Auswirkung Verzicht auf Vatersname bei Spätaussiedlerin (RUS)?

Hey :-)

Meine Verlobte und ich wollen Ende des Jahres Heiraten. Sie ist 2006 im Alter von 17 Jahren als Spätaussiedlerin (aus Russland) nach §7 BVFG nach Deutschland gekommen. Es wurde nie eine Namenserklärung auf Verzicht des Vatersnamen abgegeben.

In sämtlichen deutschen Dokumenten taucht der Vatersname meiner Verlobten nicht auf, da bei der Einreise via Friedland der Name vom russischen Reisepass in lateinischer Schriftform (und da steht ja der Vatersname nicht) übernommen wurde.

Da der Vatersname aber in ihrer russischen Geburtsurkunde in kyrillisch steht, besteht unser Standesamt (wir heiraten in Deutschland) auf die Namenserklärung meiner Verlobten, da Sie ansonsten später nicht mit "Vorname Nachname", sondern mit "Vorname Vatersname Nachname" in den Eheurkunden (und zukünftig auch im deutschen Perso und Reisepass) geführt wird.

Meine Verlobte hat die doppelte Staatsbürgerschaft.

Jetzt habe ich 2 Fragen:

  1. ist das Vorgehen des Standesamtes bzw. die vom Standesamt mitgeteilte Namensgebung so korrekt?
  2. wenn meine Verlobte nun die Namenserklärung (Verzicht auf den Vatersnamen) abgibt, dann ist klar, dass in Deutschland der gewünschte Namen dabei raus kommt. Wie ist es denn aber mit ihren russischen Dokumenten? Sie muss ja eh zum Konsulat um den russischen Reisepass anzupassen (neuer Nachname). Kann es da Probleme geben, dass sie eine Namenserklärung abgegeben hat? Gibt es da evtl. zukünftig Probleme mit der Einreise nach Russland (wenn sie mit dem neuen russischen Pass einreist)?

Liebe Grüße :)

Name, Recht, Einreise, Russland, Russlanddeutsche, Staatsbürgerschaft, Reisen und Urlaub
Plötzlich die Sowjetische Staatsangehörigkeit?

Hallo, ich brauche einen Rat, vielleicht kann jemand weiter helfen.

Ich war heute im Bürgeramt, meinen neuen Personalausweis beantragen, da mein alter Ausweis in einigen Tagen abläuft (noch die alte Form). Ich sollte drei Unterschriften leisten, eine dafür, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Ich habe mich sehr gewundert: wie doppelte? Ich bin in 1998 nach Deutschland gekommen als Spätaussiedlerin und habe damals automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. In allen Ausweisen, die ich bis heute hatte, stand nur "deutsch". Was auch verständlich ist, denn die Sowjetunion gab es auch in 1998 nicht mehr. Na ja, bis heute. Auf meine Frage, wie das möglich ist, eine Staatsangehörigkeit von einem nicht mehr existierenden Land zu besitzen, meinte die Beamtin nur, dass sie nichts dafür kann und es so im Computer steht. Ich könne doch im Konsulat diese sowjetische Staatsangehörigkeit abtreten. Habe sie gefragt, wo ich denn eins finden soll, also ein sowjetisches Konsulat... Ich war so baff, dass ich den Ausweis trotzdem beantragt habe.

Wer weiß, an welche Behörde ich mich wenden soll wegen der plötzlichen doppelten Staatsangehörigkeit? Es ist doch verrückt.

Ach ja, wie sind 4 Geschwister, meine ältere Schwester hat nur "deutsch" im Ausweis stehen. Die jüngere Schwester habe ich nicht erreicht, aber als sie im Sommer ihr Führungszeugnis angefordert hatte, stand bei ihr auf einmal "deutsch, kasachisch" drin. Wir kamen aus Kasachstan (eine der Republiken der ehem. Sowjetunion) hierher. Bei mir tauchte bis jetzt nirgendwo "kasachisch" auf.

Danke euch.

Recht, Staatsbürgerschaft
Türkische Staatsbürgerschaft ablegen oder Freikaufen?

