Haft nicht angetreten, Folgen?

2 Antworten

Du wirst auf der Wache festgesetzt. Ist eine Ersatzgeldstrafe festgelegt, kannst du die vor Ort bezahlen. Wenn das nicht klappt, geht's gleich weiter in die JVA. Kein Aufschub mehr.

Wenn du eine Haft zum festgesetzten Termin nicht antrittst, wirst du mit Haftbefehl gesucht. Läufst du, wo auch immer, einem Polizisten in die Arme und der überprüft deine Personalien, wird er das erfahren und ist verpflichtet, den Haftbefehl zu vollstrecken. Ist es eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Geldstrafe, oder Erzwingungshaft für ein nicht bezahltes Bußgeld, hast du glaube ich noch die Möglichkeit, wenn du zahlen kannst (und damit der Grund des Haftbefehls hinfällig, dieser somit vollstreckt ist) sofort wieder freigelassen zu werden. Ansonsten geht es für dich direkt in die JVA.

Folgen für die Haftstrafe selbst gibt es nicht, wenn du 5 Jahre bekommen hast, bleiben es 5 Jahre, nur das Startdatum und damit auch der Entlassungstag verschiebt sich. Natürlich kann es sich irgendwann bei der Frage, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, negativ für dich auswirken (falls jemand das ließt, der selbst in der Situation ist, es könnte besser rüberkommen, wenn man sich selbst auf einer Polizeidienststelle oder der JVA stellt, statt irgendwo aufgegriffen zu werden)!
Dazu kommt das Problem, dass ja der Zeitraum vom rechtskräftigen Urteil bis zum angesetzten Haftantritt so gewählt ist, dass du in der Zeit deine Angelegenheiten regeln kannst. Trittst jemand die Haft nicht an, gehe ich davon aus, dass er das nicht gemacht hat. Da können dann noch andere zivilrechtliche Probleme auf einen zu kommen (Miete für die Wohnung wird nicht mehr bezahlt, Auto steht irgendwo und der TÜV läuft ab, dafür kommt dann ein Bußgeld... solche Dinge halt, alles Sachen, die es nach der Haftstrafe nicht leichter machen!)