Ist es Rechtens, dass ich für das Jobcenter eine BetriebsWirtschaftlicheAuswertung (BWA) erstellen muss ?

Guten Tag liebe Ratgeber/innen,

im Juni 2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Von Juni bis Ende November 2015 habe ich nicht mehr als 900 € verdient, ohne große Ausgaben getätigt zu haben. Seit November 2015 wurden keine Einnahmen bzw überhaupt jegliche Anstrengungen, um Einnahmen zu generieren unternommen. Ab Anfang 2016 bin ich über das Jobcenter hilfebedürftig. Nach einem Kurs vom Jobcenter, haben wir gemeinsam besprochen dass ich das Gewerbe wieder "aufnehme/aktiv betreibe" (es war nie abgemeldet) und ich mich so Stück für Stück aus der Hilfsbedürftigkeit rausarbeite. Seit Wochen wurden meine Termine beim Team "Selbständige" abgesagt und verschoben. Anträge werden spät geprüft und wegen 1 fehlenden Kreuz mehrere Wochen liegen gelassen. Jetzt wurde ich aus der Leistungsabteilung "rausgeschmissen" und erhalte weder mein normales Geld für den Lebensunterhalt noch Geld von dem Selbständigen Team. Heute war ich in der Leistungsabteilung und da habe ich meine Situation geschildert: Kein Geld auf Konto, Strom/Gas, Miete, etc. kann nicht abgebucht werden. Die Sachbearbeiterin sagte mir nur: Warum das Gewerbe noch angemeldet ist, vorher brauchen wir eine Gewerbeabmeldung oder sie reichen eine BWA (=BetriebsWirtschaftliche Auswertung) ein über die Einnahmen/Ausgaben aus dem letzten Jahr. (Auf einmal fällt denen auf, dass das Gewerbe noch nicht abgemeldet ist ?)

Fazit: Ich habe Sozialleistungen bekommen und aufgrund dessen habe ich keine Einnahmen im Gewerbe generiert. Jetzt möchte ich mit Unterstützung vom Jobcenter das Gewerbe aktiv betreiben und die Dame fragt mich nach der BWA.

Wie stelle ich diese auf ? Nur von Juni bis Dez. '15 oder bis heute'16 ?

Was kann ich unternehmen damit ich schnellstmöglich Unterstützung bekomme ? Miete, Essen, etc. ist alles nicht möglich.

Ist es für das JC überhaupt Rechtens, nach meiner BWA zu fragen? Obwohl ich ausdrücklich erklärt habe, dass ich 0 € auf dem Konto habe und nächste Woche quasi sterben könnte ?

Macht es Sinn, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten (Beratungsschein) ?

Selbständigkeit, Anwalt, Hartz IV, Kleingewerbe
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Video, Film, Name, Dienstleistung, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, Künstler, Produktion, Steuerberater, Umsatzsteuer, Künstlername
Gewerbeanmeldung wie Tätigkeiten Formulieren?

Ich muss/will eine Gewerbe anmelden. Es gibt zwar etliche Infos diesbezüglich im Internet aber wiederum zu Punk 15 (Angemeldete Tätigkeit) wenig Hilfen.

Man soll ja dies ja so genau wie möglich Angeben aber doch wieder nicht zu genau, damit man sein Gewerbe nicht umschreiben muss.

Hier mal eine kurze Beschreibung, was ich alles machen möchte:

  • Programmierung von Webseiten, Software und Hardware
  • Verkauf dieser Software (naja macht ja sonst kein Sinn)
  • YouTube Videos

Ich hab schon paar mal gelesen, dass einige die Programmierung ziemlich genau umschreiben. Ich möchte mir halt offen lassen, was ich Programmiere. Ob dies nun Webseiten sind, Software oder Software für Maschinen (also was kein typischer PC ist). Außerdem möchte ich mir die Option geben, Computer zu reparieren usw. So kann ich auch Rechner reparieren, damit Geld verdienen und halt entsprechende Sachen von der Steuer absetzen.

Dann kommt noch die Frage wie man YouTube da mit einpflegen kann. Einerseits hab ich geplant Hilfevideos zu Soft und Hardware zu veröffentlichen (passt ja noch) und dann Richtung Gaming.

Es muss halt so Formuliert sein, dass ich alles machen kann aber nicht zu sehr Eingeschränkt bin. Ich möchte da halt ungerne hinschreiben, was ich für Webvideos mache und mir quasi offen zu lassen, auch mal Tanzvideos oder so hoch zu laden (hab dies zwar nicht vor aber man weiß ja nie).