Hallo,

von einer bekannten haben wir gehört das in der Türkei ein neues Gesetz in Kraft getreten ist bei dem es der Türkei erlaubt ist Türkische Staatsangehörige die in Deutschland unbefristet Leben dürfen, hier aufgewaschen sind und deren ganze Existenz in Deutschland ist einfach mitnehmen zu dürfen in den Krieg. (Also die könnten quasi Klingeln und jemanden ohne Vorwarnung einfach mitnehmen ??)

Für mich klingt das alles sehr komisch, habe aber leider gar keine Ahnung.
Ich weiß das man die türkische Staatsbürgerschaft ablegen kann, und er die deutsch annehmen kann. Jedoch Meinte die Person die uns von dem Gesetz erzählt hat das man sich nur Freikaufen kann mit einer Gebühr von 2000 Euro und das dies bis Ende des Jahres passieren muss andernfalls könnte es sein wie oben schon erwähnt das jemand kommen kann und die Person dann einfach in die Türkei mitnehmen kann.

Meine Frage ist jetzt kann das wirklich so ,einfach´ gehen das jemand diese Person einfach mitnimmt ? Hat jemand etwas von so einem Gesetz gehört oder kann mir sagen wo ich mich über sowas außer bei der Ausländerbehörde (telefonisch nicht mehr erreichbar wg. Feiertage) Informieren kann.

Des weiteren würde ich gerne wissen ob man sich für 2000 Euro wirklich Freikaufen muss, oder ob es reicht die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Person hat so oder so vor die Türkische Staatsbürgerschaft abzulegen da er zur Türkei keinerlei Bindung hat, hier in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und sich als deutscher fühlt. Es steht quasi nur auf dem Pass das er Türke ist.

Die Vorausetzungen für den deutschen Pass hat die Person, jedoch fängt er nach kurzer Arbeitslosigkeit ohne Soziale Hilfen vom Staat bekommen zu haben im Januar 2019 einen neuen Job an, gibt es einen Mindestzeitraum den man Arbeiten muss um einen deutschen Pass zu beantragen ?

(Die 2000 Euro sind soweit ich weiß eine Gebühr die man zahlen kann wenn man sich von der Wehrpflicht befreien möchte aber die türkische Staatsbürgerschaft behalten will, bei der Person um die es hier geht möchte sowieso die türkische Staatsbürgerschaft ablegen nur die Frage ist halt ob er sich nur so Freikaufen kann aus der ,Türkei´ ?

Hoffe jemand kann mir helfen.

Lg

Politik, Recht, Staatsbürgerschaft, türkischer pass
Habe ich eine russische Staatsangehörigkeit?

Liebe Community, meine Frage habe ich schon in der Überschrift gestellt und möchte erklären, wie ich darauf komme:

Ich bin in der Sowjetunion geboren, auf heute russischem Gebiet. 1994 bin ich mit 5 Jahren mit meiner Familie als Spätaussiedlerin nach Deutschland ausgesiedelt. Ich gelte als "Angehörige eines Spätaussiedlers". Da ich mit 5 Jahren noch keinen eigenen Pass hatte war ich im Reisepass meiner Mutter eingetragen, bei der "Russin" als Staatsangehörigkeit steht. Sowohl in der Sowjetunion als auch im jetzigen Russland werden Ausweise und die Bekenntnis zur Staatsangehörigkeit erst mit 14 Jahren ausgestellt bzw. verlangt. Ich habe einen solchen Pass nie beantragt oder mich zur russischen Staatsangehörigkeit bekannt. Als wir ausgesiedelt sind, haben wir als Volksdeutsche automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Jedoch hat meine Mutter ihre russische nicht aufgegeben, was damals auch nicht ausdrücklich verlangt wurde.

Nun also erneut meine Ausgangsfrage: Habe ich, die ich weder einen sowjetischen noch russischen Pass hatte und mich nie zu einer russischen Staatsangehörigkeit bekannt habe, diese trotzdem? Laut russischem Gesetz muss man diese im Alter zwischen 14-18 Jahren entweder annehmen oder verweigern, sofern man andere Möglichkeiten einer Staatsangehörigkeit hat. Ich habe weder das eine noch das andere getan.

