Brauche ich, um regelmäßige Basare (z.B. Kinderbasare, etc.) zu "veranstalten" einen Gewerbeschein?

2 Antworten

Du verkennst die Bedeutung des sogenannten Gewerbescheines ! Wenn du reglmäßig Basare veranstaltest, bist du schon Gewerbetreibender und gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies beim Gewerbeamt anzumelden. Die abgestempelte Kopie, die du dort bekommst, ist der sogenannte Gewerbeschein. Du brauchst also nicht diese Empfangsbestätigung, sondern du bist verpflichtet die Anmeldung zu machen.

Ich glaube nicht dass es dir besonders viel hilf, aber ich kenne zwei Anwälte, welche mir mal gesagt haben, dass man mal nen Basar machen darf, aber wenn es regelmäßig sein soll, braucht man schon so was wie nen Gewerbeschein.

Lg Jadamausi