Mediengestaltung? Kleingewerbe oder Freiberufler?

2 Antworten

Das kann man sich nicht aussuchen. Wenn es Gewerbe (nach der GewO) ist, dann ist es anzumelden, egal was das Steuerrecht des Finanzamtes dazu sagt.

Vereinfacht kann man sagen: Etwirfst du Grafiken nach deinen Ideen und biezest diese zum Verkauf an, ist das freiberuflich. Sobald du Auftragsarbeiten mit Vorgaben machst, ist das Gewerbe. Und da manche deiner Tätigkeiten (z.b. Giveaway + Bildbearbeitung) in jedem Fall Gewerbe ist, kannst du gleich alles mit auf die Gewerbeanzeige schreiben.

Ein Kleingewerbe gibt es übrigens weder im Gewerbe- noch im Steuerrecht. Falls du die Kleinunternehmerregelung meinst, Das ist nur ein Steuererleichterungsverfahren hinsichtlich der MwSt. Und das kann auch von Freiberuflern genutzt werden, wenn der zu erwartende Jahresumsatz 22.000 € nicht übersteigt.

cutiepieeee 
Fragesteller
 22.03.2022, 15:21

Genau dann meine ich das Kleinunternehmen. Ich würde sowieso nicht so viel verdienen, das würde alles darunter sein. Wo müsste man das denn anmelden und wie teuer ist sowas?

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Geochelone  22.03.2022, 17:34
@cutiepieeee

Du meldest ganz normal bei deinem Gewerbeamt (gehört in vielen Städten zum Ordnungsamt) ein Gewerbe an. Die Verwaltungsgebühr beträgt meist um die 30 €.

Die informieren auch das Finanzamt, das dir einen Bogen zur steuerlichen Erfassung schickt. Da kreuzt du dann die Kleinunternehmerregelung (19 UStG) an.

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Hey, etwas spät... hast du mittlerweile ein Gewerbe angemeldet und falls Ja, wie genau?

Stehe gerade vor genau der selben Frage!