geh persönlich rüber und sag es ihm :D

LG bellameggy