In Österreich arbeiten + wohnen und in Deutschland zum Arzt gehen?

Hallo,

kennt jemand eine Möglichkeit, wei man in Österreich arbeiten und wohnen und in Deutschland zum Arzt für Routineuntersuchungen (Zahnarzt, Hausarzt) gehen kann?

Ich bin deutsche und habe vor kurzem eine Stelle in Österreich angetreten. Daher bin ich in Österreich über die GKK krankenversichert. Da ich in der Grenzregion wohne, ist mein Wohnsitz derzeit noch in Deutschland, sodass ich über den E106-Antrag als Grenzgänger noch in Deutschland zum Arzt gehen kann. Eigentlich würde ich gerne nach Österreich ziehen, da ich dann einfach näher am Arbeitsort wohnen könnte. Allerdings würde ich dann lt. GKK meinen Grenzgängerstatus verlieren, da man den Erstwohnsitz immer im Ausland (in meinem Fall Deutschland) haben muss, sobald der Erstwohnsitz in Österreich ist, verliert man den Grenzgängerstatus und kann somit nur noch in Österreich zum Arzt gehen.

Aber selbst wenn ich nach Österreich ziehen würde, hätte ich nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland. Österreich wäre jedoch der Erstwohnsitz, da ich nur noch am Wochenende in Deutschland wohnen würde.

Mir ist es sehr wichtig noch in Deutschland zum Arzt gehen zu können! Das ist kein Zweifel an der Kompetenz österreichischer Ärzte!!!! ...sondern einfach eine Gefühlssache.

Weiß jemand eine Lösung für mein Problem? Wie kann ich mit Erstwohnsitz Österreich und Zweitwohnsitz Deutschland, trotzdem noch in Deutschland zum Arzt gehen? Gibt es evtl. eine Privatversicherung die sowas abdeckt?

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten!

LG, SoMo22

Deutschland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Ausbildung und Studium
Freiberufler im Callcenter als Student? Steuern?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich gestern einen Vertrag Bzw eine Vereinbarung unterschrieben um bei einem Callcenter zu arbeiten. Jetzt bin ich dort als freiberufliche Telefoninterviewerin tätig. Der Verdienst klingt erstmal ganz gut. In der Regel 10€ die Stunde, am Wochenende 12-15€ und nach 20 Uhr 20€ die Stunde. Als armer Student lässt man sich von solchen Aussichten natürlich schnell blenden. Hinzu kommt, dass viele in meinem Bekanntenkreis dort arbeiten und sich dumm und dämlich verdienen. Jetzt habe ich mal recherchiert und herausgefunden, dass ich relativ hohe Steuern zahlen muss und mich selber Krankenversichern muss und zusätzlich muss ich mich beim Finanzamt als selbstständig melden. Da habe ich bei den bekannten mal nachgefragt und da stellte sich heraus dass die Ganoven ihre Tätigkeit einfach nicht angemeldet haben. Jetzt meine erste Frage: wie bescheuert ist es, sich auf die bösen Stimmen zu verlassen und sich auch nicht beim Finanzamt zu melden mit der Ausrede dass der Verdienst viel höher ist und „bisher nie was passiert“ ist?

Und gleich die zweite Frage hinterher: ich würde die Woche die für Studenten zugelassenen 20 Stunden arbeiten und würde dann auf etwa 1100€ im Monat kommen. Ich bin 20, wohne zuhause und bin in der Familienversicherung (falls diese Informationen nützlich sind. Wenn weitere Infos benötigt werden gebe ich die natürlich gerne!) Lohnt es sich überhaupt sich die Mühe zu machen oder werde ich nach Abzügen sowieso nur noch knapp über 450€ sein und kann dann auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen ohne den Stress mit Steuern und co ?

Und eine letzte Frage: ich fange die Tätigkeit jetzt im November an. Ich habe also nur noch anderthalb Monate im Jahr in denen ich verdiene und werde dementsprechend auch nicht über diese 5500€ Grenze kommen. Muss ich das jetz trotzdem angeben/versteuern ?

