In welcher Ausbildung kann man als Muslima beten?

Hi,

Ich habe mein Fachabi beendet und möchte eine Ausbildung starten. Im Büro oder im Sozialwesen. Da ich Muslima bin und im laufe des Tages Gebetszeiten einhalten muss, würde ich auf der Arbeit ein bis zwei mal für jeweils ca. 7 Minuten mir eine ruhige Ecke suchen um mein Gebet zu verrichten. Ich habe in den letzten zwei Jahren mehrere Bewerbungsgespräche geführt. Genau als die Leute mich einstellen wollten, war denen mein Wunsch meine Gebete einzuhalten zu viel. ,,Es ist nicht umsetzbar während der Arbeit mal eben raus zu gehen", sagen die meisten. Selbstverständlich würde ich meine Pausenzeit durch das Gebet (jenachdem wie lange es dauert ob 5, 6 oder 7minuten) reduzieren. Dies sei trotzdem nicht machbar. (Ich denke mir bei diesen Aussagen an die Raucherpausen oder an die unzähligen Toilettengänge welche manche Mitarbeiter jeden Tag abziehen..und dies wird toleriert..)

Meine Frage wäre also (vorallem an das nicht-muslimische Klientel); Kommt die Anfrage ,,Ich würde gerne meine Pausen dafür nutzen um mein Gebet zu verrichten." angsteinflösend vor? Ist es wirklich überhaupt nicht umsetzbar? Warum erlauben es manche Arbeitgeber und andere nicht? Ist dieser Wunsch vom Arbeitnehmer zu extrem oder haben die Vorgesetzen einfach keine Lust sich mit dieser Materie auseinander zu setzen?

Ihr dürft gerne ehrlich sein und euch selbst in die Lage eines Vorgesetzen hineinversetzen. Was würde in euch vorgehen, wenn ein Bewerber diesen Wunsch äußert. Würde die Aussage angst auslösen, sind die spontanen 7 Minuten während der Arbeitszeit zu krass, kommt eventuell das Gefühl hoch ,,Ich möchte mit solch was Fremdes nicht in Kontakt treten." Oder was ist es für eine Reaktion. Klar Rassismus ect. Und Dinge wie ,,Wir leben in Deutschland da kannst du sowas nicht bringen" sind mir Bekannt.

Mit meinem Anliegen möchte ich gegenüber dem Arbeitgeber nur korrekt sein. Am Ende vom Bewerbungsgespräch heißt es ,,Haben Sie noch Fragen?" Und da spreche ich es immer an. Ich muss es ansprechen um grünes Licht zu bekommen. Ich möchte mein Gebet nicht riskieren.

》Falls manche Sagen ,,Sprech es einfach nicht an und Bete"..ich denke in diesen Drei Jahren Ausbildung kann man das nicht undercover praktizieren. Ich bin eher Team offen Kommunizieren^^

P.S. Komme aus Frankfurt. Menschen aus verschiedenen Nationen/ Religionen sind eig. hier nicht fremd:)

~Danke geht raus für ausschließlich höflich formulierte Antworten!!~

Arbeit, Religion, Islam, Ausbildung, Arbeitgeber, beten, Gebet, Pausenregelung, Pausenzeiten
Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten - wann Arbeitszeit?

Hallo, ich arbeite in der Gebäudereinigung, natürlich weden wir nach Tariflohn bezahlt (nun auch Mindestlohn) jedoch ist mein Betrieb kein Innungsbetrieb, somit kommen die Regelungen für Tarifverträge natürlich nicht in Frage. Da wir intern gerade über die Arbeitszeiten, Überstunden etc.uneins sind, bin ich nun auf der Suche zu Gesetzestexten bzw. rechte.

Ich habe einen AV 5 Tage Wo - je 8 Std ich arbeite in einem Ort, habe jedoch 3 verschiedene Objekte in der Stadt verteilt. 1. 13.00 - 17.00 Uhr Gymnasium, 10. Std endet um 16.30 (Beginn vor 13 uhr möglich jedoch unsinn, da Klassenräume etc. besetzt) 2. ab 16.30 bis 19 Uhr ( vorgegeben durch Chef) Kindertagestätte 3. ab 19.30 bis 22 Uhr Industriebau = 9 Std reine Arbeitszeit, nicht enthalten evtl Mehrarbeit wegen starker Verschmutzungen = die Wegezeit von 1 zu 2 betragt ca 20 min = die Wegezeit von 1 zu 2 ca 15 min

In dieser Zeit ist demnach nicht eine einzige Pause, zumahl die Zeiten von 1 u 2 sich überschneiden bzw. Wegezeit nicht einbezogen wird. ______________________________ Aussage lt. Brief nmeines Chefs: (nimmt Bezug auf gesetzl. Mindestlohngesetz)

