BSQ Kündigung w/Übersparung. Darf der Bonuszins dabei mitgerechnet werden?

Hallo, die BSQ hat mir mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten denQ12Bonus Vertrag gekündigt. Grund: Vollbesparung, Beantragung eines Bauspardarlehens wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der gebuchte Bonuszins den möglichen Darlehensanspruch übersteigt. Ich muss doch bis zur Höhe der BSV Summe sparen dürfen?

Bausparsumme ist 30000, Saldo 25200. Mit dem Bonus komme ich allerdings über 30000. Der Zinsbonus steht seit Jahren unverzinst auf einem Sonderkonto und wird lt. ABB erst bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig. Der Bonuszins wird dem Bausparkonto erst zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben und bei der Auszahlung zusammen mit dem Guthaben und den Basiszinsen ausgezahlt. Ich bezweifle dass die Bonuszinsen sozusagen als Mittel zum Zweck um mit Vollbesparung argumentieren zu können einfach als Einlage zum Saldo addiert werden dürfen um mich aus dem Vertrag zu drängen. Im Jahr 2014 war dieser "Tatbestand" der Übersparung auch schon gegeben und da hat mich die Bausparkasse sogar noch aufgefordert den Regelsparbetrag einzuzahlen um eine Kündigung zu vermeiden. Was ich dann auch tat und nun kommt diese neue Definition von Übersparung. Das widerspricht sich ja in sich!

Hat Jemand schon eine Antwort oder Reaktion von der Bausparkasse BSQ bekommen bei einem gemachten Widerspruch ??? koger54 vielleicht oder Susanne 39??? Vielen Dank für Antworten

Finanzen, Kündigung, Zinsen
Zinsberechnung ADVANZIA BANK Mastercard

Hallo,

kennt einer die Zinsberechnung der Advanzia Bank für die Mastercard KK?

in de AGBs steht es folgendermaßen: 4.Krediteinräumung, Zins:

......Die getätigten Umsätze werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt und sind ab Transaktionstag zu verzinsen. Die Verzinsung der Umsätze erfolgt taggenau und wird monatlich fällig gestellt. Sie haben innerhalb der in der Rechnung genannten Frist d.h. jeweils zum 20. des Monats oder -wenn der 20. kein Bankarbeitstag ist - bis zum drauffolgenden Bankarbeitstag einen Teilbetrag von mind. 3 % des Gesamtrechnungsbetrages bzw. - falls dieser Betrag der höhere ist - mind. 30 € zu zahlen (Mindestbetrag). Der zu verzinsende Dahrlehensbetrag verringert sich um den zurückgezahlten Betrag erst ab dem Zeitpunkt seines Geldeingangs. Der dann noch offene Darlehensbetrag wird gem. dem vereinbarten Zinssatz weiter verzinst......

Im Internet habe ich oft gelesen, dass die Advanzia Bank den kompletten Betrag ab Transaktonstag verzinst, also auch dann wenn zur Fälligkeit z.B durch einen Zahlendreher sagen wir mal 10 € weniger ausgeglichen wurde, werden nicht nur die 10 € sondern alles verzinst. Nur ab wann wird denn nur die 10 € in diesem Beispiel verzinst?

Details zu meinem Fall

  • Umsatz im Juni 1416,95 € fällig zum 20.7.2013, wenn der Betrag komplett ausgeglichen wird fallen auch keine Zinsen an.
  • Nun will ich 50 % erstmal ausgleichen und den Rest mit der August Rechnung, mit wieviel Zinsen muss ich rechnen bei 1,53 % monatlich, wenn der Restsaldo am 10.8 spätestens ausgeglichen ist? Da ich nicht weiß wie lange die 1416,95 € komplett verzinst werden.

Ich hoffe ich habe nicht die Sache noch komplizierter gemacht als sie schon ist :-)

Danke an alle....

