Pausenzeiten rückwirkend einfordern?

3 Antworten

Nein es ist kein Arbeitszeitbetrug. Laut Arbeitszeitgesetz bist du jedoch verpflichtet nach spätestens 6 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zu machen. Und diese Zeit wird in der Regel nicht vergütet. Sollte dein Arbeitgeber nun dies nicht gemacht haben ist es sein Problem. In deinem Arbeitsvertrag stehen sogenannte Ausschlussfristen, in der Regel

3 Monate, wo Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Forderungen stellen können aus dem Arbeitsvertrag. Schau bitte nach, was bei dir steht. Mehr Rückforderung geht nicht, ein ganzes Jahr geht überhaupt nicht. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann sollte der hier tätig werden auf der Grundlage des §87 Abs.1 Ziffer6.

Da lohnt sich doch mal ein Blick in den Arbeits- bzw. / Tarifvertrag.

In der Regel gibt es dort Ausschlußfristen (meist 3 Monate), nach der Korrekturen / Forderungen / Rückforderungen nicht mehr möglich sind.

Gibt es solche Ausschlußfristen nicht, würde ich mich auf den "Guten Glauben" berufen, nach dem der Lohn verbraucht und nicht mehr zurückgefordert werden kann.

Du konntest ja davon ausgehen, dass die Lohnabrechnungen richtig sind.

Erklär doch Deinem Chef mal, dass Du die Pausen nicht genommen hast, weil er Dir nicht die Möglichkeit dazu gegeben hat.