WICHTIG Brief von Zwangsvollstrecker - Haftbefehl bereits gülit?
Hallo,
habe eine wichtige, dringende Frage und bitte um eure Mithilfe zum Verständnis des beigefügten Briefes von einem Zwangsvollstrecker.
Darin steht etwas von einem Haftbefehl, welcher scheinbar gegen mich beantragt wurde.
Meine Frage ist nun, insbesondere, da dort ebenfalls sinngemäß geschrieben steht, es bestehe für mich eine letzte Chance mir die Unannehmlichkeiten der Haft etc. zu sparen, ob der Haftbefehl lediglich bereits beantragt wurde und somit bis verstreichen der im Brief festgesetzten (verpixelten) Frist sozusagen "ruht", oder aber die Gültigkeit des Haftbefehls bis Dato schon gegeben ist, d.h. ich nun schon vor Ablauf der Frist mit einer jederzeitigen Verhaftung rechnen muss?
Habe leider um die Uhrzeit niemanden mehr erreichen können um direkt die Zuständigen zu fragen..
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3 Antworten
Entweder Du kannst die Summe bei dem vorgegebenen Termin bezahlen oder Du füllst das Vermögensverzeichnis aus und gehst dann damit zu dem Termin.
Du kannst aber beim Ausfüllen auch den Gerichtsvollzieher um Hilfe bitten, denn Du darfst bei der ABgabe der Eidesstattlichen Versicherung auf keinen Fall falsche Angaben machen.
Schaue in das Verzeichnis, was dort gefragt wird (Gehaltsbescheinigung ALG I oder II ) nehme entsprechende Belege mit.
Auf ekinen Fall den Termin versäumen, sonst wird es fies...
Kann ich nicht lesen, ist zu klein. Aber ggf. ist der Haftbefehl auch nur dazu da, damit du die eidesstattliche Versicherung abgibst, also angibst, was du besitzt.
ich gehe davon aus, dass das Schreiben von einem Gerichtsvollzieher stammt; ist das so?