Kleingewerbe+Familienversichert und 450 Euro Job

2 Antworten

Wenn der 450 € Job ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale angemeldet ist,ist das Gehalt unschädlich für die Familienversicherung

Hallo,

für die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V bei einer gesetzlichen Krankenkasse gilt ein Grenzwert von 450 Euro, wenn man als Arbeitnehmer einen Minijob ausübt. Die Einkünfte aus dem Minijob als Arbeitnehmer (Bruttowerte) und die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit (nach Abzug der Betriebskosten, z.B. Werbung, Fahrkosten, Weiterbildung ...) werden addiert.

Daneben ist wichtig, das die Selbständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Die Krankenkasse prüft das anhand der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe der Einkünfte. Am besten eine schriftliche Aussage der Krankenkasse geben lassen und bei Änderungen die Krankenkasse sofort schriftlich informieren.

Gruß

RHW