Ich möchte mich halt besonders nicht im Webvideo Sektor besonders stark einschränken und vieles Ausprobieren, wenn ich darauf lust hab. Wäre ja quatsch für jede neue Eingebung, sein Gewerbe umzuschreiben.

Notfalls schreibe ich auch einfach alles hin und wenn die Meckern, kann man ja nachbessern.

YouTube, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe
Kleingewerbe, Nebengewerbe Bootsbau möglich?

Hallo, benötige euren Rat.

Kleine Holz Boote und Kanus zu bauen ist ein Hobby von mir. In den letzten drei Jahren ( während meiner Ausbildungszeit zum Tischler) habe ich eine große Leidenschaft entwickelt. Habe in den Letzten Jahren kleine Boote bis 5 meter länge in Leistenbauweise Klinkerbauweise und Stich and Glue Bauweise nach Bauplänen von bekannten Bootsdesigner gebaut ( Ted Moores, Iain Oughtred). Die Ergebnisse waren für mich sehr zufriedenstellend. Mein Letztes Boot war ein offenes Knickspanten Segelboot in Stich an Glue Bauweise, nach eigenen Plänen im Stile einer Skerry. Nach ausgiebigen Testfahrten und nach dem ich und erfahrenen Segler die Segeleigenschaften für Gut befunden haben, konnte ich dieses als gebraucht Boot im Internet gut Verkaufen.

Da ich für dieses Boot nun Schablonen und Mallen gefräst habe, glaube ich das ich mit ein wenig mehr Routine es wirtschaftlich in größerer Stückzahl bauen könnte, sodass neben meinem Hobby vielleicht noch etwas daran zu verdienen sein könnte.

Da ich nach meiner Gesellenprüfung, kommenden Oktober ein Studium beginne, mache ich mir schon Gedanken, wie ich mir in Zukunft etwas nebenbei verdienen kann.

Am liebsten wäre mir natürlich wenn ich mit meinem Hobby etwas dazu verdienen kann. Werkstatt, Lagerraum, Idee und gewisse Erfahrung sind vorhanden. Überzeugt von meinem Bootsdesign bin ich auch.

Ich würde nun von euch gerne Wissen, ob es Mittel und Wege gibt, meine Idee auf legalem Weg zu verwirklichen. Bin selber ja kein gelernter Bootsbauer, sonder Schreiner.

Hoffe ihr könnt mir helfen, schon mal vielen Dank

Gruß Schöngeist

Boot, Kleingewerbe
Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Kleingewerbe als Fotograf - Jobcenter AlgII?

Hallo Zusammen, undzwar habe ich eine Frage, bezüglich einer Kleingewerbeanmeldung als Fotografin und dem Jobcenter. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterwelfen.

Da ich in jungem Alter meine erste Tochter bekommen habe, und wir daraufhin unser zweites Kind bekommen haben, bekomme ich AlgII und eine Ausbildung war mir bisher, aufgrund der Kinderbetreuung nicht möglich. Die Zeit Zuhause habe ich damit verbracht, mir das Fotografieren mit allem was dazu gehört, selbst beizubringen.

Nun möchte ich ein Gewerbe eröffnen und hoffe dadurch schnell nicht mehr vom Jc abhängig zu sein. Allerdings kann ich nicht davon ausgehen, dass ich direkt genug verdienen werde und bin daher erstmal auf eine Aufstockung von AlgII angewiesen.

Leider bin ich total unwissend auf dem Gebiet und habe Angst Fehler zu machen und nachher ohne Geld dazustehen. Meine Beraterin ist sowieso total unfreundlich und bearbeitet meine Anträge immer erst nach Wochen und zahlreichen Telefonaten :-( Deshalb frage ich euch, wie ich meinen Traum am besten verwirklichen kann und damit nicht mit dem JC in die Quere komme.

Was das Fotografieren angeht, es liegt mir und meine Bilder kommen sehr gut an. Ich habe bisher zahlreiche Leute fotografiert und zur Krönung durfte ich sogar eine Hochzeit fotografieren und nächste Woche noch eine. Einen Businessplan habe ich auch schon erstellt. Eine Kamera besitze ich natürlich, die ich aber bald gerne durch eine Bessere ersetzen würde. Dafür reicht mein Alg Satz natürlich nicht. Nur darf ich offiziell keine Einnahmen haben, was ich gerne ändern und zudem auch Werbung machen möchte. Habe bisher mal ein bisschen Geld für die Aufwandsentschädigung bekommen. Insgesammt seit April, ca. 250€. Dabei habe ich soviel fotografiert und könnte für meine Arbeit auch Geld verlangen. Da komme ich um ein Gewerbe/Kleingewerbe nicht drum herum.

