Snackautomat Kleingewerbe?
Hallo ich wollte mich neben meiner Ausbildung mit Snack Automaten selbstständig machen ich habe 3 Automaten bereits muss ich ein Kleingewerbeanmelden oder ein normales dafür da ich ja noch in der Ausbildung bin und das nicht hauptberuflich machen möchte noch nicht
3 Antworten
Es gibt weder ein Klein- noch ein Großgewerbe. Du musst ein Gewerbe nach § 14 GewO (Aufstellung von Snackautomaten) anzeigen. Bei der Frage, ob das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll, kreuzt du "Nebenerwerb" an.
Du kannst kein „Kleingewerbe“ anmelden.
Du meldest ganz einfach ganz normal ein Gewerbe an. Bzw. hättest das schon längst machen müssen, wenn Du die Automaten schon betreibst.
Was für finanzielle Vorraussetzungen?
Du betreibst An- und Verkauf mittels Automaten. Das ganze natürlich mit dem Hintergrund damit etwas Geld zu verdienen.
Und somit ist das ganz eindeutig Gewerblich und Du musst ein Gewerbe anmelden.
Und wenn Du es zu zweit betreiben möchtest, dann bist Du kein Einzelunternehmer mehr und ihr müsst Euch überlegen unter welcher Rechtsform das Ganze laufen soll. Das einfachste und billigste ist die GBR.
Also in Österreich gibt es ein Kleinunternehmen falls das mit Kleingewerbe gemeint ist. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Grenze sind 55.000€ Umsatz pro Jahr
gibt es da bestimmte finanzielle Vorrausetzungen da ich es zu 2 machen wollte lg