Haftbefehl?

7 Antworten

Wenn die Geldstrafe nicht eingetrieben werden kann, wird ein Haftbefehl erlassen und vollstreckt, egal wie hoch die Geldstrafe ist. Ist habe jemandem im Bekanntenkreis, der schon wegen sage und schreibe 10 € von der Polizei abgeholt worden ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Was denkst du denn? Wenn man sich nur hartnäckig weigert, wird das mit der Strafe vergessen?

Bei einem Bußgeld gibt es die Erzwingungshaft: dann gehst du beispielsweise 5 Tage in den Knast und mußt anschließend immer noch die Buße zahlen.

Bei einem Strafbefehl stehen die Tagessätze drin.Damit tilgst du dann aber auch die Strafe.

Von Experte kevin1905 bestätigt
Sofern der Betroffene die Geldstrafe nicht bezahlt, kommt die Ersatzfreiheitsstrafe ins Spiel. Der Verurteilte muss seine Geldstrafe also „absitzen“.
Die Haftdauer richtet sich nach der Höhe der Geldstrafe. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe.
» Bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe also 60 Tage.
» Sofern die Geldstrafe bereits teilweise beglichen wurde, ist die Ersatzfreiheitsstrafe nur anteilig „abzusitzen“.
In der Ladung zum Strafantritt wird dem Verurteilten mitgeteilt, dass er den Haftantritt durch Zahlung des offenen Betrages abwenden kann. Sofern feststeht, dass der Verurteilte sich nicht zum Strafantritt stellt, kann die Staatsanwaltschaft einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen (§ 457 Abs. 2 StPO).
Der Haftbefehl wird aufgehoben, sofern die Geldstrafe beglichen wird.
» Wird allerdings nur ein Teilbetrag bezahlt, so führt dies nur zu einer Verkürzung der Haftzeit.
Wichtig: Auch nach der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe und während der Haft ist es möglich, eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen.

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-strafrecht/geldstrafe-vollstreckung/

kevin1905  25.01.2022, 02:01

Und den Antrag auf freie Arbeit nicht vergessen!

0

Dann wird zwangsvollstreckt. Und wenn bei einem nichts zu holen ist, dann wird man ggf. eben zur Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, jo. Und die wird auch vollstreckt, entweder mit Antrittstermin oder man wird direkt einkassiert, wenn der Beschluss schon vorliegt.

Auch wenn nur ganz geringer Betrag?

Geldstrafen werden in Tagessätzen, nicht in Beträgen gemessen. Also ja.

superseegers  25.01.2022, 09:36

Man wird nicht wenn man kein Geld hat nachträglich zur Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Eine Verurteilung erfolgt bei entsprechenden Fällen, bereits richtig gesagt, nach Tagessätzen. Wenn man also 600 Euro Geldstrafe bekommt (z.B. als 30 Tage a 20 Euro) und diese nicht bezahlt geht es 30 Tage in die JVA. Das ist 1 justizielle Entscheidung.

0

Geldstrafe oder Geldbuße?

Eine Geldstrafe gibts für Straftaten in Tagessätzen. Wird man z.B. zu 40 Tagessätzen verurteilt und zahlt die nicht/ kann die nicht zahlen, muss man dafür 40 Tage im Knast absitzen.

Geldbuße gibts für Ordnungswidrigkeiten einkommensunabhängig je nach Bußgeldkatalog.

Die kann man nicht absitzen, allerdings kann man Erzwingungshaft auferlegt bekommen, wenn man nicht zahlt. In dem Fall reduziert die Erzwingungshaft den Betrag aber nicht. Da bleibt die Forderung weiterhin bestehen.

Ich habe letztens eine Userin gesehen, die jemand angefeindet hat, der die Unterschiede zwischen Geldstrafe und Geldbuße erklären wollte und hoffe, ich bleib hier davon verschont :-D