Hat vielleicht jemand einen ähnlichen Fall gehabt oder kann mir einen Rat geben, an wen ich mich wenden kann? Ich möchte die russische Staatsangehörigkeit NICHT haben. Und auf der Homepage der russischen Botschaft gibt es dazu auch keine Auskünfte.

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Deutschland, Politik, Russland, Sowjetunion, Spätaussiedler, Staatsbürgerschaft
Muss man die doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen Eltern trotz Abstammungsprinzip in Deutschland anmelden?

Hallo!

Meine Mutter ist Deutsche (d.h. Deutsche ohne Migrationshintergrund plus deutsche Staatsbürgerin), mein Vater Türke (er hat nur die türkische Staatsbürgerschaft, lebt aber seit über dreißig Jahren in Deutschland). Sie waren nie verheiratet. Bei meiner Geburt habe ich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Vor ungefähr 15 Jahren wurde in der Türkei ein Gesetz verändert, sodass auch Kinder von unehelichen binationalen Eltern den türkischen Pass beantragen konnten. Ich war minderjährig und wusste nichts davon, aber mein Vater hat damals für mich einen türkischen Ausweis beantragt und auch bekommen. Das Problem: er hatte das vorher nicht in Deutschland geklärt. Bisher habe ich diesen Ausweis nie verwendet, bin also in Deutschland nicht als doppelte Staatsbürgerin gemeldet, sondern nur als deutsche. Aufgrund einer Erbschaft in der Türkei werden wir aber demnächst im türkischen Konsulat meinen türkischen Ausweis vermutlich das erste mal verwenden müssen und es ist nicht unwahrscheinlich, dass durch diese Verwendung auch der deutsche Staat von meiner unangemeldeten türkischen Staatsbürgerschaft erfährt. Nach einiger Recherche haben wir auf der Homepage der Regierung folgende Aussage über das Abstammungsprinzip gefunden:

"Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit." (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/ap-abstammungsprinzip.html)

Was uns jetzt irritiert ist die Formulierung "wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt..."

Was sind die anderen Fälle? Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft außerdem ungefähr mit 15, also nicht mit der Geburt, erhalten. Kann mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden, weil wir die türkische nicht angemeldet hatten? War das eine Straftat oder nicht?

Vielen Dank für Antworten!

Politik, Recht, doppelte Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft, Reisen und Urlaub
Welcher Nationalität gehöre ich nun an?

Hallo,
diese Frage beschäftigt mich schon ziemlich lange und jetzt lässt sie mich schon nicht mehr schlafen.
Ich habe Probleme, wenn ich Menschen antworten muss (aufgrund meines dunklerem Hautton) woher ich denn komme.

Mein Papa wurde in Prishtina (Kosovo) geboren, doch zu seiner Zeit, gehörte der Kosovo zu Serbien. Er spricht kein Wort albanisch und sieht sich selber als Bosnier, da er die wahrscheinlich Schönste und Wichtigste Zeit in Bosnien lebte. Außerdem beherrscht er die bosnische Sprache am besten.
Auch der Rest seiner Familie wurde in Kosovo geboren, doch für die meisten reicht das albanisch nur zum verständigen.
Die meisten sprechen dafür fließend bosnisch.

Meine Mama wurde in Serbien geboren und sieht sich selber auch als Serbin. Doch auch teile ihrer Familie wurden im heutigem Kosovo geboren und sprechen nur gebrochenes albanisch.

Selten gibt es von beiden Seiten, Menschen die fließend albanisch sprechen.

Ich selber, beherrsche nur die deutsche Sprache und bin deutscher Staatsangehörigkeit. Allerdings besaß ich mal die serbische Staatsangehörigkeit und besuchte das Land auch einmal.
In Kosovo war ich noch nicht, dennoch in Bosnien schon zwei mal.

Meiner Meinung nach eine sehr komplizierte Geschichte. Zu welcher Nationalität würdet ihr mich packen?

Ich bitte um Verzeihung, bei Rechtschreibfehlern und falscher Satzzeichenstellung.

Gruß!

Sprache, Deutschland, Bosnien, Kosovo, Nationalität, Serbien, Staatsbürgerschaft

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