Gerichtsverhandlung wegen Bedrohung und Beleidigung, Ich habe noch Bewährung. Kann es wiederrufen werden?

erichtsverhandlung wegen bedrohung und beleidigung hab noch bewährung was droht mir für eine strafe?

HI kann mir einer helfen,bitte.Hab ende April eine** Gerichtsverhandlung** wegen Bedrohung und Beleidigung.Ich hatte ein schlimmes jahr 2015 hab mein besten Freund verloren und habe mein Cousing verloren sind leider Gestorben habe mich dann viel mit Alkohol und Drogen Betäubt.War sehr viel unterwegs in bars,kneipen u.s.w hatte einmal eine Schlägerei und bekam wegen Körperverletzung Bewährung bekommen 1 jahr 3 monate: Jetzt bekam ich ein Brief das ich wegen Bedrohung und Beleidigung,hatte ein FILMRISS kann mich an die zeit gar nicht mehr errienern.ich weiß nur das ich sehr grob von den polizisten behandelt würde ist auch normal glaub ich wenn man ein typ vor sich hat der gar nicht mehr richtig bei sinnen ist.jetzt wirde eine hauptverhandlung eröffnet es macht mir große sehr große sorgen,.habe eine terapie wegen postraumatische angststörung gemacht und treibe sehr viel sport trinke nicht und nehme keine drogen mehr bin gerade dabei mein Führerschein zu machen.bin gerade auf den besten weg mir gehts jetzt wegen der bevorstehende verhandlung psychich sehr schlecht,habe den gericht ein entschuldigungs brief geschrieb es ist gar nicht meine art zu bedrohen und polizisten zu beleidigen,mach mir sehr viel gedanken ob ich eine HAFTSTRAFE bekomme,meine familie braucht mich kann nicht in haftgehen,was soll ich noch tun?Könnt ihr mir bitte helfen.danke im voraus

Gericht, Haft
Ist die Justiz in der Türkei wie in EUROPA?

Hallo, mein Freund wurde in der Türkei verhaftet. Er hat Angst und rief mich an statt seine Eltern. Ihm wird Drogenmissbrauch oder Drogenhandel vorgeworfen. Genau habe ich es nicht Verstanden. Er ist sofern ich richtig Verstanden habe mit Drogen im Mietauto erwischt worden. Er gab auch zu dass die Drogen ihm selbst gehörten. Eigenbedarf. Nur der Idiot wurde gleich mit 200 gram Kokain erwischt. Das hat ihm offensichtlich weder die Polizei abgenommen noch Staatsanwalt oder der Haftrichter. Er wurde in Untersuchungshaft genommen weil er Flüchten könnte. Er beschreibt mir den Ablauf so. Er wurde angehalten. Der Polizeibeamte wollte ein Alkoholtest weil er über Rot gefahren sei. Er willigte ein und der Tester hätte 0,00 Promille angezeigt. Der Beamte hätte seine Augen Kontrolliert und einen DROGEN SCHNELL TEST gemacht. Ergebnis: POSITIV. Danach hätte der Beamte seine Ausweisdokumente eingezogen und ihn mit Handschellen in den Polizeiwagen eingesperrt. Dass Mietauto hätte ein POLZEI ABSCHLEPPWAGEN mitgenommen. Das hat er noch vor Ort gesehen. Dann irgendwo in Izmir sollte er am Auto die Drogen zeigen was er nicht gemacht habe. Ein Drogenspürhund hätte die Drogen gefunden. Alles sei auf Video aufgezeichnet. Dann habe der Polizist oder jemand anderer unsere Spanische Botschaft informiert. Er wartet seit zwei Tagen auf eine Spanische Vertretung was aus Ankara anreisen würde. Ohne unsere Botschaftsvertretung hätte sofort ein Haftrichter eine Untersuchungshaft angeordnet. DARF MAN DASS ? Zwar wissen wir dass die Türkei kein EU LAND ist aber EU Kandidat. Was droht ihm nun in der Türkei. Würde er dieselbe Strafe bekommen wie in Deutschland oder Spanien? Kann er auch wegen Guter Führung vorher entlassen werden? Ist er auch nun in Deutschland Spanien bzw. Europa nun Vorbestraft? Ich kann Versichern dass er KEIN Drogendealer ist. Er hat sich so viel gekauft weil er für 8 Monate dort bleiben sollte. (Dienstreise) Bitte helft uns. Ist die Türkei ein Demokratischer Rechtsstaat wie EU Staaten ? Haben die Türken hier alles Richtig oder Falsch gemacht. Dürfen beamte wenn einer über ROT fährt ihn auf Alkohol oder Drogen überhaupt untersuchen ? DANKE.

