Brauch man einen Gewerbeschein, um zu resellen?
Hey, ich wollte mal ein bisschen anfangen zu resellen. (Limitierte Kleidungsstücke z.B. von Nike kaufen, um es teurer weiter zu verkaufen)
Brauch man für sowas einen Gewerbeschein, wenn man das so 1-2mal im Monat macht?
LG
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
7 Antworten
Ja.
Denn das ist eindeutig Gewerbe.
Und Gewerbe und Selbstständigkeit besteht nicht nur darin Ware teuer zu verkaufen, sondern du musst auch Buchführung machen ( gewinn-Verlustrechnung) Du benötigst ein Betriebshaft und Bertirebsrechtschutzversicherung, du musst eine Konzept haben, du musst Marketing betreiben.
Und ganz wichtig: du brauchst die nötige Kohle dazu.
Da gibt es nichts abzustimmen. Nach den Regelungen der GewO ist das eindeutig ein Gewerbe und somit anzuzeigen.
Es liegt ja eine Gewinnerzielungsabsicht vor
Ja.
Deine Geschäftsidee ist aber nicht sehr dolle …
Dann kannst du das erst recht erst ab 18 machen.
Ob du es glaubst oder nicht, aber auch Leute vom Finanzamt die schauen bei großen Verkaufsplattformen nach und wenn jemand mehr verkauft als den üblichen Privatverkauf von der Menge her, dann könnte es Ärger geben.
Du gehst etwas blauäugig da ran, so einfach ist das auch wieder nicht, sonst würden das mehr machen.
https://www.reseller-werden.de/reseller-werden-geld-verdienen-als-reseller-leicht-gemacht/
Nicht nur ans "viele" Geld das du vielleicht verdienen kannst denken, sondern erst mal lernen, wie man es macht, ohne dass man Probleme bekommt.
Eigentlich ja, da Du eine Gewinnabsicht hast. Ich würde es jedoch tunlichst unterlassen, für 1-2 mal im Monat ein Gewerbe anzumelden !
Warum ? Es ist im kleinen Rahmen, und als erstes bekommst Du Post vom Finanzamt, die wollen nämlich wissen, welche Gewinne Du erwartest etc....
Und das ist dann wahrscheinlich (je nach Höhe) auch zu versteuern.
Du hast nur Papierkram und Stress, wegen 1-2 Verkäufe pro Monat !
Das würde ich mir nicht persönlich antun, zudem sieht das eher nach Privatverkäufen aus.
Übernimmst du mit deinem Privatvermögen die unbeschränkte Haftung für evtl. Probleme die sich aus deinem Rat für den Fragesteller ergeben?
Es muss ja nur mal ein Käufer unzufrieden sein, etwas mehr recherchieren und hier brennt der Baum ganz schnell.
Natürlich nicht, da muss er schon selber durch. Würdest Du denn in diesem Fall Gewerbe anmelden ??
Zudem schrieb ich: "Eigentlich ja". der Rest ist meine persönliche Meinung.
Würdest Du denn in diesem Fall Gewerbe anmelden ??
Ja immer.
Ich arbeite in der Assekuranz und mein Job besteht es Risiken für Kunden sichtbar zu machen und Lösungen anzubieten.
Das hier wäre ein Risiko, dass die Existenz bedrohen kann, früher oder später kommen die Finanzämter fast jedem auf die Schliche, besonders wenn man Online-Plattformen nutzt, da ist doch alles zurückverfolgbar.
Ich würde mich nicht angreifbar machen.
Ist genau wie mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung auf der Webseite. Interssiert mich null was der Anwalt dafür haben will, ich will es rechtssicher haben.
Ich glaub ich würde mich selbst auspeitschen wenn ich wegen sowas mein Business riskieren würde.
Aber bei 1-2 Vorgänge im Monat ?? Ich weiss nicht.....
Ist regelmäßig, ist wiederkehrend, ist mit Gewinnerzielungsabsicht.
Tja, ok, aber ich fände es etwas übertrieben.....
Es ist wenn das ja auch nur so nebenbei.
Außerdem bin ich noch nicht volljährig, weshalb es für mich schon viel Geld sein kann.