Darf ich Adolf Hitler mögen

Nein 52%
Ja 48%

27 Stimmen

15 Antworten

Klar "darfst" du das, aber du darfst dich dann auch wundern, warum andere Menschen dich nicht mögen.

Nein

Nein, Verharmlosung des Holocaust ist strafbar


Chocolate700  01.03.2025, 01:02

Zwischen der Tatsache das er vlt. Hitler mag, und der anderen Sache das er nicht gesagt hat, das er den Holocaust verharmlost, liegt ein großer Unterschied.

Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:10

Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

Grundsätzlich ist die Meinungsfreiheit in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Jeder darf seine Meinung frei äußern, solange er nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.

2. Grenzen der Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit hat jedoch Schranken, insbesondere durch Strafgesetze. In diesem Kontext sind vor allem folgende Paragrafen relevant:

a) Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Wer den Nationalsozialismus verherrlicht, NS-Verbrechen leugnet oder verharmlost, kann sich strafbar machen.

Ob die Aussage „Ich mag Adolf Hitler“ bereits als Verherrlichung gilt, hängt vom Kontext ab.

Beispiel nicht strafbar: „Ich mag Adolf Hitler wegen seiner Malerei.“

Beispiel möglicherweise strafbar: „Ich mag Adolf Hitler, weil er starke Führung gezeigt hat.“ (könnte als Verharmlosung ausgelegt werden)

b) Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)

Wer Symbole oder Parolen des Nationalsozialismus benutzt oder verbreitet, macht sich strafbar.

Der Satz „Ich mag Adolf Hitler“ allein ist aber kein Kennzeichen oder Symbol und fällt daher nicht unter diesen Paragrafen.

c) Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)

Wer NS-Verbrechen gutheißt oder befürwortet, kann bestraft werden.

Ein allgemeines „Ich mag Adolf Hitler“ reicht dafür vermutlich nicht aus, aber wenn es eine Verbindung zu seinen Taten herstellt („Ich mag ihn für das, was er getan hat“), könnte es problematisch sein.

d) Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 185 & § 189 StGB)

Diese Paragrafen betreffen eher negative Aussagen über Verstorbene, nicht deren Lob oder Verehrung.

3. Fazit: Ist die Aussage strafbar?

Isoliert betrachtet: „Ich mag Adolf Hitler“ ist wahrscheinlich nicht strafbar.

Kontextabhängig: Wenn es in einer Art und Weise gesagt wird, die als Verherrlichung, Verharmlosung oder Zustimmung zu NS-Verbrechen verstanden werden könnte, könnte es strafbar sein.

Gesellschaftliche Konsequenzen: Auch wenn es nicht strafbar ist, könnte eine solche Aussage soziale oder berufliche Nachteile haben

2/2

ChatGPT:

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Allerdings findet sie ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere in den Strafgesetzen. Eine relevante Vorschrift in diesem Zusammenhang ist der § 130 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Volksverhetzung unter Strafe stellt.

§ 130 StGB – Volksverhetzung

Laut § 130 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören:

zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Zudem stellt § 130 Abs. 3 StGB das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen unter Strafe, sofern dies in einer Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Gerichtsurteile und Rechtsprechung

Es gibt diverse Gerichtsurteile, die sich mit der Thematik der Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus befassen. Beispielsweise wurde in einem Fall die Verwendung von Bildern Adolf Hitlers in einem bestimmten Kontext als strafbar nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bewertet.

GESETZE-BAYERN.DE

Fazit

Die Aussage "Ich mag Adolf Hitler" kann, abhängig vom Kontext und der Art und Weise, wie sie geäußert wird, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere wenn durch die Äußerung der Nationalsozialismus verherrlicht oder die unter diesem Regime begangenen Verbrechen verharmlost werden, kann dies den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllen.

Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:06

Nop Stimmt nicht!!

Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:13
@BravUndArglos

Wenn du mich als Nazi beleidigt hast Folgt eine Anzeige! (Meine Frage daher ) Hast du mich soeben als Nazi diffamiert?

Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:22
@Krader303702

Zuallererst hat hier niemand den Holocaust geleugnet! Zweitens: Was hat es mit Holocaust-Leugnung zu tun, wenn man sagt, (als Beispiel) dass man Adolf Hitler mag? WTF!"

Grundsätzlich ist die Meinungsfreiheit in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Jeder darf seine Meinung frei äußern, solange er nicht gegen bestehende Gesetze verstößt. Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit hat jedoch Schranken, insbesondere durch Strafgesetze. In diesem Kontext sind vor allem folgende Paragrafen relevant:

a) Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Wer den Nationalsozialismus verherrlicht, NS-Verbrechen leugnet oder verharmlost, kann sich strafbar machen.

Ob die Aussage „Ich mag Adolf Hitler“ bereits als Verherrlichung gilt, hängt vom Kontext ab.

Beispiel nicht strafbar: „Ich mag Adolf Hitler wegen seiner Malerei.

Beispiel möglicherweise strafbar: „Ich mag Adolf Hitler, weil er starke Führung gezeigt hat.“ (könnte als Verharmlosung ausgelegt werden)

Ein allgemeines „Ich mag Adolf Hitler“ reicht dafür vermutlich nicht aus, aber wenn es eine Verbindung zu seinen Taten herstellt („Ich mag ihn für das, was er getan hat“), könnte es problematisch sein.

d) Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 185 & § 189 StGB

BaIIista300  01.03.2025, 00:26
@Sport55577

Haste das denn immer noch nicht geschnallt? Nicht nur aufdringlich, auch noch schwer von Begriff und quengelig.

Krader303702  01.03.2025, 00:28
@Sport55577
Zuallererst hat hier niemand den Holocaust geleugnet! Zweitens: Was hat es mit Holocaust-Leugnung zu tun, wenn man sagt, (als Beispiel) dass man Adolf Hitler mag? WTF!"

Das hat so viel damit zu tun, dass du unter der Antwort geschieben hast, zitat du:" Nop Stimmt nicht!!"

Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:30
@Krader303702

Oh man !! Ok Ihr kennt euch net mit jura aus ! Alles Ok 👌

Ja

Ja das darfst du. Würde dir aber raten es in deinem Kopf zu behalten und nicht öffentlich auszusprechen


Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:02

Das ist natürlich logisch! :)

Vorallem net bei Gutefrage:)

Aber ich bin ohnehin ein Demokrat

Bert2828  01.03.2025, 00:07
@Sport55577

Paahhhh...bei dem letzten Satz hab ich mir ins Höschen gemacht 😜😁😜

Sport55577 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 00:14
@Bert2828

Ja richtig ich bin ein überzeugter Demokrat der das Grundgesetz liebt.

Bert2828  01.03.2025, 00:16
@Sport55577

Dann ist ja alles gut.

Die Würde des Menschen ist unantastbar !!!

Aylamanolo  04.04.2025, 13:56
@Sport55577

wenn du das wärest, könntest du den Jahrtausendverbrecher nicht "mögen".

Nein

Die Figur des Adolf Hitler ist untrennbar mit dem 2.Weltkrieg, der Zerstörung Deutschlands und großen Teilen der Welt, sowie mit dem Holocaust verbunden.

Sicherlich ist es Dir nicht verboten, Hitler zu mögen. Es ist nur die Frage, was dies über Dich, Deinen Charakter und Deine geistliche Zukunft aussagt.

: )

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Theologie u. Philosophie studiert; bin christl.- freikirchl.

Du darfst mögen wen du willst. Interessiert doch Niemanden!

Sollte dir doch wohl auch selbst klar sein, oder?