Ist man nach einem Knastaufenthalt immer Mittelos und Obdachlos

3 Antworten

Wenn man inhaftiert wird, ist der Job in aller Regel weg. Denn auch, wenn man in den offenen Vollzug kommt - das ist erst nach ein paar Wochen der Fall und bedeutet noch längst nicht, daß man Freigänger wird. Und NUR dann kann man weiter arbeiten gehen.

Bis zu 6 Monate bezahlt das Sozialamt die Wohnung noch weiter. Danach ist Schluß. Und dann müssen die Möbel halt entsorgt werden, weil die Einlagerung ganz bestimmt nicht bezahlt wird.

Ob man nach einem Knastaufenthalt obdachlos ist, hängt davon ab, ob man vorher Haftlockerungen erhalten hat, um sich eine Wohnung zu suchen. Lockerungen sind allerdings eher selten der Fall. Mittellos ist man meistens nicht, da man während der Haft Übergangsgeld anspart, das nach der Entlassung 1-2 Monate reicht.

Übrigens sind die allermeisten Gefangenen bereits vor der Inhaftierung Sozialfälle. Während der Inhaftierung spart der Staat sich die ganzen Sozialleistungen - weshalb das mit den Kosten für einen Haftplatz auch nicht ganz so hinhaut, wie das immer suggeriert wird. Nach der Inhaftierung werden dann aber die meisten Gefangenen auch wieder zum Sozialfall. Das Führungszeugnis ist nicht gerade ein Vorteil für die Karriere.

stubenkuecken 
Fragesteller
 14.09.2012, 00:08

Dies scheint mir eine Qualifizierte Antwort zu sein. Mit einer Bewertung der Antwort möchte ich noch warten, weil ich gerne weitere Infos oder sogar Erfahrungsberichte Betroffener hätte.

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Alles "feine" Antworten ...man merkt halt das die meisten richtige Probleme garnicht kennen.

Da klingt gleich bei jedem Satz ein Großkotz raus.

Gesetz ist Gesetz, das ist eben Fakt obs uns nun passt oder nicht.

Ich würde aber nen Munddieb IMMER decken und die Augen verschließen weil er Lebensmittel klaut.

Wo soll ers denn hernehmen.

Nicht jeder hat Familie.Nach nem Aufenthalt wissen viele nicht wohin ,da gibt es genüüügend Wiederholungstäter...die fühlen sich im Knast wohler als draussen .

Ich hatte mal nen Freund der auf die schiefe Bahn kam.Als er wieder draussen war und ich es erfuhr weil ich ihn sah meinte er auf meine Frage wies ihm geht:

Ja wieso, ich hatte alles was ich brauchte, ausser eine Frau.

Dem gings gut.

Er bekam wegen wiederholter und schwerer Körperverletzung 3 Jahre und kam nach 1,5 Jahren frei. Zusätzlich kam er mit 2500€ raus...reicht ja für ne kleine Wohnung mit dem nötigsten aber das Geld is schnell weg.

Bis er eine fand musste er eben in nem Obdachlosenheim verweilen, glaub knapp 3 Wochen.

Heute hat er seinen eigenen Würstelstand und das erfolgreich, jetzt stellt er andere an die mal so waren wie er. Gute Geschichte...ich mag Menschen die sich ändern und aus sich selbst lernen.

Knast hin oder her, der Typ hat 2 Mädels, ne tolle Frau die aus nem guten Haus kommt und sich gewendet...ein Typ wo die Leute sagten: WAS HAST DU DENN MIT DEM ZU SCHAFFEN !

Tja...so kann das ablaufen.

Aber meist halt eher die Ausnahme der Regel ...er bekam eben Hilfe und hatte die Intelligenz sich zu ändern ...mich und noch nen Bekannten  der Pensionist war und sich Zeit nahm.

stubenkuecken. Nach dem Knast hast Du genau so viel wie vor dem Knast. Eine gute Sozialhilfe für danach, sind in der Regel die eigenen Eltern. Dass Dir der Staat nach der Knastzeit ein fürstliches Leben finanzieren soll, kannst Du vergessen. Das Leben geht weiter wie vor dem Knast. Aber Du kannst Dich noch während Deiner Inhaftierung um einen Arbeitsplatz bewerben. Deine Betreuer werden Dir bestimmt konkrete Auskünfte darüber geben wie so etwas funktionieren kann.

stubenkuecken 
Fragesteller
 14.09.2012, 00:02

Ich vermute das es Unterschiede gibt zwischen lebenslänglich und wenige Monate. oder Wochen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitsplatz frei zu halten. Ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu erhalten?

Durch eine Haft enstehen Folgeschäden für den Inhaftierten, die einer Resozialisierung entgegen stehen. Der Inhaftierte kann weder Strom noch Telefon oder anderes bezahlen. Nach dem Knast ist er also verschuldet und muss erneut in den Schuldnerturm oder wird zum Sozialfall. Oder bleibt ihm das bisher redlich erwirtschaftete Vermögen erhalten. Wird die Vergangenheit versteigert oder eingelagert.

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hadiz  14.09.2012, 01:23
@stubenkuecken

stubenkuecken. Du kannst es drehen wie Du willst. Im Leben hat jeder selber dafür zu sorgen, dass er nicht straffällig wird. Wird er trotzdem, sind die Folgen ein Teil vom Strafmass. Resozialisierung ist seine Möglichkeit, nach der verbüssten Strafe wieder am öffentlichen Leben teilhaben zu dürfen. Es gibt keinen Grund, einen Straftäter für seine Wiedereingliederung noch zu belohnen. Es mag für Dich lapidar klingen, aber: hätte er sich vorher überlegen sollen. Zur Möglichkeit, dass er sich sozial wieder auffangen kann, hat er selber zu sorgen. Eine gute Hilfe dazu ist in der Regel das Elternhaus. Ohne die Aktenlage näher zu kennen, ist weiterer Rat leider nicht angebracht.

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