Rechnung, Kreditkarte, Bank, Mastercard, Zinsen, faehigkeit, Advanzia Bank
Kann Monatsraten bei OTTO momentan nicht mehr zahlen - brauche Rat wegen Brief

Hallo ich müsste seit 15.6. monatlich 244 euro an OTTO zahlen, aber diese und auch die nächsten beiden raten kann ich nicht zahlen. habe gesamtschulden dort von 2187 euro. ich könnte ab 1.9.2013 monatlich 150 Euro abzahlen. Jetzt wird bald ein Brief kommen mit folgendem Wortlaut, wozu ich dann noch ein paar fragen habe (weiter unten).

"Antrag zur Abzahlung meiner Schulden - bitte ausfüllen und an uns zurücksenden!

Für Kontonummer *****,

Ich erkenne an, der Firma OTTO den Betrag von 2186,96€ zzgl. Stundungszinsen pro Monat bei 2 MR 0,70%, bei 3 MR 0,62, bei 4 MR 0,59%, bei 5 MR 0,57%, bei 6 MR 0,55% bei 7-8 MR 0,54%, bei 9-10 MR 0,53%, bei 11-15 MR 0,52%, bei 16-37 MR 0,51%, bei 38-48 MR 0,52% zu schulden. Der Effektivzins wird bei Stundungsaufnahme mitgeteilt, er beträgt höchstens 12,12%. Ich bitte, meinen folgenden Abzahlungsvorschlag zu genehmigen. Ich tilge duesen Gesamtbetrag wie folgt: Ab.......überweise ich pünktlich zum 1. oder 15. eines jeden Monats.......Euro, Ansonsten wird die gesamte Restschuld auf einmal zur Zahlung fällig. (MR = Monatsrate)"

was ist hier der unterschied zwischen "stundungszinsen" und "effektifzins bei stundungsaufnahme"? liege ich richtig, dass wenn ich ab 1.9. meine neuen kleineren raten zahle, bis dahin folgende verzugszinsen angefallen sind?: 2186,96 * 0,0062 = 13,55 euro pro monat ... und das dann also mal 2,5 da ich 2,5 monate im rückstand bin bis dahin und diese summe dann auf die gesamtschuld addieren?

Schulden, Zinsen, Tilgung
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Vollstreckungsbescheid nach 19 Jahren....Fortsetzung......Zinszahlung?

****Nochmal als Ergänzung zum Vorangegangenen (siehe Text unten); Forderungsaufstellung des RA kam heute. Hauptforderung 1.585 €. (Das war 1993/94). Diverse Auslage EMA, GV, RA, insgesamt 690 €. Zinsen seit 1993: 3.100 €. In der Auflistung wurde der Vorgang 1994 bearbeitet, dann erst wieder 2012. Muss ich diese Zinsen wirklich zahlen???????? Oder müssen diese erst erneut eingeklagt werden?????? Dank Euch für Eure Antworten!********

m319478|20.09.2012 - 19:11 Habe heute - nach 19 Jahren - ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. 1993 habe ich mir 3.100 DM für den Kauf eines Fahrzeuges geliehen, welches dann gepfändet wurde und für 250 DM in die Versteigerung kam. Nun möchte der Anwalt der Gegenseite ca. 4.100 € haben, welche sich aus der Leihsumme, Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. zusammensetzen. In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher. Ehrlich gesagt, ich hatte es aus meinem Kopf verdrängt. Bin in der Zeit 3x umgezogen, habe mich jedoch immer ordnungsgemäß umgemeldet. Lt. Aussgage des Anwaltbüro´s wurde zum letzten Mal 2000 die Adresse ermittelt, und dann eben jetzt wieder. Muss ich die Zinsen/Berabitungsgebühren etc. auch zahlen, oder geht es eigentlich nur um die Forderung? Soll ich bzgl. eines Verglieches Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen? Habe selber nur eine Rente, möchte aber keinen EV leisten.....Freue mich über sinnvolle Antworten.

Schulden, Recht, Mahnbescheid, Vollstreckung, Zinsen

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