Darf ich meinen Mofaroller auf einen Fahrradparkplatz stellen?
Ich habe meinen Mofaroller neben einen Fahrradständer geparkt. Bekam nun ein Knöllchen, dagegen habe ich Widerspruch eingelegt dem nicht nachgegangen wurde. Als Begründung wird gesagt, dass sämtliche ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge (auch Krafträder) im Rahmen der Gleichbehandlung bei einer kontrolle entsprechen verwarnt werden. Allerdings gibt es folgende Regel die im Stadtrat verabschiedet wurde:
Es wird wie folgt verwarnt: • Zulassungspflichtige/Versicherungspflichtige Zweiräder werden auf dem Gehweg verwarnt, wenn die Gehwegrestbreite bei abgestelltem Zweirad unter 1,20 Meter liegt, wobei es sich hier um eine von der Verwaltung der Stadt Ludwigshafen getroffene Toleranzgrenze handelt, da nach der Straßenverkehrsordnung das Gehwegparken grundsätzlich verboten ist.
Dies war bei mir der Fall (s. Fotos). Habe ich bei Gericht eine Chance? Wie seht Ihr das?
