Schickt Haftrichter Briefe zurück?
Guten Abend ihr lieben.
ich habe leider im Netz nichts finden können deswegen stelle ich hier mal meine Frage etwas genauer.
Mein Freund sitzt dummerweise wegen Körperverletzung in U Haft (seit einer Woche). Ich habe ihm am Freitag einen Brief zugeschickt. Die JVA schickt ja die Briefe an den jeweiligen Haftrichter zur Zensur und er schickt die dann quasi wieder zurück.
Das ganze kann ja leider mehrere Wochen dauern, jetzt ist meine Frage folgende: Angenommen mein Brief ist noch beim Haftrichter aber die mündliche Haftprüfung Verhandlung ist schon früher.
Überreicht der Haftrichter im Gericht die Briefe an ihn ? Oder wirft er sie einfach weg weil er ja nicht mehr in der JVA ist.
liebe Grüße
4 Antworten
Die bekommt dein Freund, entweder direkt, oder zugeschickt. In keinem Fall wirft der Richter die weg, nur weil die Haftprüfung schon war.
Ist kompliziert, kann man nicht pauschal sagen. Aber weggeschmissen wird nix.
Wenn der beschuldigte noch im knast ist wird nach positiven Prüfung zugestellt
Wenn er aber wieder draußen ist dann wird die Post vernichtet
Nein, die wird Nachgesendet, oder eher geht die Post an den Absender zurück. Vernichten dürfen sie die Post nicht, damit würden sie sich strafbar machen. Es sei denn, der Empfänger hat es ausdrücklich Erlaubt.
Derart Privat-Post solltest du gerade in diesem Fall der aktuellen U-Haft, dem Rechtsbeistand also Anwalt deines Freundes mitgeben. So kann diese Post auch relativ Zeitnah deinen Freund direkt erreichen.