Türkei, Europäische Union, Haft, Justiz
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

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Einige Fragen zu JVA Bielefeld Senne, Offener Vollzug

Hallo zusammen, ich muss demnächst für ca 2 Jahre in den offenen Vollzug nach Bielefeld Senne (Richter hat Empfehlung für den Offenen Vollzug ausgesprochen) und habe dazu ein paar Fragen, da ich dazu im Internet nicht viel finden konnte und die Dame am Telefon in der Anstalt nicht sehr auskunftsfreudig war. Kurz vorweg: Ich weiß das ich in den Knast gehe und nicht in den Urlaub, deswegen bitte ich darum solche Kommentare zu unterlassen und nur meine Fragen zu beantworten, danke ;)

Dann fange ich mal an.

  • Der Anfang: Ich komme dort an, wie läuft das alles ab? Bin ich erstmal 23 std geschlossen oder gibt es zu beginn schon Freiheiten innerhalb der Anstalt? Einzel oder Doppelzelle?

  • Wie es weiter geht: Wie lange dauert es bis man Freiheiten bekommt? zb ab wann ich wieder zu meiner Arbeitsstelle gehen kann) Ab wann kann meine Frau mich mit den Kindern besuchen kommen? Wie finanziere ich mich dort in der ersten Zeit? Darf ich Geld zum Haftantritt mitbringen? Dürfen Verwandte mir Geld schicken?

-Gesundheit: Ich leide an einer Psychischen Erkrankung, befinde mich in Ambulanter Therapie und nehme Medikamente ein. Wie wird das ablaufen? Kann ich weiterhin zu meiner Therapie gehen und/oder gibt es Angebote diesbezüglich in der Anstalt?

  • Diverse Fragen:
  • Wie und wann kann ich dort telefonieren, gibt es dort "TELIO"?
  • Kann ich meinen Fernseher (entspricht den Vorgaben der Anstalt) & meine DVB-T Antenne direkt zum Haftantritt mitbringen? Muss dieser neu und original verpackt sein oder kann es auch ein gebrauchter sein? Falls ich ihn nicht direkt mitbringen darf, ab wann darf ich ihn haben. Das gleiche gilt für Wasserkocher & MP3 oder CD Player.
  • Darf ich zum Haftantritt eigene Bettwäsche mitbringen? Wieviel Kleidung darf ich mitbringen? Darf ich hygieneartikel wie Duschgel selber mitbringen?
  • Ich besitze ein Tageszeitungsabo. Kann ich die Zeitung dort bekommen? -Gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Fotos, Zeitschriften, Bücher die ich besitzen darf? (In der UHaft in Hamburg war das so)

Und zum Schluss, kann mir jemand was allgemein über die JVA Bielefeld/Senne erzählen? Wie sind die Beamten dort so? Ist das Essen genießbar? Wie siehts mit Sauberkeit und Hygiene aus? Was gibt es zu beachten, was sollte man tun/ lieber nicht tun?