Wie gehe ich am besten damit um, welchen Schritt soll ich gehen und wie komme ich mit dem JC nicht in die Quere?

Bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar? Liebe Grüße

selbstständig, Fotograf, Gewerbeanmeldung, Hartz IV, Kleingewerbe
Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

Hallo allesamt!

Eine Freundin benötigt Visitenkarten. Diese habe ich ihr gestaltet und würde die Druckdaten auch an die Druckerei weiterleiten.

Alles kein Problem.
Kompliziert wird es nur mit der Abrechnung... Sie benötigt (wegen Selbstständigkeit) eine Rechnung dafür oder zumindest eine Quittung.

Kann ich ihr meine Dienstleistungen und den Druck als Privatperson in Rechnung stellen? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und laut Internetrecherchen kann ich es nicht als Künstlerische Tätigkeit laufen lassen, da ich den Druck in Auftrag gebe (=Gewerbe).

Müsste ich für diese eine Sache nun ein Gewerbe anmelden?!
Irgendwo las ich mal, dass ich als Privatperson Rechnungen bis zu 720€ (?) im Jahr stellen dürfte... Auch für eine Dienstleistung wie diese?

Hat jemand Erfahrung als Freelancer/Freiberuflicher Mediengestalter/Designer/o.ä. für diesen Einzelfall?
Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen? Ab wann ein Kleingewerbe zB gegründet werden muss? Oder gibt es für einen einzelnen Auftrag wie diesen Alternativen? (Nur Quittung, keine Rechnung wurde mir mal empfohlen... Oder private Rechnung schreiben... Ist so etwas möglich?)

Kurz zu mir: Mediengestalter angestellt inVollzeit, derzeit aber aus Unternehmensgründen in Kurzarbeit. (Daher Gewerbeanmeldung im Moment auch etwas schwierig).

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Steuern, Rechnung, Designer, Design, Recht, Grafikdesign, Dienstleistung, Druck, Freelancer, Freiberuflich, Gewerbe, Kleingewerbe, Mediengestalter, Privat
Kleingewerbe anmelden - Was für eins denn genau? (Handel & selber herstellen)

Hallo,

habe vor ein Kleingewerbe anzumelden. Allerdings würde ich am liebsten in zwei Richtungen gehen und habe dazu ein paar Fragen. Und zwar geht es zum einen um das einfache einkaufen von Ware und diese in unveränderten Zustand über das Internet weiterzuverkaufen (Handel). Zum anderen - und hier fangen die Fragen an - würde ich gerne einen Teil der gekauften Ware abändern und auf Plattformen wie Dawanda (aber auch Ebay; eigener Online-Shop) verkaufen. Ich hatte vor einigen Jahren neben meiner Ausbildung schonmal ein Kleingewerbe für Internethandel - damals sagte man mir bei der Gewerbeanmeldung "Sie dürfen mit diesem Gewerbeschein aber nicht selber Produkte herstellen und verkaufen" - hatte ich nicht vor, also einfach nur "In Ordnung, das ist nicht geplant" gesagt und fertig. Aber was hat es damit auf sich? Was müsste ich denn nun genau für ein Gewerbe anmelden? Macht das selber herstellen buchhalterisch, u.s.w. viel mehr Aufwand? Geht das dann über die Handwerkskammer? Ich hab keine Lust auf zu viel Trouble und Komplikationen. Je nachdem, werde ich mich dann doch auf einfaches kaufen und verkaufen beschränken.

Mir geht's - um es an einem einfachen Beispiel zu verdeutlichen - darum: Angenommen ich kaufe Vasen für 300€ ein, verziere diese, so dass daraus Einzelstücke entstehen. Die Materialien, die ich dafür verwende kosten nochmal 300€. Nachdem ich alle Vasen verkauft habe, hab ich einen Umsatz von 1500€ gemacht. Nun möchte ich bei den Kosten, die mir entstanden sind natürlich nicht nur die 300€ EK-Preis der Vasen angeben, sondern auch die 300€ für die Materialien (rein fiktive Zahlen). Bei einem reinen "Handelsgewerbe" wird das wohl nicht gehen. Also: Wie nennt sich das Gewerbe das ich anmelden müsste, und was kommt durch das herstellen von Produkten zusätzlich auf mich zu, was bei reinem Handeln nicht wäre?

Danke schonmal!

DaWanda, Handel, Kleingewerbe
Ausbildung und Kleingewerbe

Hallo Liebe Community!

