Überschreitung der 20-Std Werkstudenten Grenze durch Urlaubsstunden/ Feiertage?
Als Werkstudent darf man bekanntlich maximal 20 Stunden arbeiten, um weiterhin in der studentischen Kraneknverischerung zu bleiben. Wie sieht das nun aus, wenn man in einer Woche 20 Stunden tatsächlich arbeitet und sich in diese Woche einen bezahlten Urlaubstag legt (= 7 Stunden) oder in die Woche ein Feiertag fällt?
Rein Gehaltstechnisch bekäme man 27 Stunden ausgezahlt, man hat tatsächlich nur 20 Std. gearbeitet. Wie sehen Krankenkassen das?
Hat man das Stundenkontingent bei 13 Stunden tatsächlicher Arbeit und 1 Feiertag/Urlaubstag (= 7 Std) bereits ausgeschöpft oder darf man 20 Std tatsächlich arbeiten, obwohl der Feiertag/Urlaubstag ausbezahlt wird?