Im Mietvertrag steht das ich die Wohnung erst ab dem 28.02.2018 kündigen darf, wenn dies nicht geschieht, läuft er ganz normal weiter mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich habe gelesen das dies nicht gültig ist, hat jemand einen Paragraphen dafür??
Der genaue Wortlaut im Vertrag:
§2 Mietzeit
1.a. Unbefristetes Mietverhältnis
>Das Mietverhältnis beginnt am 15.02.2017
>Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 28.02.2018 zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.