Seit gut 10 Jahren bin ich ehrenamtlich an einer Grundschule tätig. (Vor allem als Lesemutter und zum Training de 1x1) Inzwischen mache ich das 9 Stunden in der Woche und bin verschiedenen Klassen zugeordnet. Da es eine eher kleine Grundschule ist, kenne ich inzwischen auch so ziemlich alle Schüler.
Bisher habe ich außerdem manchmal die Pausenaufsicht übernommen, wenn der/die eingeteilte Lehrer/in zu viel zu tun hatte, oder sich einfach nicht fit fühlte. Mit mir zusammen war immer eine Lehrkraft auf dem Schulhof.
Die neue Konrektorin, die wir in der Schule haben, hat den anderen Lehrern « untersagt » sich von mir vertreten zu lassen. Es geht, sagt sie, um die Haftung. Falls etwas in « meiner » Pause passieren würde, sei die ganze Schule dran.
Meine Fragen:
- Hat sie Recht? Dürfen nur festangestellten Lehrer (oder Erzieher) Pausenaufsicht machen - und nicht auch eine andere Person, dem die Aufsichtspflicht mehr oder weniger formell übertragen wurde?
- Was ist erforderlich, um die Aufsicht auch an andere - Ehrenamtliche - übertragen zu können, sofern sie sich eignen?
Falls es von Interesse ist, es geht um das Bundesland Bremen