Verzeiht mir die ganzen umständlichen Fragen aber ich bin eine Niete in sowas und hoffe auf ganz viel hilfreichen Rat. Werde im Notfall natürlich auch zum Steuerberater gehen aber ich habe noch die Hoffnung dass es einfacher sein kann als gedacht.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Steuern, Studium, Geld, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Callcenter, Finanzamt, Freiberufler, Ausbildung und Studium
Krankenversicherung?hartz4 bedarfsgemeinschaft?

Hallo , also mein ich erläuter mal mein Problem.

ich bin zum 1.10 mit meinem Freund zusammengezogen ,bzw habe dem jobcenter gesagt das ich in ein anderen ort umgezogen bin.** ich sollte auch dann eine Arbeitanfangen und die sind mir 3 Tage später abgesprungen , dass war ein mächtiges hin und her ich bin die 3 Tage da angetanzt und immewieder haben die mich hingehalten mit dem arbeitsvertrag , naja Jetzt kam er nicht zustande .

Nun weis ich nicht was ich machen soll , ich habe nochnie alleine gelebt . was kann ich machen um verrübergehend Geld zu bekommen und versichert zu sein ? solange ich meine arbeit gefunden habe , dass soll aufkeinenfall eine dauerlösung sein aber vorrübergehend geht es nicht anders ..

soll ich mich nun bei dem jobcenter hier im ort melden und angeben in einer WG zu leben , oder kann ich angeben mit meinem Partner zusammen zu leben .


Er verdient gut geld , und ich habe angst das er meine versicherung tragen muss und ich die nächsten Wochen oder Monate ohne geld rumrenne und er meine sachen tragen muss ..*

und wie ist das mit einer bedarfsgemeinschaft **, muss er dann die versicherung zahlen oder bin ich dann einfach mitversichert über ihn ?? ich habe echt keine ahnung davn...dann noch ich war nochnicht beim amt bisher , das möchte ich alles diese woche erledigen , sollte diese frage aufkomme.

kann mir da jemand erklären was ich jetzt ,achen muss dass es nicht dazu kommt ?? . ich Betone es nochmal , es soll keine Dauerlösung seien , ch bin auf suche aber soschnell ergibt sich leider nichts bzw bisher nichts ...**

Versicherung, Freunde, Krankenversicherung, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, zusammenziehen, arbeitssuchend
Urlaubs- und Krankheitsvertretung ungeregelt?

Hallo!

Ich arbeite als Teilzeitkraft - vier Stunden täglich am Vormittag. Im Büro neben mir sitzt eine Kollegin, die seit ca. einem Jahr die Zentrale bei uns besetzt. Ihr eigentliches Arbeitsgebiet umfasst andere Bereiche. Die Vertretung war bis vor zwei Jahren so geregelt, dass es eine zweite Vollzeitkraft (diese hat vorher die Zentrale besetzt) in unseren Büros gab. Die beiden Damen mussten sich, was Urlaubsplanung angeht, absprechen, damit das Zentraltelefon bis 16.00 Uhr besetzt war. Die zweite Vollzeitkraft wurde vor ca. zwei Jahren auf eine Halbtagsstelle "reduziert" und musste von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr arbeiten. Leider ist sie seit ca. einem Jahr langzeitkrank. Meine Kollegin hat das Problem im Falle von Urlaub und Krankheit der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt - leider ohne vernünftige Antwort oder Lösung. Ich erledige im Urlaubs- und Krankheitsfall so gut es geht die Arbeit meiner im Nachbarbüro sitzenden Kollegin mit. Da ich jedoch auch meinen Arbeitsbereich abdecken muss, ist es klar, dass ich nicht alles schaffe. Ich arbeite während dieser Zeit oft täglich eine Stunde länger und versuche, einen Tag pro Woche bis 16.00 Uhr zu bleiben. Mehr ist mir nicht möglich und ich mache so 8 Überstunden pro Woche, für die ich wiederum zwei Tage auf Überstunden in Anspruch nehme und während dieser Zeit wiederum meine Kollegin alleine ist.

Nun zu meiner Frage: wenn die Kollegin aus der Zentrale nun krank wird oder Urlaub machen möchte, bin ICH dann für die Besetzung des Telefons zuständig? Und wie begegne ich meinem Chef am besten, wenn er dies von mir verlangt?