Ich weiß es sind sehr viele Fragen aber ich würde mich freuen wenn ich die eine oder andere Antwort bekomme. Ich betone nochmal das mir bewusst ist das ich in Haft gehe und nicht in den Urlaub ;)

Ich sage schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

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Flucht vor Haftbefehl

Hallo bitte kann mir jemand helfen... ein Verwanter von mir ist jetzt seit mehr als 5 Jahren auf der Flucht vor dem Knast... bei einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, wegen Schwarzfahren und einer Btm Sache aus seiner Jugend, was zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Bewährung dann wiederrufen wurde weil er sich einfach nach einer zeit nicht mehr bei der Bewährungshilfe gemeldet hat... Er hat sich in den 5 Jahren nix zu schulden kommen lassen, ist immr nur zuhause gewesen und hat eine Frau kennengelernt kurz nachdem er den Haftbefehl bekommen hat, mit ihr ist er also nun 5 Jahre zusammen und das hat ihn sehr verändert... er geht nichmal mehr mit freunden weg, er will einfach nur noch mal eine Chance bekommen das er wieder ein normales Leben führen kann. Er will aufjedenjall nicht ins Gefängniss, weil er weis das dann sich wohl eher alles wieder verschlimmert... das schlimmste wäre wenn seine freundin ihn verlässt und das ist nicht auszuschliessen wenn er wircklich in den Knast muss... meine Frage ist einfach, hat er da ne chance das die ihn nicht weg speeren, zum beispiel mit einem Gnadengesuch oder ist es schon verjährt ?... er hat nie jemanden verletzt und ist immer korrekt, nur damals als sein Vater(45) jung starb war mein Verwanter erst 18 Jahre alt, da kam er aus den Gleisen und hat sich aber wieder aufgerafft und möchte ein normales Leben, ist das denn nix Wert?

Gruss Harald

Recht, Haft
Haftantritt - Aufschub - Haftantritt welches Bundesland,wo verurteilt oder wo Wohnsitz?

Hallo, guten Morgen, bin im Mai diesen Jahres in Nürnberg/Bayern in einer Berufungsverhandlung zu 7 Monaten Haft verurteilt worden. Hab dann, um Zeit zu gewinnen, Revision eingelegt, die Frist um diese zu erklären läuft am 02.07. ab, sodaß dann das Urteil ja wohl Rechtskräftig wird. Wichtig ist das mein Wohnsitz in Niedersachsen liegt, wo auch meine Familie wohnt. Hab 4 eigene Kinder und 2 Stieftöchter, die Kinder meiner Lebensgefährtin mit der ich erst nach der Haft zusammen ziehen werde. Da ich seit März in einer ambulanten Therapie( Drogen) bin, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, möchte ich gern Haftaufschub erreichen um diese beenden zu können, sie endet am 25.09.12. Weitere Gründe dafür sind das mein bei mir lebender Sohn ( allein erziehender Vater) am 29.08.12 seine Ausbildung beginnt, er wird im Juli 18, und da er dann ja allein ist würd ich ihn gern in dieser Phase zu Beginn begleiten, damit er dann klar kommt. Meine Kleine Tochter wird zudem am 22.08. den Wechsel zum Gymnasium vollziehen mit einer Festlichkeit wo die Eltern erwartet werden, wäre echt schlimm für sie wenn ich da schon weg wäre. Und meine Stieftochter wird in die Grundschule eingeschult wo ich auch dabei sein sollte. Soviel zu meinem Hintergrund, nun zu den Fragen: Wo wird der Haftantritt erfolgen müssen, in Bayern, wo ich verurteilt wurde oder in Niedersachsen wo mein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ist? Muss ich einen Haftantritt in Wohnortnähe beantragen? Wenn ja, wann? Nach Erhalt der Ladung zum Haftantritt oder besser sofort? Und den Antrag wegen Haftaufschub, sofort stellen oder eben auch erst nach Erhalt der Ladung? Und wenn nach Erhalt der Ladung, haben diese Anträge dann eine aufschiebende Wirkung oder muss ich dann trotz der Anträge,bis eine Entscheidung getroffen wird, der Ladung folgen und die Haft antreten, selbst wenn es in Bayern ist? Und ich gehe davon aus das ich bei der Straflänge in den offenen Vollzug komme, sehe ich das richtig? Es würde mir sehr helfen wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann, Pflichtverteidiger wurde ja abgelehnt. Danke im vorraus für eure Hilfe und Bemühungen, lieben Gruß, Kasi

Recht, Haft, Justiz, Strafe

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