Hallo, ich arbeite in der Gebäudereinigung, natürlich weden wir nach Tariflohn bezahlt (nun auch Mindestlohn) jedoch ist mein Betrieb kein Innungsbetrieb, somit kommen die Regelungen für Tarifverträge natürlich nicht in Frage. Da wir intern gerade über die Arbeitszeiten, Überstunden etc.uneins sind, bin ich nun auf der Suche zu Gesetzestexten bzw. rechte.
Ich habe einen AV 5 Tage Wo - je 8 Std ich arbeite in einem Ort, habe jedoch 3 verschiedene Objekte in der Stadt verteilt. 1. 13.00 - 17.00 Uhr Gymnasium, 10. Std endet um 16.30 (Beginn vor 13 uhr möglich jedoch unsinn, da Klassenräume etc. besetzt) 2. ab 16.30 bis 19 Uhr ( vorgegeben durch Chef) Kindertagestätte 3. ab 19.30 bis 22 Uhr Industriebau = 9 Std reine Arbeitszeit, nicht enthalten evtl Mehrarbeit wegen starker Verschmutzungen = die Wegezeit von 1 zu 2 betragt ca 20 min = die Wegezeit von 1 zu 2 ca 15 min
In dieser Zeit ist demnach nicht eine einzige Pause, zumahl die Zeiten von 1 u 2 sich überschneiden bzw. Wegezeit nicht einbezogen wird. ______________________________ Aussage lt. Brief nmeines Chefs: (nimmt Bezug auf gesetzl. Mindestlohngesetz)
Auszug: Jede verschaffte Mehrarbeit, Nachtarbeit ist nur auf ausdrückliche Anweisung zulässig. Selbstverschaffte Mehr, - Nachtarbeitszeit sowie eigenmächtige Pausen u Arbeitsverzögerungen werden bei uns nicht geduldet u. geahndet. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, da diese unzulässigen Überschreitungen d vertraglichen Vereinbarungen arbeitsrechtlich nicht als Arbeitszeit gelten. Ich ermahne Sie sich an d Objektzeiten zu halten, Reinigungszeiten sind nicht zu verschieben. Sollte es zum Wiederholungsfall kommen, erfolgt Abmahnung o Kündigung. ______________________________________________________
Dazu muss ich noch erklären das ich letzten Monat zu meinen 3 Objekten noch ein 4tes als Vertretung hatte, ebenfalls eine Kita die ich somit nicht vor 1 setzen, somit musste ich mit 20 min Wegezeit zum auswärtigen Objekt fahren und hatte dann dort eine AZ von 2 Std. Somit ist es mir also unmöglich gewesen nicht in die Nachtarbeit zu rutschen. Er bezahlte zwar auf Nachfrage alle Mehrstunden - reine Arbeits- Objektzeit, die über den AV hinaus gehen, jedoch keine Wege o Nachtarbeit. Als ich ihn um Überprüfung meiner Lohnabrechnung wegen der Überstunden u Nachtschichten bat, erhielt ich die o.g Reaktion.
Ich habe bereits versucht mich in den Gesetzesbüchern zu belesen, jedoch habe ich nichts passendes zu den Wegezeiten o Nachtarbeitsregelungen gefunden und wie man sich als Arbeitnehmer verhalten darf und kann. Durch Kolleginnen die nach und nach einiges aus ihren Stunden- Auszahlungsprinzip unseres Chef`s erzählten, mich dabei ein Schauer u Ekel überkam, was er sich alles heraus nimmt... Bin ich der Versuchung nahe mir dies nicht gefallen zu lassen u auch meinen Kolleginnen zur Seite zu stehen. Ich hoffe ich habe mich verständlich in der Kurzfassung ausdrücken können und wäre sehr dankbar über Informationen Herzliche Grüße Claudia