was kommt erst Erzwingungshaft oder ersatzfreiheitsstrafe.?

Hi erstmal, ich habe eine super dringende Frage und bin auf der suche nach hilfreicher antwort.

Ein sogenannter Bekannter hat mir folgende Story erzählt

Er sei gerichtlich Verurteilt worden zu 1200Geldstrafe weil sie ihn beim fahren ohne fahrerlaunis erwischt haben. urteil liegt nicht vor, weil post regelmäßig nicht ankommt. dann war er 3 Wochen in einer Klinik, weil Selbstmord versuch hinter sich. In dieser Zeit soll folgendes passiert sein: das Urteil mit Zahlungsaufforderung soll angekommen sein( kann er mir nicht zeigen) weil angeblich nicht angekommen, Einladung wegen nicht zahlung in die jva (kann er mir nicht zeigen weil angeblich nicht angekommen) nun stand Polizei samt Haftbefehl ei ihm angeblich vor der Tür, wollten ihn mitnehmen, aufschub gegeben bis montag um die Sache zu klären. Haftbefehl kann er mir nicht zeigen weil die Polizei nur eine Ausfertigung mit hatte. Erst hieß es Ersatzfeiheitsstrafe dann Erzwingungshaft laut seiner aussage. In welchen fällen kommt eine ersatzfreiheitsstrafe, nur in fällen vom gericht verurteilt zu Geldstrafe also nur geldanglegenheiten? Erzwingungshaft ist das nicht unlogisch? 3 Monate in den bau trotz psy. labil, und er kann die Rechnung doch nicht begleichen, weil 3 Monate Knast kann man ja kein Geld verdienen. Ratenzahlung wurde angeblich agelehnt, Ratenzahlung wurde abgelehnt angeblich.

was ist zu tun? wer entscheidet zwischen ersatzfreiheitsstrafe und Erzwingungshaft? wie kommt so was zu stande. Meiner Meinung nach ist es so, die möchten doch eigentlich Geld, dann könnte man doch jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren auch wenn angeblich Haftbefehl erlassen wurde, bei Erzwingungshaft kann man ja hinterher immernoch nicht zahlen.

Haftbefehl, Erzwingungshaft
Erwachsener Sohn hat nur Probleme

Hallo, es ist eine unendliche Geschichte und ich weiss nicht mehr weiter.. Unser Sohn macht sein Leben lang nur Probleme und nun sitzt er wegen schulden in Erzwingungshaft. Alles fing an als er mit 14 eingebrochen hat. Wir sind mit ihm zur Polizei waren bei der Verhandlung und haben immer alles gegeben um ihn raus zu boxen. Dann haben wir im ausland glebt und er hat auch nur Mist gemacht. Hat unsere Kontonummer wahrscheinlich weiter gegeben und freunse aus Deutschland haben sich über Internet bei wow für immense Kosten angemeldet. Ein Schaden von fast 4000€ ist entstanden. Längere Geschichte. Er betonte immer überall wie schlecht es ihm ging und das er froh ist wenn er ausziehen kann, zuhause hat er immer gesagt er liebt uns und alles ist gut. Die Geschichten gehen über mehrere Jahre und das alles ist extrem stark abgekkürzt. Seit 2010 wohnt er alleine und hat auch da nur Probleme... Ständig wird er gekündigt und zahlt auch seine Mieten nicht. Schuld sind Immer die anderen. Er verspricht dauernd das jetzt alles anders wird und das ihm alles so leid tut aber er baut einen Mist nach dem anderen. Er hat keine Freunde und seine Freundin hats auch satt. Jetzt schrieb er mir das er in der JvA ist , das war alles. Ich hab dann in Erfahrung gebracht das er ca 700€ nicht gezahlt hat und nun weiss ich nciht was ich tun soll. Mein Mann ist der Stiefvater und hat seit 20 Jahren die Vaterrolle übernommen. Nun hat auch er genug und sagt das ihm das wohl hoffentlich eine lehre sein wird. Was soll ich tun er ist jetzt 23. Muss er da alleine durch??? Er hat schon sooo viel angestellt ich weiss nicht mehr weiter..

Schulden, Erzwingungshaft
Erzwingungshaft trotz EV?

Hallo liebe Community,

ich wende mich hiermit mal an euch bevor ich einen Anwalt aufsuche.

Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Ordnungswidrigkeit begangen, somit Bußgeld erhalten, welches ich aus meinen Wirtschaftsverhältnissen aber nicht Zahlen kann, kurz nach Erhalt des erstens Schreibens im Januar habe ich der Stadt meine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen, dies wurde so auch eingetragen. Mir wurde dann erstmals im April ein schreiben zugestellt, wo mir mit Erzwingungshaft gedroht wurde, ich bin darauf zum zuständigen Mitarbeiter gegangen und habe eine mir mögliche Ratenzahlung angeboten (5€ Monatlich), diese wurde direkt abgelehnt und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung erstellt ohne meines Wissens in höhe von 15€, das erste schreiben was mich daraufhin erreichte war das der ersten Ermahnung diese doch bitte zu Zahlen. Ich meldete mich wieder beim zuständigen Mitarbeiter, der mir sagte, er hätte mir den Brief doch direkt mitgegeben wo ich letzte mal bei ihm war. Dem war/ist aber nicht so gewesen.

Habe im Monat 06/12 dann eine EV für einen anderen Gläubiger unterschrieben nachdem der Gerichtsvollzieher bei mir war und nichts Pfändbares vorfand. Habe darauf hin allen Gläubigern ein schreiben zukommen lassen, das ich die EV unterschrieben habe mit dem Aktenzeichen, auch der Stadt.

Nun erreichte mich Anfang September ein schreiben, ich solle mich binnen 7 Tagen in Gelsenkirchen in der JVA melden, ich bin darauf hin zur Staatsanwaltschaft von welchen dies erlassen wurde hin und habe denen auch nochmals meine EV vorgewiesen, dort wurde mir nur gesagt um eine Erzwingungshaft zu umgehen, solle ich mich doch an die Stadt wenden, sie sei schließlich der Gläubiger.

Am selben Tag bin ich zum zuständigen Mitarbeiter und habe ihm diese vorgelegt, er meinte dann nur ganz salopp, EV's habe ich zu genüge im Schrank, entweder zahle ich jetzt sofort den Betrag oder ich solle ruhig warten, man werde mich ja schon abholen.

Nun meine Frage, ist eine Erzwingungshaft rechtens, wenn eine EV abgegeben wurde und eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wurde?

Hinzu kommt ja noch das meine Wirtschaftsverhältnisse sich nicht verbessert haben sondern verschlechtert.

Ich danke für jede Hilfreiche Antwort.

LG TraME

Recht, Bußgeld, Eidesstattliche Versicherung, Erzwingungshaft

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