Ich hoffe, meine Schilderung kann man einigermaßen verstehen.....


Vielen Dank für Eure Antworten.

Arbeit, Beruf, Krankenversicherung
Wie will die AOK meine Beiträge zwangsweise einziehen? Und was kann ich dagegen machen?

Hallo allerseits! Ich suche seit Monaten nach einer freien Stelle, habe aber bisher nichts gefunden. Zurzeit bin ich seit mitte Juni gering beschäftigt, wo ich bei einem Eventausstatter gelegentlich zum Einsatz fahre, für den Juni waren es 32 EUR, jetzt wird es knapp unter 400 EUR sein... Ich bin beim Jobcenter gemeldet, ich habe immer noch keine Arbeitsstelle, aber Angebote schicken die schon seit April nicht mehr! Nun erhielt ich heute ein Schreiben der AOK, wo ich 1430,25 EUR noch zu zahlen habe. Da war ich etwas geschockt, da ich annahm dass das Jobcenter wenigstens das übernimmt, auch wenn mein Antrag noch "nicht durch ist. Zudem hatte ich kein Schreiben bekommen, wo für die früheren Monaten die Beitragszahlungen gefordert wurden, ansonsten würde ich da wo ich das Geld noch übrig hatte einen gewissen Beitrag einzahlen, auch wenn es für die 3 Monate nur gereicht hätte.. Ich kann das unmöglich zahlen, so innerhalb einer Woche!! Ich hatte vor für einen Job umzuziehen und Führerschein zu machen, das kann ich mir wohl beides knicken..

Im Schreiben steht jetzt, wenn ich die Einzahlungsfrist nicht einhalte, würden sie den Beitrag zwangsweise einziehen. Bedeutet das etwa, sie können auf mein Postbank-Konto zugreifen, wo ich dann auf einmal -1430,25 EUR drauf habe?? Weil, da ich ja nicht in diesem Maße beschäftigt bin, wo ein Bankonto erforderlich ist, kann ich mein Gehalt per Überweisungscheck zahlen lassen und mein Bankkonto kündigen.. das würde ich jedenfalls in Betracht ziehen, einfach kein Konto haben und mich nicht beklauen lassen. Wenn der Staat und die öffentlichen Behörden mich nichtmals unterstützen, dass ich einen Job bekomme, womit ich mein Geld verdienen kann, wenn das Jobcenter keine Verantwortung übernimmt, dann gibt es halt auch kein Geld!! Ich kann das einfach nicht mehr, ich werde Suizid begehen oder wenn es misslingt, werde ich wenigstens ein Fall fürs Sozialamt sein, wenigstens muss ich mich dann da nicht mit der Arge rumärgern...

Schulden, Recht, Krankenversicherung, Finanzierung
Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

Die Sachlage ist wie folgt: Nach meinem Bachelorabschluss arbeite ich seit Feb17 in einem 450€ Minijob. Seit März17 bin ich Arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld II. Ich bin über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Nun beginnt mein Mutterschutz Ende Juli und meine Krankenkasse kann mir kein Mutterschaftsgeld zahlen (obwohl vorab telefonisch zugesichert wurde: ja, sie bekommen Mutterschaftsgeld), da meine Versicherung kein Krankengeld umfasst. Das Bundesversicherungsamt schrieb mir auf Anfrage:

  • Frauen, die - wie Sie - zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben - auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind - keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Ihre Ansprüche sind ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu befriedigen.Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und bitten um Prüfung unter Hinweis auf § 24 i Abs. 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („... oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“). Denn das gilt gerade für Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse, die - wie Sie - ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Ok - was bedeutet Anspruch auf Krankengeld und warum umfasst das meine Vers. nicht? Was mich verwirrt ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (wird mir aber angerechnet - ist ja auch ok, da ich so oder so einen Verdienstausfall habe), eben weil Minijob.

Angenommen ich bekomme jetzt garnichts - und habe einen einen Verdienstausfall von insg. 14 Wochen wegen Mutterschutz - wer kommt dafür auf? Mein Arbeitgeber? Das Jobcenter? Ich meine, ich bin ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis, nur weil ich Mutter werde und in den Mutterschutz gehe, muss ich doch nicht auf mein Gehalt verzichten?