Auszug: Jede verschaffte Mehrarbeit, Nachtarbeit ist nur auf ausdrückliche Anweisung zulässig. Selbstverschaffte Mehr, - Nachtarbeitszeit sowie eigenmächtige Pausen u Arbeitsverzögerungen werden bei uns nicht geduldet u. geahndet. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, da diese unzulässigen Überschreitungen d vertraglichen Vereinbarungen arbeitsrechtlich nicht als Arbeitszeit gelten. Ich ermahne Sie sich an d Objektzeiten zu halten, Reinigungszeiten sind nicht zu verschieben. Sollte es zum Wiederholungsfall kommen, erfolgt Abmahnung o Kündigung. ______________________________________________________

Dazu muss ich noch erklären das ich letzten Monat zu meinen 3 Objekten noch ein 4tes als Vertretung hatte, ebenfalls eine Kita die ich somit nicht vor 1 setzen, somit musste ich mit 20 min Wegezeit zum auswärtigen Objekt fahren und hatte dann dort eine AZ von 2 Std. Somit ist es mir also unmöglich gewesen nicht in die Nachtarbeit zu rutschen. Er bezahlte zwar auf Nachfrage alle Mehrstunden - reine Arbeits- Objektzeit, die über den AV hinaus gehen, jedoch keine Wege o Nachtarbeit. Als ich ihn um Überprüfung meiner Lohnabrechnung wegen der Überstunden u Nachtschichten bat, erhielt ich die o.g Reaktion.

Ich habe bereits versucht mich in den Gesetzesbüchern zu belesen, jedoch habe ich nichts passendes zu den Wegezeiten o Nachtarbeitsregelungen gefunden und wie man sich als Arbeitnehmer verhalten darf und kann. Durch Kolleginnen die nach und nach einiges aus ihren Stunden- Auszahlungsprinzip unseres Chef`s erzählten, mich dabei ein Schauer u Ekel überkam, was er sich alles heraus nimmt... Bin ich der Versuchung nahe mir dies nicht gefallen zu lassen u auch meinen Kolleginnen zur Seite zu stehen. Ich hoffe ich habe mich verständlich in der Kurzfassung ausdrücken können und wäre sehr dankbar über Informationen Herzliche Grüße Claudia

Arbeitsrecht, Nachtarbeit, Pausenregelung
Arbeitsrecht - Pausen - Nachtwache alleine...

Hallo, ich habe zuletzt als Nachtwache für eine Einrichtung für Menschen mit psychischer Behinderung gearbeitet. Mit Vertragsauflösung (hab was deutlich besseres gefunden) wurde mir mitgeteilt, dass ich noch 60 Minusstunden offen hätte, also sollte ich im August noch einige Nächte machen, obwohl ich Urlaub hatte. Ich habe dann angefügt, dass ich grundsätzlich dazu bereit wäre, dass mir aber ja auch in jeder Nacht 45 Minuten Pause abgezogen werden, da ich ja alleine im Dienst bin und somit das Gelände nicht verlassen kann. Damit wurde mir zunächst gesagt, dass "wir paris sind". Mit der nächsten Gehaltsauszahlung wurden mir nun 63 Stunden abgezogen, mit der Begründung, dass ich ja jederzeit Pausen hätte machen können, ich bräuchte das Gelände ja nicht zu verlassen. Mein Hinweis, dass in meinen Augen Pause Freizeit ist und ich auch Nachts durch das Kaff laufen könne, wurde fortgewischt mit der Begründung, das wäre nicht so, ich solle mich mal erkundigen. Für mich stehen folgende Punkte fest: 1. ich bin alleine im Dienst und muss somit bei jedem Notfall reagieren können, bin also quasi ständig in Bereitschaft und kann daher keine Pause machen. 2. nirgendwo gab es eine dienstliche Anordnung, dass Pausen in gewissen Zeiträumen genommen werden müssen. Mir wurde bei Einarbeitung sogar gesagt, dass die Pause abgezogen wird, aber nicht gemacht werden kann, was ich allerdings nicht beweisen kann. Daher gibt es in meinen Augen auch nirgendwo eine Bestimmung, dass ich das Gelände nicht verlassen darf. 3. der Betrieb ist nicht Tarifgebunden, somit gilt das AbZG. Damit stelle ich zum Einen die Dienstzeiten in Frage (20.45 - 7 Uhr, bzw. 7.15 am WE und Feiertagen) und denke, dass die dortigen Bestimmungen zur Pause gelten- ich habe dort nirgendwo eine Berechtigung gefunden, wonach der Arbeitgeber mir vorschreiben kann, wo ich meine Pause zu verbringen habe.

Meine Frage nun: habe ich damit überhaupt Chancen, wenn ich damit zum Rechtsanwalt gehe? Habe ich während der abgezogenen Zeiten (nicht durchgeführte Pausen) Recht auf Nacht- und Zeitzuschläge?

Vielen Dank schon mal....

LG,

Esser611

Arbeitsrecht, Pausenregelung

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