kennt sich jemand mit erzwingungshaft aus?
Hallo,
undzwar hatte ich einen Brief zur Ladung der Erzwingungshaft erhalten, da ich mein Bußgeld leider nicht komplett eingegangen ist. In dem Brief steht das man spätestens binnen 1 woche nach Zustellung der Zustellung des Briefs die Haft antreten muss, nun ist meine Frage ob der Brief von bedeutung ist, wenn ich die Zahlung aber innerhalb der Woche überwiesen habe, muss ich noch Angst haben das die Polizei vor meiner Tür stehen wird oder ist dies nicht mehr möglich, da ich die Zahlung getätigt habe?
4 Antworten
Das ist zwar keine Strafhaft, sondern eine sogenannte Zivilhaft, muß aber trotzdem richterlich angeordnet sein. Die Polizei wird Dich nicht nach eigenem Ermessen einsperren, sondern bringt einen Haftbefehl mit (mag sein, daß das Dokument bei Zivilhaft anders genannt wird).
Sende den Zahlungsnachweis (Überweisungsträger/Kopie Kontoauszug) an den Absender des Briefes. Gut ist.
Parallel rufst Du dort dann an und fragst nach, ob der Vorgang damit erledigt ist.
Nichtstun und Abwarten ist immer schlecht!
Viel Erfolg!!
wo müsste ich denn da dann anrufen? habe hier nämlich nur eine nummer aus einer anderen stadt als durchwahl von denen der brief zugeschickt wurde, aber im überweisungsträger steht die bußgeldstelle von meinem landkreis.
Grundsätzlich lässt sich die Vollstreckung der Erzwingungshaft zu jedem Zeitpunkt durch die Zahlung der offenen Bußgelder vermeiden. Ist es der betroffenen Person aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht möglich, die fällige Summe vollständig zu entrichten, besteht gemäß § 96 Abs. 2 OWiG die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen. Diesem sind Unterlagen über das Gesamteinkommen beizufügen. Zudem ist eine angemessene Anzahlung zu leisten.
Alles, was du sonst noch wissen solltest, erfährst du hier:
https://www.bussgeldkataloge.de/erzwingungshaft/
Tipp: Bei einer Überweisung ist es wichtig, dass als Verwendungszweck das Aktenzeichen angegeben wird, damit die Einzahlung zugeordnet werden kann.
Wenn die Möglichkeit besteht, ist eine Bar-Einzahlung der sicherste Weg, wenn die Zeit knapp ist.
Wenn du das Geld auf dem Konto hast und bei einer Verhaftung darüber verfügen kannst, ist das auch in Ordnung.
Sobald du die Schuld beglichen hast, kannst du wieder gehen.
In einer Woche solltest du das aber erledigt bekommen.
Viel Erfolg!Bitte den Verwendungszweck aus dem Schreiben entnehmen und sehr genau übertragen bei der Überweisung. Das Aktenzeichen ist nicht immer identisch mit dem "Verwendungszweck"-Begriff
Sobald du die Zahlung nachweisen kannst, ist dem Beschluss der Erwingungshaft die rechtliche Grundlage entzogen. Also bezahlen, und mit Angabe des Aktenzeichens den Nachweis in Kopie an die Staatsanwaltschaft schicken.