In welcher Ausbildung kann man als Muslima beten?

Hi,

Ich habe mein Fachabi beendet und möchte eine Ausbildung starten. Im Büro oder im Sozialwesen. Da ich Muslima bin und im laufe des Tages Gebetszeiten einhalten muss, würde ich auf der Arbeit ein bis zwei mal für jeweils ca. 7 Minuten mir eine ruhige Ecke suchen um mein Gebet zu verrichten. Ich habe in den letzten zwei Jahren mehrere Bewerbungsgespräche geführt. Genau als die Leute mich einstellen wollten, war denen mein Wunsch meine Gebete einzuhalten zu viel. ,,Es ist nicht umsetzbar während der Arbeit mal eben raus zu gehen", sagen die meisten. Selbstverständlich würde ich meine Pausenzeit durch das Gebet (jenachdem wie lange es dauert ob 5, 6 oder 7minuten) reduzieren. Dies sei trotzdem nicht machbar. (Ich denke mir bei diesen Aussagen an die Raucherpausen oder an die unzähligen Toilettengänge welche manche Mitarbeiter jeden Tag abziehen..und dies wird toleriert..)

Meine Frage wäre also (vorallem an das nicht-muslimische Klientel); Kommt die Anfrage ,,Ich würde gerne meine Pausen dafür nutzen um mein Gebet zu verrichten." angsteinflösend vor? Ist es wirklich überhaupt nicht umsetzbar? Warum erlauben es manche Arbeitgeber und andere nicht? Ist dieser Wunsch vom Arbeitnehmer zu extrem oder haben die Vorgesetzen einfach keine Lust sich mit dieser Materie auseinander zu setzen?

Ihr dürft gerne ehrlich sein und euch selbst in die Lage eines Vorgesetzen hineinversetzen. Was würde in euch vorgehen, wenn ein Bewerber diesen Wunsch äußert. Würde die Aussage angst auslösen, sind die spontanen 7 Minuten während der Arbeitszeit zu krass, kommt eventuell das Gefühl hoch ,,Ich möchte mit solch was Fremdes nicht in Kontakt treten." Oder was ist es für eine Reaktion. Klar Rassismus ect. Und Dinge wie ,,Wir leben in Deutschland da kannst du sowas nicht bringen" sind mir Bekannt.

Mit meinem Anliegen möchte ich gegenüber dem Arbeitgeber nur korrekt sein. Am Ende vom Bewerbungsgespräch heißt es ,,Haben Sie noch Fragen?" Und da spreche ich es immer an. Ich muss es ansprechen um grünes Licht zu bekommen. Ich möchte mein Gebet nicht riskieren.

》Falls manche Sagen ,,Sprech es einfach nicht an und Bete"..ich denke in diesen Drei Jahren Ausbildung kann man das nicht undercover praktizieren. Ich bin eher Team offen Kommunizieren^^

P.S. Komme aus Frankfurt. Menschen aus verschiedenen Nationen/ Religionen sind eig. hier nicht fremd:)

~Danke geht raus für ausschließlich höflich formulierte Antworten!!~

Arbeit, Religion, Islam, Ausbildung, Arbeitgeber, beten, Gebet, Pausenregelung, Pausenzeiten
Arbeitsrecht - Pausen - Nachtwache alleine...

Hallo, ich habe zuletzt als Nachtwache für eine Einrichtung für Menschen mit psychischer Behinderung gearbeitet. Mit Vertragsauflösung (hab was deutlich besseres gefunden) wurde mir mitgeteilt, dass ich noch 60 Minusstunden offen hätte, also sollte ich im August noch einige Nächte machen, obwohl ich Urlaub hatte. Ich habe dann angefügt, dass ich grundsätzlich dazu bereit wäre, dass mir aber ja auch in jeder Nacht 45 Minuten Pause abgezogen werden, da ich ja alleine im Dienst bin und somit das Gelände nicht verlassen kann. Damit wurde mir zunächst gesagt, dass "wir paris sind". Mit der nächsten Gehaltsauszahlung wurden mir nun 63 Stunden abgezogen, mit der Begründung, dass ich ja jederzeit Pausen hätte machen können, ich bräuchte das Gelände ja nicht zu verlassen. Mein Hinweis, dass in meinen Augen Pause Freizeit ist und ich auch Nachts durch das Kaff laufen könne, wurde fortgewischt mit der Begründung, das wäre nicht so, ich solle mich mal erkundigen. Für mich stehen folgende Punkte fest: 1. ich bin alleine im Dienst und muss somit bei jedem Notfall reagieren können, bin also quasi ständig in Bereitschaft und kann daher keine Pause machen. 2. nirgendwo gab es eine dienstliche Anordnung, dass Pausen in gewissen Zeiträumen genommen werden müssen. Mir wurde bei Einarbeitung sogar gesagt, dass die Pause abgezogen wird, aber nicht gemacht werden kann, was ich allerdings nicht beweisen kann. Daher gibt es in meinen Augen auch nirgendwo eine Bestimmung, dass ich das Gelände nicht verlassen darf. 3. der Betrieb ist nicht Tarifgebunden, somit gilt das AbZG. Damit stelle ich zum Einen die Dienstzeiten in Frage (20.45 - 7 Uhr, bzw. 7.15 am WE und Feiertagen) und denke, dass die dortigen Bestimmungen zur Pause gelten- ich habe dort nirgendwo eine Berechtigung gefunden, wonach der Arbeitgeber mir vorschreiben kann, wo ich meine Pause zu verbringen habe.

Meine Frage nun: habe ich damit überhaupt Chancen, wenn ich damit zum Rechtsanwalt gehe? Habe ich während der abgezogenen Zeiten (nicht durchgeführte Pausen) Recht auf Nacht- und Zeitzuschläge?

Vielen Dank schon mal....

LG,

Esser611

Arbeitsrecht, Pausenregelung