Mich würde mal interessieren, wenn jemand der eine vermeintliche oder tatsächliche Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Raum begangen hat und von Ordnungsamt-Mitarbeitern wegen Personalienfeststellung/Busgeldforderung angesprochen werden soll (Beispiel: Rote Ampel als Fußgänger übertreten), sich diesen aber durch Flucht entzieht,
1.) Ob die Ordnungsamtmitarbeiter selbst ein Festnahmerecht (wie es das bei Straftaten gibt) haben oder ob sie die Polizei erst anfordern müssen und
2.) Ob durch die Flucht an sich eine weitere Ordnungswidrigkeit/Straftat begangen wurde (falls ja, welche), bzw. wie mann denn dafür irgendwie sanktioniert werden kann?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.