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat und Wissen irgendwie weiterhelfen.

Danke!

Schwangerschaft, Recht, Minijob, Rechte, Krankenversicherung, Hartz IV, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Ausbildung und Studium
Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen/2 Erhöhungen Düsseldorfer Tabelle verpasst? Rückforderung Beiträge Krankenversicherung?

Hallo. Ich zahle Kindesunterhalt gemäß einvernehmlicher Einigung und Düsseldorfer Tabelle pünktlich und stets in voller Höhe. Zu Geburtstagen der Kinder habe ich selber immer die Zahlbeträge erhöht. Dies aber bisher auf Basis eines veralteten Ausdrucks der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten beiden Erhöhungen sind mir dadurch entgangen. Auch habe ich bisher auf freiwilliger Basis eine private Krankenversicherung der Kinder bezahlt. Nach mehreren banalen Streitigkeiten unter den Eltern habe ich Post von einem Anwalt der Ex erhalten. Neben unwichtigen Themen wird dort der durch die verpassten Erhöhungen entstandene Rückstand abgemahnt. Entgegen bisheriger Gepflogenheiten hat meine Exfrau mich nicht ein Mal auf die Erhöhungen selbst angesprochen. Ich habe den Rückstand sofort überwiesen. Nun erhalte ich die Rechnung des Anwalts meiner Ex. Aus dem Gesichtspunkt des Verzuges soll ich verpflichtet sein, dir Kosten zu zahlen. Allerdings ging es in dem Anwaltsschreiben auf 4 Seiten lang und breit um andere Streitthemen. Nur 1/5 des Schreibens, ganz am Ende, drehte sich um den Rückstand. Als Gegenstandswert wird die Höhe des Rückstands angegeben.

Meine Fragen an Sie/Euch:

  • Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
  • Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.Falls ja, für welchen Zeitraum?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Freundliche Grüße

Gregor

Finanzen, Recht, Anwalt, Unterhalt, Scheidung, Krankenversicherung, Anwaltskosten
Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig und was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis mit der KV?

Hallo zusammen,

laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)

FRAGE: Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerklasse, Steuerrecht
Hallo, die Barmer verweigert mir die KvK weil ich bei der Vorgängerversicherung Beitragsschulden habe?

Ich war über 10 Jahre Selbständig und freiwillig versichert. In den letzten Jahren konnte ich mir die hohen Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten und ließ den Vertrag ruhen. In der Zeit nahm ich keinen Arzt in Anspruch. Es häuften sich Schulden in Höhe von ca.6000€ an. Wegen der fehlenden Krankenversicherung bin ich seit einem Jahr wieder in einem Angestelltenverhältnis und somit gesetzlich Krankenversichert. Jetzt bin ich auf der Arbeit zusammengebrochen und wurde mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Die Nachsorge machte mein Hausarzt und ein Radiologe.(MRT und CT)

Ich hatte bis vor kurzem noch einen KvK von der deutschen BKK, diese wurde aber zum 31.12.2016 ungültig. Die Barmer übernahm zum 1.1.2017 die deutsche BKK - alle Mitglieder sollten eine neue Karte bekommen. Ich rief Mitte Januar die Barmer an und fragte nach meiner neuen KvK. Dort hieß es noch, dass sie mein onlineübermitteltes Foto nicht verwenden konnten und sie deshalb mir keine Karte zuschicken konnten. Jetzt nach dem Vorfall mit dem Krankenhaus hieß es plötzlich das ich keine Karte bekommen würde weil ich ja noch Beitragsschulden hätte. Das Krankenhaus und der Arzt stellen jetzt Forderungen von über 10.000€. Seite einem Jahr zahlt der Arbeitgeber und ich wieder Beiträge. Und trotzdem verweigert mir die Barmer die Karte. Ich stehe jetzt mit Forderungen von über 16.000€ da. Erst wenn diese getilgt wurden bekomme ich eine Karte. Ist das denn überhaupt zulässig ? Man kann doch nicht die freiwillige Versicherung der Selbständigkeit mit der gesetzlichen Pflichtversicherung zusammenlegen.
Oder doch ?

Krankenversicherung, Krankenkasse

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