Zinsberechnung ADVANZIA BANK Mastercard

Hallo,

kennt einer die Zinsberechnung der Advanzia Bank für die Mastercard KK?

in de AGBs steht es folgendermaßen: 4.Krediteinräumung, Zins:

......Die getätigten Umsätze werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt und sind ab Transaktionstag zu verzinsen. Die Verzinsung der Umsätze erfolgt taggenau und wird monatlich fällig gestellt. Sie haben innerhalb der in der Rechnung genannten Frist d.h. jeweils zum 20. des Monats oder -wenn der 20. kein Bankarbeitstag ist - bis zum drauffolgenden Bankarbeitstag einen Teilbetrag von mind. 3 % des Gesamtrechnungsbetrages bzw. - falls dieser Betrag der höhere ist - mind. 30 € zu zahlen (Mindestbetrag). Der zu verzinsende Dahrlehensbetrag verringert sich um den zurückgezahlten Betrag erst ab dem Zeitpunkt seines Geldeingangs. Der dann noch offene Darlehensbetrag wird gem. dem vereinbarten Zinssatz weiter verzinst......

Im Internet habe ich oft gelesen, dass die Advanzia Bank den kompletten Betrag ab Transaktonstag verzinst, also auch dann wenn zur Fälligkeit z.B durch einen Zahlendreher sagen wir mal 10 € weniger ausgeglichen wurde, werden nicht nur die 10 € sondern alles verzinst. Nur ab wann wird denn nur die 10 € in diesem Beispiel verzinst?

Details zu meinem Fall

  • Umsatz im Juni 1416,95 € fällig zum 20.7.2013, wenn der Betrag komplett ausgeglichen wird fallen auch keine Zinsen an.
  • Nun will ich 50 % erstmal ausgleichen und den Rest mit der August Rechnung, mit wieviel Zinsen muss ich rechnen bei 1,53 % monatlich, wenn der Restsaldo am 10.8 spätestens ausgeglichen ist? Da ich nicht weiß wie lange die 1416,95 € komplett verzinst werden.

Ich hoffe ich habe nicht die Sache noch komplizierter gemacht als sie schon ist :-)

Danke an alle....

Rechnung, Kreditkarte, Bank, Mastercard, Zinsen, faehigkeit, Advanzia Bank
Kann Monatsraten bei OTTO momentan nicht mehr zahlen - brauche Rat wegen Brief

Hallo ich müsste seit 15.6. monatlich 244 euro an OTTO zahlen, aber diese und auch die nächsten beiden raten kann ich nicht zahlen. habe gesamtschulden dort von 2187 euro. ich könnte ab 1.9.2013 monatlich 150 Euro abzahlen. Jetzt wird bald ein Brief kommen mit folgendem Wortlaut, wozu ich dann noch ein paar fragen habe (weiter unten).

"Antrag zur Abzahlung meiner Schulden - bitte ausfüllen und an uns zurücksenden!

Für Kontonummer *****,

Ich erkenne an, der Firma OTTO den Betrag von 2186,96€ zzgl. Stundungszinsen pro Monat bei 2 MR 0,70%, bei 3 MR 0,62, bei 4 MR 0,59%, bei 5 MR 0,57%, bei 6 MR 0,55% bei 7-8 MR 0,54%, bei 9-10 MR 0,53%, bei 11-15 MR 0,52%, bei 16-37 MR 0,51%, bei 38-48 MR 0,52% zu schulden. Der Effektivzins wird bei Stundungsaufnahme mitgeteilt, er beträgt höchstens 12,12%. Ich bitte, meinen folgenden Abzahlungsvorschlag zu genehmigen. Ich tilge duesen Gesamtbetrag wie folgt: Ab.......überweise ich pünktlich zum 1. oder 15. eines jeden Monats.......Euro, Ansonsten wird die gesamte Restschuld auf einmal zur Zahlung fällig. (MR = Monatsrate)"

was ist hier der unterschied zwischen "stundungszinsen" und "effektifzins bei stundungsaufnahme"? liege ich richtig, dass wenn ich ab 1.9. meine neuen kleineren raten zahle, bis dahin folgende verzugszinsen angefallen sind?: 2186,96 * 0,0062 = 13,55 euro pro monat ... und das dann also mal 2,5 da ich 2,5 monate im rückstand bin bis dahin und diese summe dann auf die gesamtschuld addieren?