Aus dem Hobby Mittelaltertextilen herstellen soll nun ein Gewerbe werden. Ich habe schon für viele Bekannte z.b pflanzengefärbe Garne hergestellt und die Anfrage wächst nun das ich es nun offiziell anmelden möchte. Das ganze möchte ich dann Online und auf Mittelaltermärkten vertreiben. Ich möchte damit nicht groß Gewinn machen sondern meine Färbe und Textilexperimente finanzieren.

Ich mache noch eine Ausbildung als Medientechnologe Druck. Die Anzeige für eine Nebentätigkeit läuft und mein Chef hat es auch soweit abgesegnet.

Allerdings ist mir noch nicht so ganz klar wie das mit den Steuern nun läuft.

Was wird wie und wo genau abgezogen? Mein Ausbildungseinkommen wird doch auch mit Versteuert oder? Kindergeld bekomme ich keins da ich schon zu alt dafür bin und auf eigenen Beinen stehe ;-)

Also ich habe das jetzt so verstanden Jahres Buttoeinkommen (sagen wir mal 10.000€) abzgl. 920€ Werbungskostenpauschale(habe ich so gelesen) + k,a sagen wir mal 500€ Gewinn lieg ich ja bei 9580€ und laut Einkommensteuer Tabelle bei Summe 186,00 Euro und 1,94 % habe ich das Richtig verstanden?

Den Gewinn kann ich aber vermindern indem ich ihn Reinvestiere Rohmaterial kaufe das ich auf +/- 0 rauskomme. Wie schon gesagt ich möchte mir mit dem Verkaufen Material für neue Experimente anschaffen. Wäre ich also wieder bei meinen 10.000€ -920 wären wir bei einer Summe von 106,00 Euro 1,17 % die ich nur noch Versteuern müsste.

Wäre also für mich ein Minus von 106€ im Jahr an Steuern (Die ich ja aktuell noch nicht Zahle) .... die nächste Frage ist... was kann ich davon wieder herum absetzen um aus den Minus wieder heraus zu kommen?

Lg Cat

Steuern, Ausbildung, Einkommensteuer, Kleingewerbe
Selbständige Buchhalter/in

Hey ihr Lieben,

Ich habe da mal eine Frage. Zuerst erkläre ich mal kurz mein Vorhaben. Ich bin gelernte Steuerfachangestellte mit sechs Jahren Berufserfahrung und möchte mich gern als Buchhalterin selbständig machen. Ich habe mich bereits darüber informiert, welche Tätigkeiten ich als selbständige Buchhalterin ausüben darf und welche Tätigkeiten nur von Steuerberatern ausgeübt werden dürfen. Mit Kleingewerbe und den dazugehörigen Rechtsgrundlagen kenne ich mich aufgrund meiner jahrelangen Arbeit in einem Steuerbüro gut aus. Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich das von zu Hause aus kontiere und die Buchhaltung erfasse und ggf. wollte ich noch laufende Lohnabrechnungen anbieten. Ich möchte bei Steuerberatern anfragen ob diese Buchhaltungen und Löhne abzugeben haben, weil sie die Bearbeitung aufgrund von interner Arbeitsüberlastung vielleicht nicht schaffen. Ich könnte dann die Buchhaltung und die Löhne zu Hause bearbeiten und die Daten zu dem jeweiligen Steuerberater senden, welche dann die Daten einlesen können und nur noch die Umsatzsteuer-Voranmeldung senden müssen. Möglicherweise kann ich mir ja auch noch einen eigenen Kundenstamm aufbauen. Meine Frage ist nun: Wie muss ich mich zu Hause EDV-technisch ausstatten? Wie bekomme ich eine DATEV bzw. Addison Lizenz? Bekommt man überhaupt als selbständige Buchhalterin eine Lizenz für eine Software wie DATEV oder Addison? Oder ist es auch möglich sich per Home Office auf die Server der Steuerberater zu schalten (mit deren Einverständnis), sodass ich auf deren Server arbeiten und deren Lizenzen nutzen kann ? Funktioniert so was vielleicht auch per Team-Viewer? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit und kann mir Tipps und einen guten Rat geben? Ich weiß, dass eine DATEV Lizenz sehr teuer ist daher würde ich es bevorzugen mit Addison zu arbeiten, aber wenn ich auf einem anderen Server und einer anderen Lizenz (von Steuerberatern zur Verfügung gestellt) noch kostengünstiger arbeiten könnte, wäre das natürlich eine bessere Variante. Ich danke euch schon mal für alle guten Tipps. Liebste Grüße.

Software, selbstständig, Steuerfachangestellte, buchhalter, EDV, Kleingewerbe

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