Schulden, Zinsen, Tilgung
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Haus kaufen - ja oder nein - wie viel Zinsen muss man zahlen & wie viel Eigenkapital?

Mein Partner und ich (26 & 31 Jahre) sind am überlegen, uns ein eigenes Häuschen oder auch nur eine eigene Wohnung zu kaufen... Haben eine langjährige Beziehung und alles läuft gut. Wollen unser Geld nicht für jahrelange Rente hinauswerfen, das Geld ist und bleibt weg! Wir haben kein richtig gutes Eigenkapital, waren lang auf Reisen, konnten nie wirklich etwas ansparen... Zusammen kämen wir auf 15.000 Euro. Wir sind etwas am Suchen um die 100.000 Euro herum. Nun habe ich keine Ahnung, wie das ganze mit Krediten etc funktioniert! Wenn wir einen Kredit für 90.000 Euro aufnehmen müssten, wie viele Zinsen müssten wir so im Schnitt bei rechnen?

Uns ist klar, dass wir für 100.000 nicht das beste bekommen und wenn Familienplanung ansteht, wir sicher etwas größeres benötigen... Aber wir sind beide handwerklich geschickt und nehmen gerne die Herausforderung an, eine alte Wohnung schick neu zu gestalten und dann vllt in 6 Jahren oder so zu verkaufen...

Hat jemand von euch damit Erfahrungen? Mit Haus- oder Wohnungskauf, was für Hindernisse doch aufkommen, die man vorher nicht bedenkt, ob man mehr Geld verliert, als es letzten endes wert ist, etc?

Mein Freund möchte es unbedingt tun, ich bin aber da noch etwas zurückhaltender, da es ja doch ein großer Kredit ist... Wir arbeiten beide, verdienen nicht super viel, aber die Arbeitsstellen sind sicher (so wie sie es halt nunmal sein können).

DANKE für alle Tipps und hilfreiche Meinungen !

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Vollstreckungsbescheid nach 19 Jahren....Fortsetzung......Zinszahlung?

****Nochmal als Ergänzung zum Vorangegangenen (siehe Text unten); Forderungsaufstellung des RA kam heute. Hauptforderung 1.585 €. (Das war 1993/94). Diverse Auslage EMA, GV, RA, insgesamt 690 €. Zinsen seit 1993: 3.100 €. In der Auflistung wurde der Vorgang 1994 bearbeitet, dann erst wieder 2012. Muss ich diese Zinsen wirklich zahlen???????? Oder müssen diese erst erneut eingeklagt werden?????? Dank Euch für Eure Antworten!********

m319478|20.09.2012 - 19:11 Habe heute - nach 19 Jahren - ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. 1993 habe ich mir 3.100 DM für den Kauf eines Fahrzeuges geliehen, welches dann gepfändet wurde und für 250 DM in die Versteigerung kam. Nun möchte der Anwalt der Gegenseite ca. 4.100 € haben, welche sich aus der Leihsumme, Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. zusammensetzen. In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher. Ehrlich gesagt, ich hatte es aus meinem Kopf verdrängt. Bin in der Zeit 3x umgezogen, habe mich jedoch immer ordnungsgemäß umgemeldet. Lt. Aussgage des Anwaltbüro´s wurde zum letzten Mal 2000 die Adresse ermittelt, und dann eben jetzt wieder. Muss ich die Zinsen/Berabitungsgebühren etc. auch zahlen, oder geht es eigentlich nur um die Forderung? Soll ich bzgl. eines Verglieches Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen? Habe selber nur eine Rente, möchte aber keinen EV leisten.....Freue mich über sinnvolle Antworten.

Schulden, Recht, Mahnbescheid, Vollstreckung, Zinsen

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